Beiträge von paschmann87

    Hallo,

    das ist eine reine Maßnahme der Arbeitsagentur und hat nichts (wie das Forum hier) mit ALG II zu tun? Dann wäre meine Antwort tatsächlich nicht richtig, da diese nur bei einer vergleichbaren Ausbildung bei Bezug von ALG II zutrifft.

    Gruß!

    Also ich war bei der Arbeitsagentur bei einem psychologischen Gutachten und mir wurde aufgrund meiner Diagnosen zu einer Ausbildung im geschützten Rahmen geraten.

    Momentan befinde ich mich in einer Berufsvorbereitung bei einem Berufsbildungswerk und werde anschließend dort mit einer Ausbildung im geschützten Rahmen (Reha-Ausbildung) starten. Dort bekomme ich dann Ausbildungsgeld für behinderte Menschen.

    LG

    Hallo liebe Mitglieder,

    ich mache momentan eine berufsvorbereitende Maßnahme in einem Berufsbildungswerk und werde ab März 2020 eine Reha – Ausbildung dort beginnen. Es handelt sich hierbei um meine erste Berufsausbildung.

    Ich habe schon einen Brief erhalten, aus dem hervorgeht, dass ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß

    § 112 SGB III i.V. mit § 49 SGB IX und § 64 SGB IX bekomme.

    Habe ich demnach Anspruch auf einen Mehrbedarf von 35% bereits während der Maßnahme, oder erst mit Beginn der Ausbildung?

    Ein GdB liegt nicht vor.

    Vielen Dank im Voraus.

    Paschmann87

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