Beiträge von Neu123

    Vom 16.11.2018 – 13.05.2019 sind es mal 740 kWh.

    Das tat ich auch, und mit der Begründung "das es ja nur ein knappes Halbes Jahr ist, sonst kann ich es mir auch nicht erklären"

    dann kam wieder ein Brief, Aufforderung zur Mitwirkung, da stand,

    Naja, das halbe Jahr ist aber auch gerade die Heizperiode.....

    Frage an die Experten:

    Warum will das JC das wissen ? vermuten die ansonsten, dass der TE gar nicht dort wohnt ?

    Hallo,

    vielleicht könnt Ihr mir hier noch helfen:

    Es wurde ALG2 beantragt und jetzt genehmigt für 7/2019 bis 12/2019

    Ab 01.01.2020 geht es mit einer versicherungspflichtigen Tätigkeit weiter.

    Höhe ALG2 zw. 550 - 714 EUR/Monat

    Nun habe ich nachgerechnet und wir hätten beim Kinderzuschlag einen Anspruch auf ca. 740 EUR (unged. Bedarf dabei 262 EUR) und beim Wohngeldrechner kommt überschlägig eine Wohngeld von 423 EUR heraus. Als ich mich um die Anträge gekümmert habe, hieß es von beiden Stellen (Jobcenter/Landratsamt) dass man automatisch auf die bessere Variante umgestellt werden würde, wenn es ersichtlich ist.

    Wie verhält es sich jetzt mit Juli-Oktober ? Das wurde diese Tage überwiesen. Kann man das noch rückwirkend beantragen ? Der Ansprechpartner beim JC hat mir telefonisch die Auskunft gegeben, dass man das jetzt aufgrund von den neuen Gesetzen zum Kinderzuschuss noch nicht prüfen konnte, da man diese noch nicht vorliegen hat....

    Hallo,

    heute kamen lustigerweise gleichzeitig der Bescheid für das ALG2 und der Steuerbescheid für 2018.

    ALG2 Juli - Dezember 2019 gewährt, mit unterschiedlichen Beträgen, zw. 300 und 750 EUR/ Monat.

    Die Steuerrückerstattung beträgt 7.100 EUR.

    Sehe ich das richtig, dass nun Juli/August/September ausbezahlt werden und wenn ich nun den Eingang der Steuerrückzahlung im Oktober melde (müsste in den nächsten Tagen eingehen auf dem Konto), der ganze Oktober flach fällt für ALG2, oder ?

    Somit besser jetzt gleich anzurufen und Bescheid zu geben, bevor die was überweisen ??

    Hallo,

    habe mich mit Familie zum 01.07.2019 als Bedarfsgemeinschaft angemeldet und ALG2 beantragt.

    Da es bei uns mit vielen Personen etwas umfangreicher wurde und einige Details geklärt werden mussten, ist bis heute noch kein bescheid erlassen worden, soll aber jetzt, da alle Unterlagen vorliegen, geschehen.

    Nun hatte ich während der Anfangszeit den Sachbearbeiter gefragt, wie denn mein Status sein und dieser sagte mehr oder weniger ich hätte keinen. Also habe ich mich bei meiner Frau mit krankenversichert. Nun ging es um die Bildung und Teilhabe Formulare und da heißt es plötzlich, das ich das ja schon lange hätte beantragen müssen.....oops -> Da ich je keinen Bescheid hatte und somit nichts vorzulegen hatte, dachte ich, auch aufgrund der damaligen Aussage, ich muss warten bis das durch ist. Vor allem, da am Anfang aufgrund von einer grenzwertigen Vermögenssituation im Raume stand, dass gar keine Bedürftigkeit vorliegt.

    Nun fülle ich die Anträge aus und es geht zum Einen um die Mittagessen in Kindergarten/Hort und Schule sowie die Vereinsbeiträge der Kinder (ist nur ein verein in den alle gehen). Der Sachbearbeiter hat gemeint, dass man das nun halt ausnahmsweise rückwirkend macht ? Also habe ich bei der Verpflegung ab 01.07.2019 eingetragen und den Menüplan (also die Bestellungen) aus der Schulkantine ausgedruckt. In Kindergarten und Hort machen die das aber händisch, somit muss ich wohl dort mir die Unterlagen kopieren lassen, oder ??

    Wo und wie schreibt man denn den Jahresbeitrag für den Sportverein ein ?

    Danke schon mal im voraus !