Hallo Grace, vielen Dank nochmals auch für den § 3 nun ist alles klar im SGB2 habe ich das aber nicht gesehen. Egal es ist alles rechtens .
Danke nochmals , ich wünsche Dir alles gute verbunden mit LG
Hallo Grace, vielen Dank nochmals auch für den § 3 nun ist alles klar im SGB2 habe ich das aber nicht gesehen. Egal es ist alles rechtens .
Danke nochmals , ich wünsche Dir alles gute verbunden mit LG
Hallo Grace vielen Dank für Deine Hilfe.Wir haben dam 12.10 das erstemal im Jobcenter vorgesprochen am 18.10 Anträge abgegeben mit der Anmeldebescheinigung vom 15.10. Am 24.10.dann nochmals was ich nachreichen musste.Am 14.10 dann Ausländeramt und die 3 jährige Aufenthaltserlaubnis bekommen.Diese sofort zum Jobcenter gemailt weil das so abgesprochen war.Ab Eingang der Aufenhaltserlaubnis erfolgt nun die Bewilligung von Harz 4.Das ist wohl so richtig im SG2 ist das alles sehr verwirrend geschrieben und für den Laien fast unverständlich.
Aber es ist schon nachvollziehbar das Sie den Titel brauchen.Ich habe nirgends etwas gefunden was der Gesetzgeber als Stichtag benennt.
Also muss ich das so hinnehmen was mir auch die Mitarbeiter vom JC bestätigt haben.
Vielen herzlichen Dank für das Interesse und die Hilfe. LG
Hallo Bass386 ,vielen Dank für Deine Antwort, ich habe aber gelesen das der Tag der Anmeldung im Bürgeramt zählt oder hab ich da was falsch verstanden.Wenn Du es genau weisst brauche ich mich nicht weiter rumärgern. Bitte noch einmal eine kurze Nachricht und wenn Du hast ein Link aus Interesse nicht das ich dir nicht glaube.Danke LG
Hallo Grace, vielen Dank für den Zwischenbescheid dachte schon passiert nichts. LG
Hallo meine Frau reiste am 9.10.19 mit einem Zuzugsvisa mit Arbeitserlaubnis ein gültig bis6.01.20 ein. Der Hauptantrag beim Jobcenter wurde am 12.10 gestellt.Am 15.10.19 erfolgte die Wohnsitzanmeldung beim Bürgeramt.Am 14.11.19 erhielt meine Frau von der Ausländerbehörde einen Aufenhaltstitel bis zum 13.11.2022. Jetzt will das Jobcenter nicht vom Tag der Antragsstellung also 12.10,19 zahlen sondern erst ab dem 14.11.19. Obwohl im Gesetz steht das der Tag der Antragstellung zählt oder gilt das nicht für Ausländer??? Kann mir jemand helfen und mir sagen was Recht ist.
Ich bedanke mich schon jetzt.