Beiträge von stes

    Hallo und danke,

    auch auf den Verweis auf den § 69 SGB II,

    es ist doch aber so, bei 500€ (Was soll es bei dieser Rentenhoehe anders werden als die Grundrente?) Altersrente oder im allgemeinen Rente genannt, und egal, ob es Altersrente oder Rente oder Grundrente heisst, im Rahmen der Gleichbehandlung wird nicht unterschieden werden zwischen den normalen "Renten" und der Grundrente - beim Einkommen des Partners in einer Bedarfsgemeinschaft wurde ja auch wegen der Ungleichbehandlung des Einkommens nachgebessert - wenn die Grundrente dann kommt, muessen doch alle Bescheide bis zum Januar 2021

    fuer die Betroffenen zurueck genommen und neu berechnet werden , die naechste Widerspruchswelle wird kommen.

    Und zu der Feststellung ".Einen solchen Freibetrag gibt es weder im SGB II noch XII." moechte ich nur auf den § 82 Absatz 3 und 4

    des SGB XII verweisen oder ich habe es falsch aufgefasst, also fuer mich: nochmals lesen und denken.

    Es wird Zeit, dass die unterschiedlichen "Sozialleistungen" einheitlich und transparent angewendet werden. Eine logische Erklaerung

    fuer die unterschiedlichen Vermoegens"frei"betraege von 5000€ bis 60000€ je nach Grundsicherung, ALG II-Empfaenger oder Wohngeldempfaenger

    erschliesst sich fuer mich nicht.

    Danke und mit freundlichen Gruessen

    Hallo,

    zunächst Dank für die schnelle Reaktion.

    Wenn es auf Erwerbstätigkeit bereits einen Freibetrag gab (beim Altersrentner sind das keine 100 Euro + 30%, das ist definitiv falsch, beim Altersrentner gibt es den Freibetrag nach dem SGB XII und das sind 30% des bereinigten Erwerbseinkommens bis maximal 50% des Regelsatzes), gibt es auf Rente keinen mehr, da der Freibetrag bereits ausgeschöpft ist.

    Zu "Definitiv falsch" nur folgenden Anhang und und zu Mischeinkünften.

    Mit freundlichen Grüßen

    und einen schönen Sonntag für alle Betroffenen

    Gleichzeitiger Bezug von ALG II des einen Partners und Rente sowie

    Erwerbseinkommen des anderen Partners in einer BG , dürfen Freibeträge

    aus Mischeinkünften verrechnet werden?

    Hallo,

    in einem Bescheid vom 09.2020 werden Einkommen des einen Partners (rd. 400€ Brutto) von zwei Monaten (eine Nachzahlung von 140 € aus dem Vormonat) bezogen und darauf diverse Abzüge - aber weniger als 100 € - einerseits und eine Rente von ca. 500 € mit einem resultierenden "zu berücksichtigenden Gesamteinkommen" von ca. 720 € dem Gesamtbedarf von ca. 800 € (zu zweit) gegengerechnet mit dem Ergebnis eines Anspruches von rund 80€ ALG II für den anderen Partner.

    Bitte Zitatfunktion mit Quellenverlinkung nutzen

    Muss also der Grundabsetzungsbetrag zweimal, das heißt also 200 € im betreffenden Bescheid berücksichtigt werden?

    Die Rente(500 €) wird ebenfalls in voller Höhe zum Gesamteinkommen zugerechnet.


    Bitte Zitatfunktion mit Quellenverlinkung nutzen

    Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und wie ist eure Sichtweise?

    Dürfen Freibeträge aus "MIscheinkünften" verrechnet werden? Und wenn ja, wieso wird die Rente trotzdem voll berechnet?

    Freundliche Grüße an alle, die mit ähnlichem konfrontiert sind. Wieso gibt es keinen offiziellen HARTZ IV Rechner; Steuern sind komplizierter, da geht es.

    Titel Korrektur, zu lang.

    Hallo,

    so traurig wie es ist: Telefonisch etwas zu klären? - Es sind doch Leute am Telefon, die zwar in die Unterlagen schauen können und das zuständige Zeichen ob der Anfrage informieren. Klärung aber nicht.

    Beispiel: Am 23.12.2020 nachweislich Widerspruch per Fax eingelegt (keine Zahlung für Heizkosten Januar, Februar, März 2021. Anfrage Mitte Februar mit er Antwort, dass das "Jobcenter" drei Monate Zeit hat, den Widerspruch zu klären. Heute, am 31.03.2021 weder Zahlung der Heizkosten noch eine Antwort auf den Widerspruch. Rechtsanwalt? Ja, habe letztes Jahr dreimal 15€ gezahlt wegen aussichtsreicher Widersprüche. Können aber erst in ca. zwei Jahren vor dem Sozialgericht bearbeitet werden.

    MfG

    Wird seit Juni 2018 berechnet, da ich sehr unterschiedlich verdiene ist bei der (Voraus-)Berechnung und Zahlung (bisher bis 12.2018) eine geringe

    Überzahlung aufgetreten und dies soll nun verrechnet werden. In einem Monat hatte ich z.B. keinen Geldeingang da ich im Vormonat nicht gearbeitet habe aber Fahrtkosten gehabt (in dem Monat, in welchem ich nichts erhalten habe). Hatte also nur Ausgaben und keine Einnahmen. Diese Ausgaben wurden nicht berücksichtigt.

    Der Kern meiner Frage ist eigentlich: Wieso werde ich immer so berücksichtigt, dass es

    immer für mich der ungünstigste Fall ist.

    Danke

    Hallo, meine Frau (Ingenieur - also von wegen niedriges Bildungsniveau und am meisten gefährdet) bekommt Hartz IV, knapp unter 500 € im Schnitt die letzten 6 Monate.

    Ich erhalte Rente knappüber 500 € ( war nach der Wende meist (schein)selbstständig - es gab keine sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze), bin fast 68 und arbeite noch wenn ich gebraucht werde. Mein Einkommen - ca. 250 -300 € im Monat wird neben der Rente auf Hartz IV meiner Frau angerechnet. Ich habe also keinen Freibetrag von 100 € usw.,welcher den Hartz IV-Empfängern zusteht. Ich werde also nicht als Hartz IV-Empfänger berücksichtigt. Auf der anderen Seite, und darum musste ich lange verhandeln - offensichtliche Fehlberatung des Jobcenters und Verlust 2018 von ca. 200€ - wird nicht die übliche Entfernungspauschale von 0,30€ / km anerkannt. Nein, plötzlich werde ich wie ein HartzIV - Empfänger behandelt und mir stehen nur 0.20 €/km zu. Sozialhilfe bekomme ich nicht, "Sie sind selbst Schuld wenn Sie arbeiten."

    Kann mir jemand logisch erklären, warum ich auf der einen Seite unter ein Gesetz falle, andererseits das gleiche Gesetz nicht angewendet wird? In jedem Fgngall werde ich benachteiligt.

    Verstösst das nicht gegen die angeblich gebotene Gleichbehandlung?

    Danke