Hallo,
das ist eine reine Maßnahme der Arbeitsagentur und hat nichts (wie das Forum hier) mit ALG II zu tun? Dann wäre meine Antwort tatsächlich nicht richtig, da diese nur bei einer vergleichbaren Ausbildung bei Bezug von ALG II zutrifft.
Gruß!
Also ich war bei der Arbeitsagentur bei einem psychologischen Gutachten und mir wurde aufgrund meiner Diagnosen zu einer Ausbildung im geschützten Rahmen geraten.
Momentan befinde ich mich in einer Berufsvorbereitung bei einem Berufsbildungswerk und werde anschließend dort mit einer Ausbildung im geschützten Rahmen (Reha-Ausbildung) starten. Dort bekomme ich dann Ausbildungsgeld für behinderte Menschen.
LG