Vielen Dank, also gilt nach wie vor, die maximale Sanktionshöhe von 30%!
Beiträge von qwertz
-
-
Hallo, da ich nach ausgiebiger Recherche und zum Teil schwammigen Antworten zu diesem Thema, nun ein größeres Fragezeichen über dem Kopf habe als vorher. muss ich mich hier erkundigen.
Gilt aktuell noch immer, das die Jobcenter maximal 30 % des Regelbedarfs kürzen dürfen, alles darüber ist unzulässig oder wie ist aktuell die Gesetzeslage?
Danke im Voraus.
Liebe Grüße
-
Hallo,
ich bin neu hier, da ich leider seitens des Jobcenters eine 100% Sanktion erhalten habe, hat mir mein Sachberater empfohlen, Lebensmittelgutscheine zu beantragen, auch damit weiterhin der Versicherungsschutz besteht.
Jetzt meine Frage, ich benötige einen aktuellen Personalausweis, muss persönlich vorstellig werden, welche Dokumente werden denn zusätzlich noch benötigt? ( eventuell akt. Kontoauszug!?)
Vielen Dank im Voraus.