Hallo Community,
ich möchte einen Antrag auf Erstausstattung bei meinem zuständigen Jobcenter stellen und hätte noch ein paar Fragen zum Antragsprozedere. Bevor ich aber zu meinen Fragen komme, erläutere ich noch kurz die Situation.
Meine Ex-Freundin ist Ende Juni 2020 aus meiner jetzigen Wohnung ausgezogen. Bei unserem damaligen Zusammenzug, hatte Sie alle Möbel von sich mitgebracht. Da ich vor dem zusammenziehen in einem Internat untergebracht war, hatte ich zu dieser Zeit keine Möbel, die ich hätte in die neue Wohnung mitbringen können.
Eine Erstausstattung wurde bisher nicht in Anspruch genommen. Nun ist es so, dass mein Onkel (3. Grades) mir von sich Möbel leiht. Ist es trotz dieses Umstandes möglich, die Erstausstattung zu beantragen? Benötige ich von meinem Onkel eine schriftliche Vereinbarung, dass die Möbel geliehen sind?
Gruß
Dominik