Hallo,
dazu mußt Du auch nicht aufgefordert werden. Du bist verpflichtet (und hast dafür auf den Anträgen auch unterschrieben), unaufgefordert und zeitnah alle Änderung der wirtschaftlichen Situation mitzuteilen. Und dazu gehören dann auch die Kosten der Unterkunft mitsamt den Nebenkosten.
Ja, die aber bei Dir noch nicht greift. Zumal die Abrechnung 2017 auch erst 2018 ausgesterllt worden sein dürfte.
Das könnte tatsächlich passieren - abhängig von der Höhe der Rückzahlungen und dem evtl. eigenen Einkommen. Auch kann die Zahlung eingestellt werden, solange Du die angeforderten Nachweise nicht einreichst (Stichwort "fehlende Mitwirkung").
Gruß!
Ja, aber was mache ich jetzt? erst wurde mir gesagt, das nur 2018 nachgereicht werden muss und jetzt auch 2017, das ist nätürlich ein großer finazieller Unterschied.
Hallo,
dazu mußt Du auch nicht aufgefordert werden. Du bist verpflichtet (und hast dafür auf den Anträgen auch unterschrieben), unaufgefordert und zeitnah alle Änderung der wirtschaftlichen Situation mitzuteilen. Und dazu gehören dann auch die Kosten der Unterkunft mitsamt den Nebenkosten.
Ja, die aber bei Dir noch nicht greift. Zumal die Abrechnung 2017 auch erst 2018 ausgesterllt worden sein dürfte.
Das könnte tatsächlich passieren - abhängig von der Höhe der Rückzahlungen und dem evtl. eigenen Einkommen. Auch kann die Zahlung eingestellt werden, solange Du die angeforderten Nachweise nicht einreichst (Stichwort "fehlende Mitwirkung").
Gruß!
Ich habe die Nebenkostenabrechnungen eingereicht. Ich finde es nur seltsam, das mir am Telefon gesagt wird, nur für 2018 und da werden wir uns einig und dann das.