Hallo zusammen,
ich habe eine Frage
bezüglich Bedarfsgemeinschaft und Umschlug von der
Rentenversicherung.
Ich lebe zur Zeit
mit meiner Partnerin und unseren beiden Kinder zusammen in einer
Wohnung.
Meine Partnerin und
ich beziehen beide im Moment Hartz4. Meine Partnerin wegen der
Elternzeit des zweiten Kindes da sie 3 Jahre Elternzeit genommen hat.
Sie hat einen festen Job der durch Elternzeit pausiert. Nach dieser
geht sie wieder normal in Ihrem Job arbeiten.
Ich habe durch
gesundheitlichen gründen nicht mehr die Möglichkeit in meinem alten
Job zu arbeiten und fange im Januar 2020 eine Umschulung an. Diese
wird durch die Rentenversicherung getragen und dauert zwei Jahre.
In dieser Umschulung
bin ich Internatartig vor Ort untergebracht und komme 1-2 mal im
Monat für das Wochenende (Fr-So) nach Hause. Den Rest verbringe ich
dort vor Ort und die kosten werden von der Rentenversicherung übernommen.
Meine Partnerin
bezieht bis Ende 2020 weiter Hartz4 durch die Elternzeit die erst
dann endet und auch leider nicht vorher beendet werden kann.
Mein Einkommen wird
durch die Umschlug höher ausfallen da mir über 15 Jahre
Berufsausübung angerechnet werden.
Gelten wir trotzdem
noch als Bedarfsgemeinschaft bei getrennten Wohnungen und muss ich
dem Jobcenter in diesem Fall mein Einkommen etc darlegen? Auch wenn
wir im Grunde zwei verschiedene „Wohnungen“ bewohnen und ich so
gut wie nicht zu Hause bin? Oder läuft dies dann anders ab?
Ich hoffe man
versteht was ich meine.
Liebe Grüße
Seaxmi