Beiträge von LarsG

    Und wer hat dieses "20 Stunden im geschützten Rahmen" attestiert? Die Rentenversicherung? Dein Arzt? Bist du vielleicht derzeit als erwerbsgemindert begutachtet? ". Sowas musst du mit deinem Rehaberater der Agentur für Arbeit besprechen.

    Das Gesundheitsamt am Ort....die Amtsärztin.

    Okay hier die ganze Story - Es ist wie folgt gelaufen:

    Ich habe einen GDB von 30 ermittelt bekommen, daraufhin habe ich die Agentur für Arbeit kontacktiert und wollte mich gleichstellen lassen. Papiere kamen, alles ausgefüllt und abgesendet. Unterdessen gab es dann ein Bewerbungsgespräch. Der Arbeitgeber wollte mich einstellen, aber nicht bestätigen, das man mich nur mit Gleichstellung nimmt. Gut, ist blöd gelaufen. Dauraufhin hat dann der Herr der Agentur für Arbeit xxxxxx die Entscheidung gefällt, das er meinen Jobcenter - Sachbearbeiter anschreibt, damit dieser dann übers Gesundheitsamt klären soll, ob ich 18 Stunden im gesundheitlichen Rahmen arbeiten kann. Passiert ist nichts.

    Unterdessen hatte ich einen Job in einem Inklusionsbetrieb in Aussicht gehabt, bei dem die Gleichstellung wichtig gewesen wäre. Das konnte ich aber wie beschrieben nicht klären. Der Betrieb hatte mir zwar gesagt er versucht es für mich zu klären, hat er aber nicht. Man wollte die Agentur für Arbeit xxxxx anrufen und alles selbst mit dem dortigen Hernn klären. Einen Tag später kam schon die Absage. Es ist ja deren Entscheidung wenn die mich nehmen und wenn nicht.

    Jetzt haben wir das eine geklärt, gut. Jetzt das andere:

    Die Frage ist jetzt die: Wie komme ich in der Sache weiter. Ich verstehe das was ihr schreibt, das ist okay, aber wie gehe ich jetzt weiter vor. Ich kann ja auch nichts dafür das es so klingt wie es ist, aber was soll ich machen?

    Das Jobcenter ist überhaupt nicht zuständig für einen Antrag auf Gleichstellung.

    Und wieso sendet dann die Agentur für Arbeit xxxxx die Entscheidung des Antrages über die Stundenzahl an meinen SB, damit der vor Ort darüber entscheiden kann? Der Antrag liegt auf seinem Tisch....ich weiß das klingt blöd, aber das ist nun mal Fakt. Wieso sendet der zuständige Sachbearbeiter aus Osnabrück dieses Papier dann rüber an das Jobcenter zur abschließenden Entscheidung. Der Herr müsste es ja besser wissen. Die Attestierung habe ich vom Facharzt erhalten und schon vor Monaten beim JC eingereicht, da hat niemand drauf reagiert. Ich sollte erst zur Nachbegutachtung, aber nachdem ich diese Bescheinigung vorgelegt hatte, wurde der Termin beim Gesundheitsamt abgebrochen und ich habe nie wieder etwas davon gehört. Jetzt sagt man mir ich hätte keinen Sachbearbeiter, obwohl mir dieser Sachbearbeiter noch immer Termine und Post zukommen lässt ?? Hä ?? Ich bin auch nicht vermittlungsunfähig, denn es liegt keine Dauerkrankmeldung vor....das ist für mich einfach nicht mehr nachvollziehbar. Aber gut....was solls ist dann halt so. Ich werde mich morgen noch mal mit dem Herrn von der Arge in Verbindung setzen. Was der macht kann ich eh nicht beeinflussen. Trotzdem danke für die Hilfe.

    Hallo Leute

    Ich habe am 11.08.2021 einen Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit gestellt. Jetzt müsste man ja meinen, das ist gar kein Problem. Ich hatte bereits einen Arbeitgeber gehabt, ein Inklusionsbetrieb, welcher mich auch schon zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen hatte. Vorraussetzung für diese Stelle war hier, das ich die Gleichstellung mit einer schwerbehinderten Person bekomme. Die Stelle war Sozialversicherungspflichtig. Ich freute mich, denn ich konnte meine Hilfsbedürftigkeit endlich verringern. Das ist ja auch im Interesse des Jobcenters. Bereits im September hatte man dem Jobcenter und dem Sachbearbeiter die Unterlagen dazu übersendet und ich hab mich dazu angeboten, beim Gesundheitsamt vorzusprechen, wenn der Sachbearbeiter das nicht alleine entscheiden möchte. Doch auf meine Post hat der Sachbearbeiter nicht reagiert. Meine Frau und ich sind eine Bedarfsgemeinschaft und haben den selben Sachbearbeiter. Dieser schreibt mir auch persönlich Post. Am 13.08.20201, also 2 Tage vor dem Bewerbungsgespräch, ging ich noch einmal aufs Jobcenter um zu sehen, ob der Sachbearbeiter kurz Zeit für mich hätte. Als ich am Eingang vorbelief, sah ich den SB kurz, er mich auch. Er verabschiedetete einen Kunden. An der Anmeldung ließ ich mir den Fahrtkostenantrag ausdrucken. Dort erhielt ich die Auskunft, das ich nicht vermittlungsfähiig sei und gar keinen Sachbearbeiter haben sollte. Ich fragte mich wie das sein konnte. Seit kurzem war ich doch wieder Arbeitsfähig, was ich auch den Damen und Herren belgt hatte. 20 Stunden im geschützen Rahmen. Die Dame am Epfang sagte mir, ich sollte auf dem Flur warten, die Vetretung komme, da der Sachbearbeiter krank sei. Ich wunderte mich, hatte ich den SB doch eben noch einen Kunden verabschieder sehen. Naja, die Vetretung kam und sagte mir, das man im Jobcenter leider nicht über meine Gleichstellung entscheiden könne, da für mich niemand zuständig sei. Ich bräuchte mich nicht bewerben, ich soll mir das Leben nicht selber schwer machen und arbeiten gehen, ich sei nicht vermittlungsfähig. Ich brauche zu keinen Bewerbungsgesprächen fahren, ich soll zu Hause bleiben und mich nicht Bewerben. Die Gleichstellung wird von niemandem ausgefülllt. Das Jobcenter ist dafür nicht zuständig. Ich mache mir nur selbst Probleme. Ich kann die Fahrtkosten ausfüllen, hinfahren, aber keiner kann mir Garantieren, welche rechtlichen Konsequenzen ich dadurch erhalte. Ich sagte dazu nichts, ging weg und fuhr nach Hause.

    Der 15.09.2021 kam, ich ging zum Bewerbungsgespräch und hatte natürlich nicht die Gleichstellung dabei, Man sagte mir in diesem Gespräch das ich einen Vetrag auf Langezeit bekommen sollte und das man gerne dazu bereit sei, mich zu unterstützen das ich anfangen könne und man würde sich noch telefonisch mit der Agentur für Arbeit wegen der Gleichstellung in Verbindung setzen. Man muss auch noch sehen welche Gelder man für mich erhalten würde. Man würde sich melden. An sich war alles gut gelaufen.

    Am 17.09.2021 bekam ich durch das Inklusionsunternehmen die Absage. Datiert auf den 16.09.2021 mit der Begründung, das ich einen äußerst Positiven Eindurck hinterlassen hätte, aber jemand anders die Stelle bekommen haben soll. Ich fand das sehr merkwürdig, man entschied sich doch nicht 24 Stunden später für jemand anders. Aber gut, das ist ja deren Sache. Ich rief noch mal dort an. Ich sagte dem Chef, das ich das selbstverständlich so akzeptiere und fragte nach, ob man sich mit dem Jobcenter eveentuell in Verbindung gesetzt hätte. In diese Richtung wurden Angaben gemacht, aber komisch rumgedruckst. Ich solle noch einmal eine Mail schreiben, das wäre am Telefon schlecht zu klären. Ich bedankte mich noch einmal und legte auf. Jetzt habe ich noch einmal eine Mail an der Inklusionsbetrieb geschrieben, da ich das schon seltsam fand. Überhaupt ist diese ganze Episode seltsam. Wieso entscheidet das Jobcenter nicht über meinen GDB weil ich keinen Sachbearbeiter habe? Selbst wenn ich mich freiwillig dazu bereit erkläre, beim Gesundheitsamt vorzusprechen. Ich habe derzeit keine Dauerkrankmeldung, ich bin 20 Stunden arbeitsfähig im geschützen Ramen. Hatte ich auch vorgelegt. Das wird aber seit Monaten ignoriert. Jetzt weiß ich ja auch warum, ich habe keinen Sachbearbeiter. EGV gibt es nicht. Meine Frau und ich haben schon den Verdacht, das es mit dem Rechtsstreit zu tun hat, den meine Frau gerade mit dem besagten Jobcenter führt, auf den ich aber nicht eingehe weil das bereits per Anwalt geklärt wird. Da hat sich der SB mit samt dem Leite des Jobcenters auch schon den einen oder anderen Hammer geleistet und man hat auch den Anwalt schon als Unfähig vor Gericht hingestellt. Aber das ist ja auch einem anderen Blatt Papier. Trotzdem habe ich so den Verdacht das es eventuell miteiander zu tun haben könnte...

    Morgen gebe ich die Fahrtkosten ab, samt der Absage des Unternehmens. Ich habe den Herrn der Agentur für Arbeit bereits darüber unterrichtet. Was würdet ihr jetzt tun, wie denkt ihr darüber. Was kann ich noch unternehmen ? Ich meine ich sitze hier, hab nachweislich abgegeben das ich Arbeiten kann im Bereich von 20 Stunden und krieg dann sowas zu hören. Ist doch alles komisch. Ich werde morgen mal sehen ob ich die Infos kriege die man mir am 13.09.2021 gegeben hat. Ich möchte das selbst schriftlich sehen das ich keinen Sachbearbeiter habe und nicht vermittlungsfähig sein soll.

    Hallo Leute

    Folgendes:

    Bei meiner Frau wurde Aufgrund einer Gleichstellung mit einer schwerbehinderten Person (GDB 50) am 18.05.2020 mit den Worten "Der Chef des Jobcenters muss Prüfen ob Sie nicht einen an der Waffel haben" eine medizinische Untersuchung eingeleitet. Dem Sachbearbeiter waren die Infos auf der Gleichstellung nicht genug, warum wissen wir auch nicht. Es gab Zweifel an der Richtigikeit.

    Nun kommt es aber durch diesen Vorgang zu ettlichen Ungereihmtheiten, welche ich ganz gerne durch die User hier auseiander gepult haben möchte. Mir ist völlig klar das das Jobcenter die Erwerbsfähigkeit (und die Frage, was für Tätigkeiten man verrichten kann) bei medizinischem Anhalt für Leistungseinschränkungen – die hier ja offenbar vorliegen – durch den Ärztlichen Dienst (ÄD) prüfen lassen kann. Steht ja außer Frage. Allerdings wurde uns der eigentliche Grund schriftlich nicht durch den Sachenbearbeiter oder durch die Einladungen des Gesundheitsamtes mitgeteilt. Weder auf der ersten noch der zweiten Einladung des Gesundheitsamtes stand ein Grund, warum meine Frau dort vorstellig werden sollte. Nach dem ersten Amtsarzt Termin sollten wir das erste Gutachten mit dem Sachbearbeiter besprechen, eine Einladung folgte, jedoch wie alle andere bis zum heutigen Tag ohne Meldeaufforderung. Da meine Frau gerne den Behindertenbeauftragten bei den Gesprächen dabei haben wollte, dieser aber durch die Corona - Sache etwas schwer zu erreichen war, bekamen wir auf Anfragen immer wieder Ersatztermine und auch diese enthielten keinen Meldegrund. Am 01.09.2020 teilte die Behörde dann mit, das noch eine ärztliche/psychologische Begutachtung meiner Frau ausstand und somit die Arbeitsfähigkeit nicht geklärt sei. Gut, dachten wir das lassen wir mal so stehen und akzeptierten diese Info. Bei genaurer Sichtung der Gesetztestexte erfuhr ich jedoch das die Arbeitsfähigkeit eigentlich nur die Krankekasse durch den MDK prüfen konnte. Ein Anruf dort bescheinigte diese das es zuvor eine Arbeitsunfähigkeit von 9 Tage gegeben hatte, ansonsten hatte meine Frau von 2012 - 2019 ohne Pause durchgearbeitet und auch bei der Rentenversicherung gab es dann keine Hinweise das vom Jobcenter irgendetwas vorlag. Durch den Sachbearbeiterm der diese ganze Sache eingeleitet hatte, gab es noch wenige Wochen zuvor eine Weiterbildung für das Berufsfeld meiner Frau, auf das sie wegen ihrer Behinderung umgeschult hatte. Dieser Bildungsgutschein wurde durch das Jobcenter finanziert und durch meine Frau abgeschlossen. Hierzu gab es auch eine EGV, die besagte das dass Jobcenter in diesem Fall bis in den Sommer 2020 unterstützte wenn sie sich in diese Richtung bewarb. Das war wie gesagt alles vor dem Amtsarzt Termin Nummer 1

    Zu dem ganzen gab es dann noch 2 Artzbriefe an das Gesundheitsamt, die meine Frau noch am 14.02.2020 Arbeitsfähig schrieben. Alles wurde ignoriert. Der erste Amtsarzttermin war am 30.07.2020 Bei beiden Amtsarzt Terminen durfte ich als Beistand nicht anwesend sein, wegen Corona und auch bei der Unterzeichnung von Dokumenten sagte man meiner Frau wenn sie dies nicht unterschrieb, gäbe es Sanktionen. Jetzt wirds interessant. Teilte die Behörde am 01.09 also mit das die Arbeitsfähigkeit nicht geklärt sei, kam wenige Tage danach eine Stelle des Sachbearbeiters in Haus, der zuvor diese Info noch rausgegeben hatte. Der Inhalt dieser Stelle, verwunderte doch sehr, da das eigentliche Berufsfeld meiner Frau ein ganz anderes war und die Qualifikationen aufgrund der Behinderung gar nicht erreicht werden können/konnten. So zumindest laut Amtsärztin Nummer 2 im Gespräch. Meine Frau entschied sich zur Akteneinsicht beim Gesundheitsamt, dort bekam sie diese auch. Kopien wurden ihr verweigert mit Verweis auf das Jobcenter. So, nun kommt an dieser Stelle der Grund für das erste Amtsarzt Gutachten. Es handelte sich um eine Leistungsüberprüfung für das ehemalige Berufsfeld meiner Frau. In dieses Berufsfeld darf sie aber nicht zurückgehen, das hat ja auch der Sachbearbeiter gewusst und hat sie im jetzten richtigen Berufsfeld zuvor mit EGV gefördert, weil sie dort Fachkraft mit Bestnote ist. Das war dann doch etwas verwunderlich. Auch das sie keine Kopien bekommen hat. Nachdem wir die Gewerkschaft eingeschaltet habe, äußerte sich das Jobcenter damit, das die Erwerbsfähigkeit meiner Frau nach SGB 2 nicht sicher gewesen ist. Die Gutachten würden zu diesem Zeitpunkt aber vorliegen. Wenn diese Gutachten aber vorlagen, dann ist es aber doch komisch, das man hier nicht mitgeteilt hat das es sich um eine Leistungsüberprüfung für ein anderes Berufsfeld handelte, obwohl man es doch eigentlich zu diesem Zeitpukt wusste. Nun denn, wir bekamen unsere Meldeaufforderung aber wieder enthielt diese keinen Meldegrund. Da meine Frau ihre Gutachten nicht bekommen hatte, griff sich jetzt den Verwaltungsakt an, dann sendete mir der Sachbearbeiter plötzlich eine Mail das die Kontacktdaten meiner Frau falsch sein sollen. Ohne diese könnte er die Gutachten nicht mit ihr besprechen. Er würde diese erst rausrücken, wenn meine Frau ihm Handynummer und E-Mail rausrücken würde. Das war auch schon wieder seltsam. Es folgte noch am selben Tag eine Einladung mit einer Meldeaufforderung das es darum ginge die Leistungsfähigkeit mit meiner Frau zu besprechen...wie war das möglich wenn doch eigentich der SB was anderes gesagt hatte. Der Wiederspruch ist mittlerweise durch, es läuft eine Fortsetungsfeststellungsklage und das letzte war, das meine Frau ins Jobcenter komme sollte um dort den Sachbearbeiter anzurufen, aber kein Meldegrund. Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:

    1. Wieso wirft die Behörde mit Arbeitsfähigkeit, Leistungsfähigkeitsüberprüfung, dann Erwerbsfhähigkeit unklar und dann Stellungnahme zur Leistungsfähigkeit um sich

    2. Warum wurde auf ein Berufsfeld getestet das gar nicht mehr Aktuell ist

    3. Wieso fördert der SB meine Frau erst mit EGV die gültig ist, übergeht diese selbst, sagt dann am 01.09 sie sei nicht Arbeitsfähig, sendet ihr ein Jobangebot und zum Schluss einen Bildungsgutschein für das richtige Berufsfeld

    4. Warum wird bis heute die Gleichstellung nicht akzeptiert und durften die Ärzte diese hinterfragen und nachforschen warum diese ausgestellt wurde?

    5. Warum werden die Schreiben des Facharztes ignoriert, dieser wurde sogar als unfähig hingestellt und die Kompetenz in Frage gestellt

    6. Was sind die Unterschiede zwischen all den Begriffen bei 1.

    7. Wieso musste meine Frau erst den Facharzt einschalten um an ihre Gutachten zu kommen, wieso soll sie sich für Kopien an das Jobcenter wenden?

    8. Muss man sich sich das alles gefallen lassen und wie geht man jetzt dagegen vor

    Der Anwalt geht nur gegen die Einladungen vor, weil die Gutachten nicht Teil der Einladung waren und er nicht sieht wieso er die Gutachten für die Einladungen braucht. Mir raucht bis heute die Birne von all dem und vielleicht ist ja hier jemand der das alles aufklären kann damit man das mal versteht....es ergibt ämlich für mich nur bis zu einem bestimmten Punkt Sinn und es wird immer was anderes erzählt. Der Sachbearbeiter schweibt, die Behörde ebenfalls, man hätte in dieser Sache alles gesagt und es gäbe nur noch Kontackt über die Anwälte untereinander....

    LarsG

    Hallo Leute

    Bei uns geht es derzeit drunter und drüber. Meine Frau hat eine Kündigungsschutzklage laufen, das ist echt ein zermürbender Mist weil der Arbeitgeber sie zu einer Straftat nötigen wollte. Er zahlte keinen Lohn mehr und hat sie weit nach der Probezeit entlassen. Nun denn, nichts desto trotz haben wir den Mist jetzt an den Anwalt weitergeleitet und ein erster Gerichtstermin steht. Wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft. Das JC weiß von der Kündigungsschutzklage, es ist eigentlich alles abgesichert. Ich für meinen Teil bin seit März letzten Jahres in Reha aufgrund einer PTBS (Postraumatischen Belastungsstörung) und habe neben meinem Gutachten vom Landkreis ein Schreiben mitbekommen vom Amtsarzt des JC, das ich bis März nächsten Jahres Arbeitsunfähig bin aufgrund meiner PTBS um die ich mich wie gesagt sehr intensiv kümmern muss. Jetzt kam am Freitag ein doppeltes Schreiben vom JC, eins für mich und eins für meine Frau. Wir haben beide einen Termin beim selben Sachbearbeiter, aber im Zeitlichen abstand von einer halben Stunde. Ich wundere mich gerade etwas. Ist das ein normales vorgehen ? Kann uns das JC eigentlich in irgendeine Maßnahme parken ?? Bei meinem Schreiben vom Landkreis steht wörtlich drin, das ich wie gesagt bis zum März 2020 nicht vermittlungsfähig bin, aufgrund der Genesung. Bei meiner Frau sind die kurz davor die Kündigung des Arbeitnehmers zurückzunehmen. Es fehlte eigentlich 34 Tage bis ALG 1 die sind aber nach dem ersten Gerichtstermin am 21.11 um. Ich habe dem Sachbearbeiter schon mal im Vorfeld erste Papiere gesendet und ihm natürlich gesagt wir kommen. Ist ja auch kein Problem da aufzutauchen. Ich hab mich nur gewundert. Ist das jetzt so eine Sache von: Ich möchte Sie mal kennen lernen oder wie muss man mit diesem Termin umgehen. Bin etwas verwundert. Vielleicht könnt ihr mir ja da einige Antworten zu geben.

    Lars