Hey an alle!
Ich habe eine Frage bezüglich der Forderung von Einkommensnachweisen meiner Eltern und meiner Schwester.
Zuerst einmal zu mir:
-25 Jahre
-Überbetriebliche Ausbildung 3. Lehrjahr
-ALG 2-Antrag vor einigen Wochen gestellt, da BAB über meine gesamte Ausbildung nicht ausgereicht hat und mir beim Jobcenter mitgeteilt wurde, dass ich mit 25 Jahren Ansprüche haben könnte
Ich lebe mit meinen Eltern in einem Haus und meine Schwester ist ebenso hier mit Erstwohnsitz gemeldet.
Heute habe ich ein Schreiben von meinem Sachbearbeiter bekommen, mit der Bitte um Einkommensnachweise meiner Eltern und Schwester:
"Die gesetzliche Regelung nach § 9 Absatz 5 SGB II (Unterhaltsvermutung)
können Sie meinem Schreiben vom xx Januar 2020 entnehmen."
Mir wurde bei der Hotline mitgeteilt, dass ich sie nicht einzureichen habe. Beim Anruf heute hieß es, ich habe sie einzureichen.
In seinem Schreiben von Januar steht kurz gesagt, dass vermutet wird, dass ich Leistungen von meinen Familienmitgliedern bekomme, da wir in einer Haushaltsgemeinschaft leben.
Ich bekomme de facto keine nennenswerten Geldbeträge von meinen Eltern, die meine finanzielle Situation beeinflussen würde und auch nicht von meiner Schwester. Ich darf hier kostenlos wohnen, was ich im Antrag auch so angegeben habe.
Könnt ihr mir bitte sagen, ob ich die Einkommensnachweise offenlegen sollte? Ich weiß nicht genau was meine Mutter verdient, die Rente von meinem Vater ist mager.
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus, liebe Community!