Hallo zusammen,
ich bin seit Jahren Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein. Die jährlichen Kosten werden jeweils auf Basis des EK des vorherigen Jahres ermittelt und Anfang des Folgejahres gezahlt.
Im Februar 2019 habe ich die Kosten für den Verein bzw. die Steuererklärung 2019 bezahlt. Seit Februar 2019 beziehe ich auch ALG II.
Habe ich ein Recht auf Rückerstattung dieser Kosten bzw. kann ich hierfür einen Antrag beim Amt stellen? Wenn ja, wie mache ich das am Besten? Formulierung und muss ich es an eine bestimmte Stelle richten?
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