Hallo,
danke für die Antwort. Leider trifft sie meine Frage nicht. Ich habe die Bedürftigkeitsprüfung nicht in Frage gestellt, von daher erschliesst sich mir der SInn deiner Antwort nicht vollständig. Auch, dass diese Leistung eine Bedürftigkeit voraussetzt, ist mir nicht neu - wahrscheinlich niemandem hier.
Trotzdem gilt Dir mein Dank für Deine Aufmerksamkeit und Deine Antwort.
Meine Frage war: Ist die Anforderung der Unterlagen soweit in die Vergangenheit ok und (das nun als ergänzende Frage) aus welchen Vorschriften ergeben sich diese Prüfungszeiträume?
Vielen Dank.