Beiträge von Laurale

    Danke für deine Antwort.

    Konkret heisst es für mich, das im 2.Quartal 2020 2000 € (von 9000 € Soforthilfe) mit in mein Einkommen einberechnet worden sind, d.h. meine Kosten sind für diesen Zeitraum nicht berechnet worden, ich muss sogar ca. 250 € zurückzahlen.

    7000 € Soforthilfe habe ich im Dezember 2020 zurückgezahlt, den Rest zahle ich monatlich (8 x 250 €) zurück.
    Darf ich dann diese mit in meine EKS mit einbeziehen?

    Wenn nicht, würde mich das ganze (Rückzahlung + laufende Kosten im 2.Quartal 2020) knapp 600 € kosten.

    Vielen Dank für Infos dazu

    Hi,

    ich bin Musiker (Aufstocker), habe die Soforthilfe beantragt, bekommen und bezahle diese komplett in Raten zurück.
    Mir wurde ein Teil der Soforthilfe bei der endgültigen Berechnung der Leistungen angerechnet, daraufhin habe ich Widerspruch eingereicht mit der Begründung, das ich diese komplett zurückzahle mit Nachweis Kontoauszüge (und vorher telefonisch mit verständnisvollen Mitarbeiterinnen des Jobcenters besprochen).
    Dieser Widerspruch wurde jetzt abgelehnt (Begründung füge ich hinzu).
    Stimmt das alles so oder bin ich gezwungen zu Gericht zu gehen, das wäre das erste Mal.

    Danke

    Hi, eine Freundin ist Aufstockerin mit Geschäft und sie sollte 2020 mit Termin alle Nachweise Ihrer Einnahmen, Belege, Kontoauszüge vorlegen.

    Durch Corona konnte der Termin mit einem Mitarbeiter nicht stattfinden, sie schickt daraufhin alles per e-mail, daraufhin wurden ihr Leistungsbezüge gekürzt obwohl sie kaum bis gar keine Einnahmen hatte (1. Geschäftsjahr). Daraufhin legte sie Widerspruch ein, der jetzt abgelehnt worden ist mit der Begründung "unbegründet" und Jobcenter behauptet, keine Nachweise erhalten zu haben (obwohl diese von einem Jobcenter-Mitarbeiter aus der Leistungsabteilung mündlich bestätigt worden sind, angekommen zu sein) und verlangt jetzt eine Erstattung um die 10.000 € und weist sie darauf hin, das sie zum Gericht gehen könnte bis zum 1.Mai.

    Händeringend hat sie einen Anwalt beauftragt, für den sie erst einmal 450 € hinlegen muss.

    Gibt es andere Möglichkeiten?

    Danke und Mit freundlichen Grüßen

    Hi,

    ich bin Musiker und Aufstocker.

    Aufgrund der Corona-Massnahmen im März und Panik vor Überlastung meines Dispos habe ich Soforthilfe beantragt und bekommen.

    Da 80 % meiner Arbeit wieder läuft wollte ich fragen, wer sich auskennt mit Zurückzahlen der Soforthilfe, Berechnung etc.

    Da Jobcenter 25% meiner Internetkosten und 50 % meiner Handykosten übernimmt, weiss ich jetzt nicht, wie was von was berechnet wird.

    Ich mache meine Buchführung selber, reiche dem Jobcenter alle Rechnungen, BWA und Kontoauszüge ein und die endgültige Berechnung bekomme ich nach ca. 12 Monaten.


    Ich wäre dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.


    Vielen Dank

    Hi,

    ich bin selbständige Musikerin und Aufstocker.

    Das Jobcenter errechnet ungefähr nach 1 Jahr die eingerreichten Unterlagen wie EÜ, BWA, Kontoauszüge, alle Quittungen (Beispiel, ich reiche Januar 2018 alles für 2.Halbjahr 2017 ein, ich bekomme die endgültige Abrechnung zwischen Januar und Juni 2019).

    Bis jetzt gab es nie Probleme mit Internetkosten (seit 25 Jahren Telekom ca. 60 €, bei der ich 50 % ca. 30 € einreiche und Mobilfunk ca. 40 €).

    Auf einmal genehmigt man mir nur 30 € komplett, was dann auch für das letzte Jahr und folgend gelten soll.

    Ich habe erklärt, das ich damit nicht hinkomme, da ich mit stabilem schnellen Internet zu Hause auch Unterricht erteile (jeden Monat bis zu 150 €) + Musikeraustausch etc., beim Mobilfunk auf Datentarif und Flat mit Geschwindigkeit achte, um direkt unterwegs etc. zu reagieren für Aufträge etc.

    Jetzt bietet man mir an, das ich günstigere Tarife in Erwägung ziehen soll, was zur Folge hat, das meine e-Mail + Handynummer verloren geht und dadurch Visitenkarten und Flyer neu erstellen muss.

    Ich finde keine 15 € Verträge für diese Dinge ausser Discounter Handytarife.

    Ist das so korrekt oder was kann ich tun?

    Vielen Dank für einen Tip

    Mit freundlichen Grüßen