Beiträge von Careem

    Hallo,

    ich habe in der Ukraine Architektur studiert (22 Jahre, Geboren in der Ukraine, seit 2018 lebhaft in Deutschland) und meinem Bachelor abgeschlossen, den ich in Deutschland nicht anerkannt lassen hab, da die deutsche Architektur wesentlich schwieriger ist (Mir fehlen essenzielle Kenntnisse, um in Deutschland als Architektin arbeiten zu können). Deshalb habe ich mich entschieden, eine Ausbildung als Bauzeichnerin zu absolvieren.

    Mein BAB-Antrag habe ich bereits vollständig abgegeben.

    Leider bekam ich eine Ablehnung, da ich bereits eine "abgeschlossene Berufsausbildung" erlangt habe.

    Ich habe Widerspruch eingelegt und geantwortet, dass der Abschluss nicht in Deutschland anerkannt ist und dass ich nicht in Deutschland als Architektin arbeiten kann, da ich keine Berufserfahrung besitze und mehr als 1 Jahr diese Arbeit nicht getätigt habe. Dazu habe ich geschrieben, dass meine derzeitige Ausbildung meine momentan einzige Möglichkeit ist, eine berufliche Eingliederung in DE zu bekommen. Dazu führe ich diese Ausbildung auch gerade aus; sprich ich bemühe mich ja so gut es geht, um mich einzugliedern.

    Anschließend habe ich den Paragraphen rezitiert, den die Agentur mir vorhält:

    Laut § 57 Abs. 2 SGB III

    Förderungsfähig ist die erste Berufsausbildung. Eine zweite Berufsausbildung kann gefördert werden, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Berufsausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird.

    -Der zweite Satz im Paragraph trifft voll und ganz auf mich zu


    Mein Widerspruch wurde abgelehnt:

    "Ihr Widerspruch wurde mir zur Bearbeitung vorgelegt. Über diesen kann ich nicht nicht entscheiden.

    Sie teilen mit, in der Ukraine ein Architekturstudium abgeschlossen zu haben, aber dass dieser Abschluss in Deutschland nicht anerkannt sei.

    Es wird um Mitteilung gebeten, ob Sie eine Anerkennung des ausländischen Abschluss in Deutschland beantragt haben. Sollten Sie den Antrag gestellt und eine ablehnende Entscheidung erhalten haben, wird um Vorlage einer Kopie des Bescheides gebeten.

    Sollte ich bis 25.11.2019 keine Antwort erhalten, werde ich davon ausgehen, dass Sie sich nicht weiter äußern wollen, Ich werde dann aufgrund des mir bekannten Sachverhaltes entscheiden."


    Ich bin völlig frustriert. Was soll ich machen? Ich habe mich damals telefonisch nach meiner Anerkennung erkundigt (die auch 200€ Gebühr beträgt), habe ihn aber nicht beantragt, da ich hier nicht als Architekt arbeiten kann und will. Niemand kann eine Architektin gebrauchen, die das Grundlegende Architekten-Basiswissen in DE nicht kennt. Das ist vergleichbar wie ein Bäcker, der nicht gelernt hat Brötchen zu backen. Ich kann hier nicht als Architektin arbeiten und möchte es auch nicht mehr. Ich fühle mich als Bauzeichnerin wohl. Alles wird in der Ausbildung grundlegend erklärt. Ich bin noch im ersten Jahr (derzeitiger Notendurchschnitt ist 1,3)

    Ansonsten erfülle ich alle Voraussetzungen vom BAB.

    Bitte helft mir. Was soll ich antworten? Wie soll ich weiter machen?

    Danke Euch :)

    Anastasiia P.