Beiträge von HerzensMensch

    Hallo, ich bin im Juli obdachlos geworden und habe mit meiner Partnerin am 23.08.19 eine Untervermietung in bei einer Wohnungseigentümerin (möbliert) gefunden. Das JobCenter hat immer noch keine Miete bewilligt.

    Meine Partnerin wurde auch im Juli obdachlos, da sie sich von ihrem Mann getrennt hat und wir keine Wohnung gefunden haben.

    Ich habe außer 2 Sätzen Kleidung keinen Hausrat und keine Möbel.

    Meine Partnerin hat 4 Sätze Kleidung, auch keinen Hausrat und auch keine Möbel, da sie alles in der alten Wohnung gelassen hat.

    Wie stellen wir jetzt den Antrag auf Erstausstattung - getrennt oder gemeinsam?

    Wir würden gerne für unsere nächste Wohnung auch schon ein paar (gebrauchte) Möbel kaufen und diese im Keller einlagern. Auch eine eigene Waschmaschine wäre uns recht.

    Da man ja - soweit ich das verstanden habe - nur 1x Erstausstattung bekommt, ist es dann in Ordnung, wenn wir die Möbel und die Waschmaschine jetzt schon für die neue Wohnung kaufen und in den Keller stellen?

    Ist eine Küchenausstattung mit Besteck, Tellern, Töpfen, usw. auch möglich? Momentan nutzen wir das Besteck der Eigentümerin.

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    Herzliche Grüße

    Herzensmensch

    Ja, Frauenhaus ist eine gute Lösung, ich wünsche Dir, dass Du dort einen Platz bekommst.

    Alternativ kannst Du zu Deinen Eltern ziehen, Dich dort anmelden (Meldeadresse) und dann nach 2 Wochen (wenn Du noch keine Wohnung gefunden hast) zum Amt für Soziales gehen und angeben, dass Deine Eltern Dich nicht mehr länger bei Ihnen wohnen lassen können.

    Dann müsstest Du eine Notunterkunft der Stadt oder der Gemeinde bekommen.

    Ich wünsche Dir alles Gute und dass Du glücklich bist und wirst!

    Hallo, ich bin neu hier,

    ich habe vom 01.01.19 - 30.06.19 ALG II Leistungen vom JobCenter E. bezogen (Baden-Württemberg). Ich bin Ende Juni obdachlos geworden, da mich die WG, in der ich gewohnt habe in Abwesenheit auf die Straße gesetzt hat. Ich hatte auch mit Hilfe der Polizei keinen Zugang mehr zu meiner Wohnung.

    Ich war selbständig und bin pleite gegangen. Ich habe dann mit meiner Freundin in Hessen am 23.08.19 eine Wohnung gefunden und beim JobCenter M. ALG II beantragt.

    Nachvollziehbarerweise hat das JobCenter E. die Leistungen komplett aufgehoben, da ich keine abschließende Anlage EKS abgegeben habe. Alle Belege der Selbständigkeit für diesen Zeitraum sind verloren gegangen.

    Kann mir jetzt das ALG II, dass ich beim JobCenter M. erhalte, gepfändet werden? Meine Partnerin und ich sind eine BG, sie ist der Haushaltsvorstand, das Geld wird ihr überwiesen und meinen Anteil erhalte ich auf mein privates Bankkonto.

    Wie läuft das mit einer Rückzahlung an das JobCenter, wenn ich außer ALG II keine weiteren Einnahmen habe? Ich kann doch von 382 € monatlichen Einnahmen nicht auch noch was zurückzahlen - sage ich mal so naiv wie ich wohl bin.

    Kann das auch eine Strafanzeige nach sich ziehen, wenn ich die Belege nicht einreiche? Ich kann sie ja nicht einreichen, da sie in der Obdachlosigkeit verloren gegangen sind.

    Vielen Dank für Eure Hilfe und für Eure kostbare Zeit, mit der ihr mich unterstützt

    HerzensMensch