Krankenkassen zahlen nur ab 6 Dioptrin. Wenn du die hättest, würdest du schon eine tragen.
Eine normale Brille macht es beim Autofahren aber auch, es muss keine "teure" Gleitsichtbrille sein!
Krankenkassen zahlen nur ab 6 Dioptrin. Wenn du die hättest, würdest du schon eine tragen.
Eine normale Brille macht es beim Autofahren aber auch, es muss keine "teure" Gleitsichtbrille sein!
Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen.
Da ich um Zufluss Monat keine Leistung erhalte und auch die Monate davor keine Leistungen bekam, scheint es er nicht berücksichtigt zu werden!
Das es bei Leistungsbezug angerechnet wird, zu 100%, dass weiss ich. Ich hatte noch nie was von meinem Weihnachtsgeld 😂
Das letzte mal hab ich im Juni ca. 40€ bekommen. Juli, August, September, Oktober nichts und auch für November werde ich nichts beantragen, da ich da Weihnachtsgeld bekomme und dann eh über den Satz liege.
Durchschnittsgehalt wäre ja Quatsch, weil gerade weil ich dieses Gehalt der letzten Monate nicht mehr bekomme, werde ich ja aufstocken müssen.
Inwiefern wird denn das Weihnachtsgeld aus dem November für den Antrag im Dezember eine Rolle spielen?
Ich frage deshalb, weil ich ca. 300 € mehr haben würde als wenn ich aufstocken im November. Würde mit dem Geld gerne meine defekte Spülmaschine ersetzen. Wenn es allerdings dann im Dezember doch irgendwie angerechnet wird, muss ich es zur Seite packen statt die SM zu holen.
Hallo allerseits,
erstmal Danke für die Aufnahme.
Meine Situation :
Ich bin Alleinerziehend mit drei Kindern (2x18,1x13) und bekomme/bekam aufstockende Leistung.
Vom 01.04-30.09 wurden meine wöchentlichen Arbeitsstd. erhöht. Ich hätte noch geringen Anspruch gehabt, auf den ich aber verzichtet habe.
Mein Gehalt wird am 15.eines Monats gezahlt für den laufenden Monat.
Im Oktober bekomme ich eine Prämie und im November Weihnachtsgeld (beides kein Vermögen) wodurch ich, trotz verringerte Stunden über den Satz der Hilfebedürftigkeit liege.
Nun meine Frage:
Wenn ich einen Neuantrag stelle, der ab dem 01.12 gilt, inwiefern spielen da meine letzten drei Gehaltsabrechnungen eine Rolle, die ja nicht mein Einkommen ab Dezember gleichen?
Und muss ich überhaupt einen Neuantrag stellen oder reicht eine Weiterbewilligung?
Vielen Dank fürs lesen und antworten,
Jenny