Hallo!
Ich bräuchte unbedingt Hilfe im folgenden Fall :
Am 23.02.20 habe ich ein Gewerbe angemeldet und dies dem Jobcenter auch sofort mitgeteilt.
Am 25.02. 20 habe ich ein Schreiben vom Jobcenter erhalten , dass die Bewilligung von Leistungen zum 1.04.2020 aufgehoben wird , es wurde trotzdem eine EKS verlangt, die ich dann aber nicht mehr ausgefüllt habe , da mir die Leistungen ja gestrichen wurden, und ich erhalte auch seitdem keine Leistungen mehr vom Jobcenter.
- Ich habe am 16 . März außerdem auch nochmals per Email mitgeteilt , dass ich meinen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 mit sofortiger Wirkung zurück ziehe. Mir wurde schriftlich bestätigt, dass dieses Schreiben erhalten und zur Kenntnis genommen wurde.
So und seitdem, habe ich vom Jobcenter nichts mehr gehört, bis heute.
Mich erreichten 2 Schreiben , in einem werden 216€ zurück gefordert, da ich am 16. März außerdem aus der Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter zu meinem Partner umgezogen bin , dass dem Jobcenter nicht mehr mitgeteilt habe , weil ich dachte ich wäre denen nun keine Rechenschaft mehr schuldig . Ich habe somit einen halben Monat zu viel Leistungen bezogen .Das sehe ich auch ein und werde den Betrag zurück zahlen .
In einem zweiten Schreiben vom 14.04 , wird von mir verlangt eine EKS, eine Gewerbeanmeldung sowie sämtliche Belege über Einnahmen gefordert welche ich im März und Februar erzieht habe unter Androhung die Geldleistungen von März und Februar komplett zurückzufordern, falls ich dem nicht nachkommen sollte .
Meine Frage ist , darf das Jobcenter das ? Ich bekomme keinerlei Leistungen mehr seit April und bin ja so gesehen auch in keinem „Vertrag“ mehr mit denen. Falls sie doch noch eine EKS sowie die anderen Belege anfordern dürfen, dürfen die mir dann androhen die kompletten Geldleistungen von Februar und März zurück zu verlangen obwohl ich mein Gewerbe erst am 23.02. angemeldet habe und vorher somit noch hilfsbedürftig war ? Oder muss meine Mutter , mit der ich vorher in einer Haushaltsgemeinschaft gelebt habe , Kürzungen befürchten ?Ich denke als Beleg für Einnahmen reichen dann wohl die Kontoauszüge von Februar und März?
Für Hilfe bin ich sehr dankbar.