Beiträge von Stephan

    Hallo,

    ich hab da mal eine Frage und ich hoffe mir kann hier jemand helfen.

    Paar (beide Hartz 4) trennen sich nicht gerade friedlich. Ende der Bedarfsgemeinschaft 26.05.2018.

    Die Antragsstellerin findet nach der Trennung recht schnell einen Job und ist seit dem 15.11.2018 nicht mehr im Hartz 4 Leisungsbezug.

    Am 24.11.2018 erhält Sie ein Schreiben des Jobcenters, aus dem hervorgeht, das Sie Rückzahlungen für ein Darlehn zahlen soll, welches

    aber vom Partner aufgenommen wurde.

    Am 24.11.2018 wird dies dem Jobcenter mitgeteilt und seit dem ist auch auf mehrfache Nachfrage (7 E-Mails und 2 Telefonate) nichts

    passiert.

    Nun ist die Frage, ob eine Forderung des Jobcenters auch verjähren kann und wie man sich verhalten sollte, da wir uns ja jetzt bereits im

    Jahr 2020 befinden.

    Danke für die Hilfe

    Gruß Stephan