Hallo Sommertraum,
ich finde es schon sehr nachvollziehbar, dass du hier deine Frage stellst. Der Begriff, nach dem du suchst, ist wahrscheinlich Prozesskostenhilfe. Diese wird dir vom Staat gewährt, wenn du kein oder kaum Einkommen und Vermögen hast. Um jetzt zu gucken, ob du einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast, müsstest du erstmal sagen wie viel du verdienst oder ob du gar nichts verdienst und Sozialhilfe beziehst, also Stellung zu deiner Einkommens- und Vermögenssituation beziehen.
Ansonsten läuft es in der Regel so, dass der Anwalt, den du mit deinem Scheidungsverfahren beauftragst, deinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe prüft und bei positivem Ergebnis einen entsprechenden Antrag bei Gericht einreicht. Um zu prüfen, ob die Staatskasse für deine Anwalts- und Gerichtskosten im Rahmen deines Scheidungsverfahrens aufkommt, kannst du bspw. eine kostenlose Erstberatung bei einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. MIttlerweile gibt es viele Anwälte, die das telefonisch oder per Videokonferenz, also ganz corona-konform anbieten.
Ich bin zwar kein - wie mein Name vermuten lässt - Jurist, aber eins ist klar: Der Staat gibt dir das Geld nur "umsonst", wenn du wirklich keins hast. Das gilt auch für die Jahre danach. Solltest du also später wieder ein Einkommen haben, bist du verpflichtet, das Geld entsprechend deinem Einkommen zurückzuzahlen. Ansonsten bietet es sich aus deiner Sicht wahrscheinlich auch an, die Scheidungskosten maximal zu reduzieren, damit du dann in dem Fall relativ wenig zurückzahlen musst.
Falls ich noch eine Frage unbeantwortet gelassen habe, melde dich einfach nochmal. Sonst alles Gute!