Beiträge von Louisliquid
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Hallo zusammen,
und danke, dass es dieses Board gibt. Ist mein erster Beitrag überhaupt in irgendeinem Forum und ich habe mir die Regeln zwar durchgelesen, hoffe aber trotzdem darauf keinen Fehler zu machen. Falls doch reicht ein netter Hinweis.
Hier mein Fall und meine Frage:
Ich bin nach meinem Studium zum JC gegangen und habe ALG 2 beantragt, was jetzt kürzlich abgelehnt worden ist. Nach Aussage meiner Bearbeiterin hätte ich zu viel Vermögen und dieses darf ich nicht gegen den ausgereizten Dispositionskredit auf meinem Girokonto aufrechnen ( Vermögen abzüglich Dispo und ich wäre innerhalb meines Schonvermögens). Stimmt das und gibt es eine Rechtsgrundlage zu dieser Aussage? Meine Bearbeiterin bezieht sich auf den Gesetzgeber, ich konnte allerdings diesbezüglich nichts finden, auch weil ich nicht weiß wonach ich suchen müsste. Bevor ich mich mit Anwälten auseinandersetze, hoffe ich auf einen schlauen Gedanken oder vielleicht sogar auf eine Lösung aus diesem Forum. Vielen Dank vorab.
MfG