Beiträge von Xanax123456

    Hallo Grace vielen Dank für Deine Hilfe.Wir haben dam 12.10 das erstemal im Jobcenter vorgesprochen am 18.10 Anträge abgegeben mit der Anmeldebescheinigung vom 15.10. Am 24.10.dann nochmals was ich nachreichen musste.Am 14.10 dann Ausländeramt und die 3 jährige Aufenthaltserlaubnis bekommen.Diese sofort zum Jobcenter gemailt weil das so abgesprochen war.Ab Eingang der Aufenhaltserlaubnis erfolgt nun die Bewilligung von Harz 4.Das ist wohl so richtig im SG2 ist das alles sehr verwirrend geschrieben und für den Laien fast unverständlich.

    Aber es ist schon nachvollziehbar das Sie den Titel brauchen.Ich habe nirgends etwas gefunden was der Gesetzgeber als Stichtag benennt.

    Also muss ich das so hinnehmen was mir auch die Mitarbeiter vom JC bestätigt haben.

    Vielen herzlichen Dank für das Interesse und die Hilfe. LG

    Hallo meine Frau reiste am 9.10.19 mit einem Zuzugsvisa mit Arbeitserlaubnis ein gültig bis6.01.20 ein. Der Hauptantrag beim Jobcenter wurde am 12.10 gestellt.Am 15.10.19 erfolgte die Wohnsitzanmeldung beim Bürgeramt.Am 14.11.19 erhielt meine Frau von der Ausländerbehörde einen Aufenhaltstitel bis zum 13.11.2022. Jetzt will das Jobcenter nicht vom Tag der Antragsstellung also 12.10,19 zahlen sondern erst ab dem 14.11.19. Obwohl im Gesetz steht das der Tag der Antragstellung zählt oder gilt das nicht für Ausländer??? Kann mir jemand helfen und mir sagen was Recht ist.

    Ich bedanke mich schon jetzt.