Beiträge von espe

    Hallo Corinna,

    erst mal Danke für deinen Antwort.

    Was meine Fehler angeht, hast du wohl recht, da gibt es wohl nichts zu beschönigen.


    „...bildet sich das anzurechnende Einkommen nicht nur aus der EKS, sondern auch anderen Belegen … „

    Du bringst es auf den Punkt. Sie hat nicht alle Belege berücksichtigt. Genau das ist ja mein Vorwurf.
    Denn hätte die Sachbearbeiterin auch die anderen Belege herangezogen, käme ja nie so eine Summe raus.

    Rein logisch nachgedacht… wenn die von ihr errechnete Summe real wäre, wo ist das Geld dann hin, das ich ihrer Berechnung folgend noch haben müsste? Das müsste ja dann auf meinen Kontoauszügen zu sehen sein wenn ich was auch immer ausgegeben oder wohingebucht hätte.
    Da es das aber nicht ist, führt das wieder auf die Berechnung zurück, die auf falschen Fakten basiert.
    Und die muss ich jetzt richtigstellen.


    „...Abgesehen davon ist auch die Auskunft mit den Schulden durchaus richtig…“

    Meinst du private Schulden?

    Dass die nicht berücksichtigt werden, mag sein. Aber die gibt es bei mir nicht zum jetzigen Zeitpunkt.

    In meinem Fall geht es um ein Darlehen für Anlagevermögen aus dem Jahre 2016.

    Denn im Formular HS steht, dass Beiträge zur Tilgung eines Darlehens sowie die anfallenden Schuldzinsen als Betriebsausgaben anzuerkennen sind.

    Zitat aus dem Dokument HS Hinweis für Selbstständige 3. Zu Abschnitt 6 Darlehen:

    >>

    Darlehen sind alle Zahlungseingänge, für die eine Rückzahlungsverpflichtung eingegangen wurde... Bei betrieblichen Darlehen legen Sie bitte als Nachweis den entsprechenden Darlehensvertrag vor (persönliche Daten des Darlehensgebers sind zu schwärzen). ...

    Darlehen und die damit getätigten Ausgaben fließen nicht in die Gewinnermittlung ein, wohl aber die Beträge, die zur Tilgung des Darlehens eingesetzt werden sowie die für das Darlehen anfallenden Schuldzinsen. Diese sind als Betriebsausgabe anzuerkennen. Solche Ausgaben tragen Sie bitte unter B15 und B16 ein. ...

    <<

    Da ich neu bin hier eine persönliche Frage ... du hast ziemlich viele Likes und bist mit 2.900 Beiträgen aktiv dabei, scheinst dich auszukennen ... bis du Juristin oder Ähnliches?

    Viele Grüße

    espe

    Hallo an alle,


    kurz zu mir


    ich bin Anfang 50 und seit über 12 Jahren selbstständig.
    Aufgrund meiner aktuellen Auftragslage bin ich Mitte September auf´s Amt und habe Leistungen nach SGB II beantragt.

    Alle erforderlichen Unterlagen habe ich fristgemäß beim Amt abgegeben (Frist: 04.11.19, Abgabe: 17.10.19)


    Letzte Woche am Donnerstag, 24.10., erhielt ich dann den Bescheid - abgelehnt!
    "Aufgrund der Höhe des anzurechnenden Einkommens sind Sie nicht hilfebedürftig ..."


    Der Schock war groß!


    Die Zahl, die von der Sachbearbeiterin als Einkommen aus Erwerbstätigkeit aufgeführt wird, wollte ich verstehen und nachvollziehen können .
    Heute habe ich sie telefonisch erreicht.


    - Beiträge zur Tilgung des Darlehen für das Firmenfahrzeug: wurde nicht berücksichtigt („Das Amt zahlt doch keine Schulden zurück!“)
    - EKS: wurde verwendet, wie von mir abgegeben, jedoch habe ich beim Ausfüllen Fehler gemacht, aber lediglich beim Ausfüllen. Durch die abgegebenen Dokumente ist belegt, dass die Ein-/Ausgaben geflossen sind und lediglich der Übertrag in die EKS zu korrigieren ist. („Sie können doch nicht von mir erwarten, dass ich alle Ihre Kontoauszüge prüfe!“)
    - Berechnung: für die Berechnung wurden die Einnahmen des Zeitraums EKS vorläufig, also 6 Monate in der Zukunft, verwendet (wohlgemerkt die zu korrigierenden Zahlen); es wurden ausdrücklich nicht die Zahlen des EKS abschließend einbezogen. In dem EKS abschließend, dem zurückliegenden Zeitraum, sind jedoch nachweisbar hohe Schwankungen vor allem in den Betriebsausgaben (Zahlungen ans Finanzamt). Zu deren Deckung ich nachträglich auch die Zahlungseingänge der Gegenwart verwendet habe.


    Nun steh ich da.
    Lt. Bescheid habe ich zu berücksichtigendes Gesamteinkommen von 3.600,- Euro mtl.
    Fakt ist, dass ich auf dem Konto im Minus bin, 2 Monatsbeiträge KV offen sind (im Nov dann 3), von Miete gar nicht zu reden und ich nicht weiß wie´s weitergehen soll.

    Der nächste 1. ist nicht mehr weit.


    Nun bin ich verunsichert, allein schon, was das Ausfüllen von Unterlagen an das Amt geht.

    meine Fragen:

    Wie hat so ein Widerspruch/Einspruch zu erfolgen, damit ich mir mit einer evlt. ungünstigen „Fomulierung“ nicht selbst schade?
    Wie funktioniert dieses Eilverfahren und wie finde ich einen Anwalt, der auf diesem Gebiet Erfahrung hat und mich "an die Hand nimmt“?
    Welches Sozialgericht ist für mich Zuständig? (Finde ich diese Info im Bescheid? Wenn ja, wo?)

    Über die Recherche im Netz bin ich auf dieses Forum gestoßen und habe gelesen, dass man den Ämtern nicht hilflos ausgeliefert sein muss.


    Daher wende ich mich an das Wissen aller hier und bin für jede Info, für jeden Tipp oder konkrete Hilfe dankbar.


    Gerne teile ich dann auch meine Erfahrungen und Erkenntnisse und helfe selbst.


    Viele Grüße
    espe