Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe Sie können mir bei dieser doch etwas schwierigen
Frage weiterhelfen.
Meine Partnerin und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft.
Nun ist die Mutter meiner Lebensgefährtin gestorben.
Zu Lebzeiten der Mutter (Jahr 2004) wurde gemeinsam eine
Rentenversicherung abgeschlossen.
Versicherungsnehmer ist die Mutter und versichert ist aber
meine Freundin.
Jetzt nach dem Ableben der Mutter wird der
Versicherungsnehmer auf meine Freundin übertragen und diese möchte sich den
Betrag auszahlen lassen.
Nun zu meiner Frage. Gilt die Versicherung nun seit dem Jahr
2004 für meine Freundin so dass sie rechtlich vor dem Hartz 4 Bezug
abgeschlossen wurde und somit als Vermögen gilt,
oder ist die Umschreibung und Auszahlung nun ein einmaliges
Einkommen was natürlich sofort verrechnet werden würde. Denn es war ja schon im
Jahr 2004 generell ihre Versicherung nur das halt die Mutter der Nehmer ist
aber die versicherte Person meine Freundin.
Ich hoffe Sie können mir da irgendwie weiterhelfen.