Beiträge von Jurist

    Hallo Sommertraum,

    ich finde es schon sehr nachvollziehbar, dass du hier deine Frage stellst. Der Begriff, nach dem du suchst, ist wahrscheinlich Prozesskostenhilfe. Diese wird dir vom Staat gewährt, wenn du kein oder kaum Einkommen und Vermögen hast. Um jetzt zu gucken, ob du einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast, müsstest du erstmal sagen wie viel du verdienst oder ob du gar nichts verdienst und Sozialhilfe beziehst, also Stellung zu deiner Einkommens- und Vermögenssituation beziehen.

    Ansonsten läuft es in der Regel so, dass der Anwalt, den du mit deinem Scheidungsverfahren beauftragst, deinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe prüft und bei positivem Ergebnis einen entsprechenden Antrag bei Gericht einreicht. Um zu prüfen, ob die Staatskasse für deine Anwalts- und Gerichtskosten im Rahmen deines Scheidungsverfahrens aufkommt, kannst du bspw. eine kostenlose Erstberatung bei einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. MIttlerweile gibt es viele Anwälte, die das telefonisch oder per Videokonferenz, also ganz corona-konform anbieten.

    Ich bin zwar kein - wie mein Name vermuten lässt - Jurist, aber eins ist klar: Der Staat gibt dir das Geld nur "umsonst", wenn du wirklich keins hast. Das gilt auch für die Jahre danach. Solltest du also später wieder ein Einkommen haben, bist du verpflichtet, das Geld entsprechend deinem Einkommen zurückzuzahlen. Ansonsten bietet es sich aus deiner Sicht wahrscheinlich auch an, die Scheidungskosten maximal zu reduzieren, damit du dann in dem Fall relativ wenig zurückzahlen musst.

    Falls ich noch eine Frage unbeantwortet gelassen habe, melde dich einfach nochmal. Sonst alles Gute!

    Man sagt man solle in zwei unterschiedlichen Wohnungen leben, aber es könnte auch schon ausreichend sein, wenn man getrennte Schlafzimmer hat.

    Wie soll das in einer 2 Zimmerwohnung gehen frage ich mich da.

    Die Scheidung soll so billig wie möglich sein. Reicht es wenn nur ein Anwalt da ist oder muss ich mir auch einen nehmen?

    Hat jemand Erfahrung mit Kostenzuschuss bei Hartz IV? Oder gibt es eine Tabelle wie teuer das wird?

    Hallo nochmal. Beim Trennungsjahr gilt immer die Regel, getrennt von "Tisch und Bett" zu leben, gemäß § 1567 des Bürgerlichen Gesetzbuches. In einer Zwei-Zimmer-Wohnung ist das sicherlich sehr schwierig xxxxxxy. xxxxxxxxxxxx

    Ja, es kann genügen, nur einen Anwalt für die Scheidung zu beauftragen. Das geht aber nur, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt, d.h. der eine Ehegatte dem Scheidungsantrag des anderen (hier herrscht Anwaltszwang! für denjenigen, der den Scheidungsantrag einreicht) vor Gericht zustimmt und die Scheidung sodann vollzogen werden kann. So spart man hinsichtlich der Anwaltskosten 50%.

    Prozesskostenhilfe kannst du als Bezieherin von ALG II bekommen. Prozesskostenhilfe erhält laut Gesetz derjenige, der ein Ehescheidungsverfahren führen muss, und die dafür erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann. Weiterhin muss das Ehescheidungsverfahren nach der Einschätzung des Gerichtes Aussicht auf Erfolg haben. Dafür ist es dann wichtig, das Trennungsjahr nachweisen zu können.

    Ich hoffe mal, dass dir meine Antworten ein wenig weiterhelfen. Ich bin zwar nur ein "Hobby-Jurist" aber versuche gerade ALG II-Bezieher ein wenig zu unterstützen. Daher alles Gute für dich!!

    ich werde mich nächstes Jahr scheiden lassen. Aktuell bekommt mein Noch Ehemann Harzt IV und es wird sich wohl auch nicht ändern.

    Was muss jetzt bei einer Scheidung beachtet werden? Was passiert mit dem Unterhalt für unsere beiden Kinder?

    Hallo Steffilein,

    wenn dein Ex Hart IV bezieht kommt für euch evtl Prozesskostenhilfe in Betracht. Habt ihr bzw du dich da mal schlau gemacht?

    Wenn Ihr knapp bei Kasse seid, würde ich in jedem Fall darauf achten, die Kosten für die Scheidung gering zu halten. Das geht z.B. durch Online oder einvernehmliche Scheidung.

    Unterhalt muss der zahlen, bei dem die Kinder nicht wohnen. Lasst euch anwaltlich beraten oder trefft unter euch eine Regelung, die gut für eure Kinder ist.

    Alles Gute für die Scheidung.

    Hallo,

    ich denke, dass die Situation bei dir so ähnlich ist wie bei sich scheidenden Ehegatten. Ihr seid zwar nicht verheiratet, lebt aber gemeinsam in einer Wohnung. Fast schon zwangsläufig schafft ihr so einen gemeinsamen Hausrat an. Somit stellt ihr wohl auch eine Hausgemeinschaft dar.

    Um zu widerlegen, dass ihr gemeinsam wirtschaftet, müsstest du wohl darlegen, dass ihr wirtschaftlich vollkommen getrennt voneinander agiert und auch kein Essen oder ähnliches füreinander besorgt.

    Beste Grüße