Beiträge von LaLeLux3

    Hallo,

    naja - die Überweisungen sprechen aber eine andere Sprache, zumal es wohl auch gleich mehrere waren.

    Siehe Hausbesuche vom Amt.

    Gruß!

    Danke für die Info. Er hat mir 2x Geld geliehen im April und Juni. Zu der Zeit hatte ich nur ein kleines Einkommen durch einen Studentenjob.

    Das mit dem Hausbesuch wäre für mich persönlich nicht schlimm. Ich brauche ja die Unterstützung und wäre dann auch bereit dass die sich meine Wohnsituation anschauen.

    Aber ich möchte ungern meinen Mitbewohner da auch noch reinziehen müssen, nur weil ALG II beantragt habe. :( Das Ganze wirkt auf mich immer verzwickter. Gibts auch die Möglichkeit die Antragstellung wieder rückgängig zu machen?

    Hallo, vielen Dank für eure bisherigen Antworten! Ich habe mich nun noch mal versucht etwas einzulesen.

    Wenn ich das alles richtig verstanden habe, kann es also passieren, dass das Jobcenter in meiner Wohnsituation keine WG sieht. Ich hab gelesen, dass das dann als eine Bedarfsgemeinschaft(?) angesehen werden kann, wenn man zusammen wirtschaftet?!

    Heißt es dann, dass ich kein AlG II erhalten kann?

    Ich bin jetzt sehr verwirrt und hoffe ihr könnt da ein bisschen Licht ins Dunkel bringen :(

    Er hat damals eine Liste erstellt, wo er notiert hat, wieviel Geld er mir geliehen hat und wir haben beide unterschrieben bei dem jeweiligen Betrag. Ich weiß nicht, ob das einem Darlehnensvertrag entspricht?

    Aber aktuell habe ich eben kein Einkommen und kein Vermögen. Heißt das, mir steht kein ALG II zu, weil ich mir vor Monaten Geld leihen musste um meime Ausgaben finanzieren zu können?

    Hallo,

    ja, da Ihr zusammen gewirtschaftet habt.

    Gruß!

    Hallo, vielen Dank für die Antwort.

    Das mit gemeinsam wirtschaften verstehe ich nicht so ganz, da das ja vor meiner Antragstellung war und ansonsten auch jeder sein Leben selbst finanziert. Er hat mir das Geld ja nur geliehen und ich werde es ihm zurückzahlen müssen.

    Oder ist das bei jetzigem ALG II Bezug egal? Und was wäre die Konsequenz?

    Liebe Grüße

    Hallo Forum,

    ich stelle zum ersten Mal einen Antrag auf ALG II und die Suchfunktion hat mir bisher nicht weitergeholfen. Deshalb hoffe ich hier auf Unterstützung.

    Folgende Situation: Ich wohne in einer WG und habe zum 1.10. einen Antrag auf ALG II gestellt, da ich mein Studium abgeschlossen habe und bisher leider keinen Job gefunden habe.
    Ich habe über Regelstudienzeit studiert und musste deshalb einen Studienkredit aufnehmen, da ich keinen Anspruch mehr auf Bafög hatte. Der Kredit war allerdings auch irgendwann ausgeschöpft. Ich habe neben dem Studium auch gearbeitet. Trotzdem hat das Geld nicht ausgereicht, weshalb ich mir privat noch Geld leihen musste. Das war allerdings lange vor der Antragsstellung.

    Ich wohne schon seit Jahren mit einem Freund zusammen in einer WG und er hat mir, da er um meine finanzielle Not wusste, in den letzten Monaten hin und wieder Geld auf mein Konto überwiesen. Das Jobcenter möchte für meine Antragsstellung Kontoauszüge der letzten 6 Monate sehen. Ich habe mich schon informiert und gelesen, dass es da manchmal Schwierigkeiten geben kann, vor allem weil Wohngemeinschaften teilweise nicht anerkannt werden oder so?!

    Deshalb meine Frage: Kann es Schwierigkeiten geben, da auf den Kontoauszügen ersichtlich wird, dass mir mein Mitbewohner Geld überwiesen hat? Wir haben damals die Vereinbarung geschlossen, dass ich es ihm zurückzahle, sobald ich über die finanziellen Mittel verfüge.
    Die letzte Zeit habe ich von dem Gehalt aus dem Nebenjob gelebt. Das geliehene Geld habe ich damals natürlich aufbrauchen müssen um irgendwie über die Runden zu kommen und aktuell habe ich gar keine finanziellen Rücklagen mehr.

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

    Liebe Grüße,

    Sophie