Hallo,
von meiner Mutter habe ich einen Anteil an einer Immobilie geerbt. In der Erbengemeinschaft befinden sich drei weitere Personen. Jedoch verfügt einer der Miterben über ein lebenslanges Wohnrecht. Dieses wurde von der Erbengemeinschaft gemeinsam mit einem Notar vertraglich zeitlich begrenzt und gilt noch bis 2024. Keiner der Miterben kann oder will meinen Anteil kaufen und ein Verkauf vor Ablauf des Wohnrechts kommt für die Erbengemeinschaft nicht in Frage. Ich habe keinerlei finanziellen Vorteil aus dieser Immobilie und kann dort auch nicht selber wohnen.
Ist es möglich, bei einem Antrag auf ALG 2 zu beantragen, dass mein Anteil an der geerbten Immobilie aus den oben genannten Gründen nicht als Vermögen berücksichtigt wird?
Vielen Dank und freundliche Grüße