Hallo,
danke für die Info.
Für mich eigentlich nicht nachvollziehbar,ich bilde mir ein das es mal ein Urteil gab vom Sozialgericht das besagte bei minimaler Aufstockung durch das Jobcenter haben die kein Recht das Guthaben einzufordern. Zumal in die 32 Euro monatlich noch der Freibetrag für die MonatsKarte drin war.
Das ist kaum nachvollziehbar