Beiträge von bo*

    Nein, definitiv kein Anspruch auf ALG1.

    Entschuldige, ich dachte ab dem 1. Tag meiner Arbeitslosigkeit muss ich mich persönlich beim Jobcenter melden und der ist ja erst am 18.

    Habe ich das falsch verstanden?


    Okay, hab jetzt nochmal angerufen beim JC, danke für den Hinweis. Allerdings gäbe es gerade keinen Ansprechpartner für mich und weil das JC gerade wegen Umbau zu hat, kann ich den Ortsabwesenheitsantrag erst am Mittwoch während der Sonderöffnungszeiten abgeben.

    Liebe Grüße

    Bo

    Hallo,

    mir wurde in der Probezeit gekündigt wegen Krankheit zum kommenden Mittwoch dem 18.12.

    Zum Zeitpunkt der Kündigung bin ich 4 Wochen krankgeschrieben, d.h. also kein Krankengeld für mich.

    Meine Krankschreibung geht noch bis zum 31.12.


    Könnt ihr mir sagen, ob ich während dieser Zeit trotzdem bereits Termine wahrnehmen muss? Also ob ich trotz Krankheit einbestellt werden darf?

    Ich bin nämlich eigentlich ab 23. nicht mehr in der Stadt sondern bei meiner Familie und wollte vermutlich bis 28. dort bleiben.

    Jetzt habe ich Angst, dass das nicht mehr möglich ist, weil ich am 23. oder sonstwann einen Termin reinkriegen könnte.

    Liebe Grüße

    Bo