Das geht natürlich. Du kannst im Prinzip mit dem Regelsatz wirtschaften, wie du willst. Es muss nur plausibel sein, dass du mit dem Rest Regelsatz überhaupt noch leben kannst.
Ok, danke.
Das geht natürlich. Du kannst im Prinzip mit dem Regelsatz wirtschaften, wie du willst. Es muss nur plausibel sein, dass du mit dem Rest Regelsatz überhaupt noch leben kannst.
Ok, danke.
Wie hoch ist die monatliche Rate?
50,- Euro
Guten Tag!
Ich beziehe zur Zeit ALG-2 und habe aus einer aufgegebenen Selbständigkeit noch Schulden beim Finanzamt, die ich in monatlichen Raten abbezahle. Nun meinte die Fallmanagerin vom Jobcenter, dass es nicht erlaubt ist, vom ALG-2 Steuerschulden zu begleichen. Ist das korrekt? Ich kann dazu im Netz nichts finden.
Danke!
Guten Tag!
Meine Frau und ich beziehen derzeit ALG-II und haben im Frühjahr beide getrennt ein Gewerbe angemeldet. Sonst ist darüber hinaus aber noch nichts veranlasst worden, als keine aktive Geschäftstätigkeit, keine Laden, kein Website, kein gar nichts, nur die Anmeldungen.
Ist damit dann schon eine komplette Unternehmensgründung vollzogen und somit der Anspruch auf Einstiegsgeld-Förderung verwirkt?
Danke vorab für Antworten!
Guten Tag!
Ich habe letztes Jahr im Dezember erstmalig ALG-II zusammen mit meiner Ehefrau beantragt. Hintergrund ist, dass ich selbständig war, mir mein Gewerbe aber im Oktober 2019 untersagt wurde.
Wie es dazu kam, ist eine lange Geschichte, die ihren Anfang mit einer chronischen depressiven Erkrankung fand.
Da wir dann bald unsere Ersparnisse aufgebraucht hatten und quasi mittellos waren, habe ich als letzten Ausweg den ALG-II-Antrag gesehen, zumal ja auch die Krankenkasse jeden Monat Beiträge sehen wollte.
Nun habe ich zwischenzeitlich eine stationäre Therapie absolviert, bin wieder so ziemlich fit UND habe eine Möglichkeit gefunden, ein Gewerbe im Ausland anzumelden. Diese Anmeldung samt Genehmigung, dauert ca. drei bis vier Monate, so dass ich voraussichtlich diesen April/Mai wieder selbständig bin, zusammen mit meiner Frau.
ALG-II wurde genehmigt, es steht aber in Kürze noch das Erstgespräch zur Arbeitsvermittlung an.
Kann mir jemand sagen, was da auf uns zukommt und wie ich am Besten erkläre, dass ich bald wieder selbständig sein möchte/werde und somit wieder aus dem ALG-II-Bezug rausfalle?
Ich und meine Frau sind ja nicht in dem Sinne arbeitssuchend, so dass wir eine Arbeitsvermittlung benötigen. Zumal ich auch nicht weiß, welcher Arbeitgeber einen nur sehr kurzfristig einstellt, abgesehen von Tagelöhner-Jobs.
Ich möchte in dem Gespräch nichts aus Versehen äussern, was mich sofort aus dem ALG-II-Bezug katapultieren könnte. Lügen möchte ich aber natürlich auch nicht.
Hat jemand einen Rat?
Danke!
Alles anzeigenHallo!
Es wäre gut gewesen Geschriebenes gründlich zu lesen, also gerne erneut:
Somit hätte @bass386 recht:
Direkt bei Antragsabgabe wird Vorschuss-Antrag abgelehnt, weil zunächst geprüft wird,
ob ein Anspruch dem Grunde nach besteht. Du kannst allenfalls auf deine Lage hinweisen
und der Sachbearbeiter entscheidet nach Ermessen, vielleicht.???
Gruß
Ja, danke, genau das meinte ich ja. Bei Antragsabgabe Hilfsbedürftigkeit darlegen und Vorschuß beantragen. Werde ich ja nächste Woche sehen.
Alles anzeigenHallo!
Willkommen im Forum! Die Bearbeitungszeit, vorausgesetzt alle Dokumente wurden vollständig
eingereicht, kann je nach Jobcenter bis zu drei Monate betragen.
Der Vorschuss muss vom Leistungsberechtigten beantragt werden. Das Jobcenter zahlt ihn nicht von
selbst.
Falls die Bedürftigkeitsprüfung ergibt, dass ein ALG II Leistungsanspruch an sich besteht.
Gruß
Ok, danke!
Das heisst aber nicht, dass ich abwarten muss, bis das Jobcenter bis zu drei Monaten geprüft hat, OB ich hilfsbedürftig bin, sondern ich kann schon nach Antragsabgabe einen Vorschuß beantragen? Ich meine, wenn ich wirklich pleite bin, würde ja die Vorschußmöglichkeit keinen Sinn ergeben, wenn ich darauf erst 3 Monate warten müsste. Oder wie kann ich das verstehen?
Hallo,
der Antrag auf den Vorschuss wird abgelehnt werden, da selbst mit Antragsabgabe nicht feststeht, ob du tatsächlich hilfebedürftig bist.
Hallo!
Danke. Verstehe ich nicht ganz...
Also, gemäß:
Bei einem Neuantrag muss zunächst überprüft werden, ob Anspruch auf Hartz IV Leistungen besteht. Kann der Antragsteller jedoch nachweisen, dass er völlig mittellos und sein Lebensunterhalt/ Existenzminimum nicht gesichert ist und erfüllt die sonstigen Voraussetzungen des Arbeitslosengeldes II (Erwerbsfähigkeit, Altersbeschränkung), kann das Jobcenter hier den Antrag auf Vorschuss nicht ablehnen."
Dann lege ich doch bei Antragsstellung meine Vermögensverhältnisse dar (Kontoauszüge etc.) und wenn aus diesen schon dann klar ersichtlich ist, dass ich über keine Geldreserven bzw. Einkommen verfüge, wäre es doch eigentlich offensichtlich, dass ich hilfsbedürftig bin und könnte doch dann gleich im Termin einen Vorschußantrag stellen, oder nicht?
Vielen Dank!
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Hallo!
Ich habe heute meinen Erstantrag für ALG-II eingereicht (hatte aber bereits Anfang Dezember 2019 einen formlosen Erstantrag gestellt) und habe zwei Folgetermine für die Antragsbearbeitung bzw. Antragsabgabe für mich und meine Frau erhalten.
Da diese aber noch ein wenig hin sind und es finanziell äusserst knapp wird, wollte ich mal fragen, ob man jetzt schon einen Vorschuss-Antrag stellen kann oder erst NACH den Terminen für die Antragsabgabe.
Danke!