Beiträge von Ballistix

    Wäre ja auch noch zu verstehen, hätte ich eine vorläufige Zahlungseinstellung erhalten. Habe ich aber nicht, nur eine Aufforderung zur Mitwirkung und dem Hinweis, ich hätte ab Oktober kein Anrecht mehr auf ALG2. Das ist erstens falsch, zumindest wenn mein Gehalt wie vermerkt erst November zufließt und zweitens ist es keine Mitteilung der Zahlungseinstellung.

    Aber ich danke dir dennoch, habe bereits ein Schreiben mit Bitte um Darlehen bzw. Fortführung der Zahlung laut bisherigem Bescheid, erstellt.

    Danke Tamar. Dann sollte es auch so geschrieben werden klar und deutlich und ein Bescheid geschickt werden. Und nicht nur ein Hinweis, den sogar Du interpretierst als "wahrscheinlich ":)

    Und wozu wird dann abgefragt, wann das Gehalt gezahlt wird, wenn dann eh einfach die Zahlung eingestellt wird? Und auch die Texte hier und Ratgeber sagen, dass die JC da teilweise sehr eigenartig agieren... Na gut, dann muss ich wohl morgen anrufen.

    Und WENN ich nun ein Überbrückungsdarlehen beantrage, mein Gehalt dann erst im November gezahlt wird für Oktober, bin ich aber nicht mehr in der Pflicht dieses dann zurück zu zahlen, korrekt?

    Hi Leute,

    ewig recherchiert, gelesen und auch den Leitfaden zum Zuflussprinzip.

    Aktuell Arbeitslos, ALG2 bewilligt noch bis zum 31.12.20. Am 09.09. dem JC mitgeteilt, dass ich ab dem 01.10. einen Vollzeitjob habe und die Gehaltszahlung im Folgemonat (also 11.20) stattfindet.

    Daraufhin nur ein Schreiben "Aufforderung zur Mitwirkung" erhalten, mit Hinweis, dass ich im Oktober keinen Anspruch mehr habe aufgrund der zu erwartenden Gehaltszahlung.

    Fordern Kopie der Gehaltsabrechnung von 10.20 und Kontoauszug wo Eingang ersichtlich ist bis 5.11. Zudem noch ein Hinweis, dass ich ein Überbrückungsdarlehen beantragen könnte.

    Ich dachte mir dann nichts weiter, so wie ich es gelesen hatte, wird normal weitergezahlt bis Ende Oktober und falls das Gehalt noch im Oktober auf meinem Konto eingeht, müsse ich ALG2 zurückzahlen. Geht es ab dem 1.11. auf meinem Konto ein, kann ich das ALG2 von 10.20 behalten, Zuflussprinzip.

    Ich erhielt auch keinen Aufhebungsbescheid o.ä.

    Heute ist nun kein Geld auf dem Konto vom JC, kann dummer Zufall sein, ich befürchte aber, dass die einfach die Zahlung eingestellt haben ohne Aufhebungsbescheid und trotz korrekter Meldung wann das Gehalt gezahlt wird. Auch im Arbeitsvertrag den ich dem JC übermittelt habe (ich weiß, muss man nicht, bin wieder zu gutgläubig gewesen), steht NICHT wann das Gehalt gezahlt wird.

    Wie schätzt ihr die Lage ein? Wenn morgen kein Geld da ist, sofort anrufen? Habe ich was falsch gemacht? Ich denke, ich habe ein Anrecht auf die normale ALG 2 Zahlung und erst im November muss ich nachweisen ob der Erhalt und das behalten gerechtfertigt war.

    Danke vielmals!

    Thema kann weitergeführt werden

    Titel-Korrektur

    Hallo Zusammen,

    folgende Situation. Ich war 4 Jahre Selbstständig mit einem Fitnessstudio. Hat leider nicht geklappt letztlich, die Schulden und Raten haben mich trotz Einnahmen monatlich von teils bis 7.500€ erdrückt. Also habe ich den Betrieb zum 31.10.19 eingestellt. Anruf beim Jobcenter erfolgte Mitte 11/19 und mir wurde gesagt, dass das Jobcenter sich meldet um einen Termin mitzuteilen für den Erstantrag (diesen hatte ich aber schon ausgefüllt, hätte ihn nur abgeben müssen).

    Ich ließ Zeit ins Land gehen, die Situation hat mich enorm belastet, es musste ein Anwalt gesucht werden für die Insolvenzvorbereitung etc. Meine Freundin füttert mich seitdem durch, es ist kein Vermögen, nichts vorhanden. Kein PKW, hatte unter 100€ auf dem Konto. Da ich mich wunderte, dass keine Post vom Jobcenter kam, fuhr ich mit meiner Mum (sie fuhr mich) am 29.11.19 zum Jobcenter xxxxxxx, wollte meinen Antrag einfach so abgeben. Dort wurde er nicht angenommen, man sei nicht zuständig in xxxxxxx, ich müsse nach xxxxxxxx (dort wohne ich). Aber die Dame hat einige Minuten am PC mit meinem Perso Daten eingetippt und vermerkt, dass ich dort war (zur Fristsicherung, war mir wichtig).

    Dezember verging, kein Termin vom JC kam. Ich dachte mir, gut 2 mal gemeldet, dauert halt was. Meine Vermieter ein Glück super entspannt. Anfang Januar rief ich dann doch noch mal an.

    Die Dame: Weder der Anruf im November, noch das Vorbeikommen in xxxxxxx sei im System. Somit würde meine Meldung erst ab Januar gelten. Der Erstantrag Termin war dann Ende Januar, ich erklärte der Dame die Situation. Ich könne nur Widerspruch gegen den ersten Bewilligungsbescheid einlegen und dann meine Sicht darlegen, aber ich hätte ja keine Beweise. Sehr geil: Da A nicht zuständig sei sondern B, wäre das vorbeikommen eh nicht wirksam als Meldung Habe ich ihr gezeigt, man gehe auf die Website und suche SEIN Jobcenter mit der xxxxx , was erscheint dann? XXXXX ! Die Dame sagt mir dann eiskalt, ja das wäre schon ewig und wird irgendwie nicht geändert. Gleichzeitig ist es aber meine Schuld wenn ich mich danach richte?

    1. Sie will, dass ich eine EKS für die letzten 6 Monate einreiche. - Muss ich das eurer Sicht nach? Das Gewerbe ist beendet Ende Oktober 2019, abgemeldet wurde es auch. Ich habe keinerlei Einkommen und 0 Vermögen. Kontoauszüge etc. liegen alle vor.

    2. Wie würdet ihr wegen dem obigen Problem vorgehen? Ich habe als "Beweis" die Anrufe in meinem Handy als Verlauf, Anrufliste. Ebenso werden die Gespräche ja angeblich aufgezeichnet beim JC, da wäre dann alles zu hören. Beim vorbeifahren am 29.11. war meine Mutter dabei.

    Danke euch im Voraus! Ich lerne daraus echt, dass man nicht auf die Freundlichkeit oder sonstiges setzen sollte. Ich war einfach zu gutgläubig, bei 2 Meldungen kann ja nix schiefgehen und dann angeblich nichts vorhanden :(

    Viele Grüße xxxxxx

    Ballistix

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