Beiträge von bandit
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Ich bin ich seit Anfang Mai von den Leistungen des Jobcenters abgemeldet, weil ich wieder eine Festanstellung 30h gefunden habe (die mich nicht mehr bedürftig sein lässt). Mein ursprünglicher Bewilligungszeitraum geht aber noch bis Ende August, da man mich damals als Selbständiger eingestuft hatte, obwohl ich meine selbständige Nebenbeschäftigung hab ruhen lassen (Gewerbeschein wollte ich aber nicht abmelden). Ich gehe also davon aus, dass ich im September dazu aufgefordert werde nochmal eine abschließende EKS auszufüllen
Jetzt ist es so, dass ich erstmals seit Mitte Juni wieder 5 selbständige Kunden-Aufträge angenommen und alle relativ zeitgleich diese Woche beendet habe.
- Bei allen 5 Kunden werden Mitte September noch weitere Arbeiten hinzukommen, so dass ich überlege mir den monatlichen Rechnungsaufwand zu sparen und je eine Sammelrechnung pro Kunde Ende September zu stellen. Habe ich der Vergangenheit auch schon öfter so gehandhabt. Darf ich das machen oder wäre das in meiner momentanen Situation Sozialbetrug?
- Wenn ich die Arbeiten nächste Woche doch gleich abrechne und das Geld im August bei mir auf dem Konto ist, wie genau werden die Einnahmen verrechnet? Mit allen Hartz IV-Leistungen der Monate März-April? Wie wird das mit den Freibeträgen gehandhabt? Gibt es hierzu im Forum ein gut erklärtes Beispiel einer solchen Verrechnung?
- Einnahmen die ich erst im September haben werde, kann ich komplett für mich behalten und muss ich auch später dem Jobcenter gegenüber nicht mehr angeben - korrekt?
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Vielen Dank nochmal für die letzten Hinweise. Ich konnte das damals klären, es war ein Versehen des Jobcenters.
Wie bereits geschrieben bin ich seit Anfang Mai von den Leistungen des Jobcenters abgemeldet, weil ich wieder eine Festanstellung 30h gefunden habe (die mich nicht mehr bedürftig sein lässt). Mein ursprünglicher Bewilligungszeitraum geht aber noch bis Ende August, da man mich damals als Selbständiger eingestuft hatte, obwohl ich meine selbständige Nebenbeschäftigung hab ruhen lassen (Gewerbeschein wollte ich aber nicht abmelden). Ich gehe also davon aus, dass ich im September dazu aufgefordert werde nochmal eine abschließende EKS auszufüllen.
Jetzt ist es so, dass ich erstmals seit Mitte Juni wieder 5 selbständige Kunden-Aufträge angenommen und alle relativ zeitgleich diese Woche beendet habe.
- Bei allen 5 Kunden werden Mitte September noch weitere Arbeiten hinzukommen, so dass ich überlege mir den monatlichen Rechnungsaufwand zu sparen und je eine Sammelrechnung pro Kunde Ende September zu stellen. Habe ich der Vergangenheit auch schon öfter so gehandhabt. Darf ich das machen oder wäre das in meiner momentanen Situation Sozialbetrug?
- Wenn ich die Arbeiten nächste Woche doch gleich abrechne und das Geld im August bei mir auf dem Konto ist, wie genau werden die Einnahmen verrechnet? Mit allen Hartz IV-Leistungen der Monate März-April? Wie wird das mit den Freibeträgen gehandhabt? Gibt es hierzu im Forum ein gut erklärtes Beispiel einer solchen Verrechnung?
- Einnahmen die ich erst im September haben werde, kann ich komplett für mich behalten und muss ich auch später dem Jobcenter gegenüber nicht mehr angeben - korrekt?
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Ich habe mich vor ein paar Tagen zu Anfang Mai von den Leistungen des Jobcenters abgemeldet weil, ich ab 01.05. wieder eine Festanstellung gefunden habe. Dadurch werde ich nicht mehr bedürftig sein.
Nun fordert das Jobcenter den Arbeitsvertrag und nach Erhalt um Übersendung des Lohnnachweises für den Monat Mai unter Angabe des Zuflusses auf dem Konto.
- Hat das Jobcenter einen Anspruch diese Unterlagen zu erhalten?
- Im Arbeitsvertrag steht drin, dass dieser vertraulich zu behandeln ist. Kann ich den Arbeitsvertrag in Teilen schwärzen (was genau)?
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Kann nach wie vor nicht nachvollziehen, auf welcher rechtlichen Grundlage das Jobcenter mich zwingen kann mein Gewerbe abzumelden.
Bedürftigkeit liegt vor. Alle benötigten Fakten hierzu werden angegeben. Eine Bedürftigkeitsprüfung kann unabhängig von dem Besitz des Gewerbescheins gemacht werden.
Die Frage unter Punkt 2 (in der Anlage EK) verstehe ich so „ob man aktuell eine Selbständigkeit ausübt und damit Einkommen erzielt“.
Das tue ich klar nicht mehr und werde es auch nicht tun bis die Hilfsbedürftigkeit beendet ist.
Warum also nicht „nein“ ankreuzen?
Kann jetzt bzw. später auch anhand der Kontoauszüge überprüft werden. Den Gewerbeschein zeige ich gerne wenn ich dazu aufgefordert werde.
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Ich war von Mitte 2002 - 9/2018 über 16 Jahre voll selbständig als freier Webdesigner (Einkünfte aus Gewerbebetrieb). Im Oktober 2018 habe ich eine versicherungspflichtige Beschäftigung angenommen (25h) - diese war befristet bis Ende Februar 2020. Meine vorherige Selbständigkeit habe ich ab dieser Zeit nur noch als Nebenbeschäftigung ausgeübt.
Nun werde ich demnächst rückwirkend ab Anfang März ALG 1 bekommen. Zusätzlich muss ich aber aufstocken mit ALG 2 (weil ALG 1 zu wenig). Da ich mich voll auf die Jobsuche nach einer erneuten Teilzeittätigkeit (30h) konzentrieren möchte, will ich meine Selbständigkeit aktuell nicht weiterführen (auch weil ich aktuell gesundheitlich nicht voll belastbar bin). Ich tendiere dazu diese auch für immer zu beenden, wenn ich eine gute Anstellung finde.
Ich habe mir jetzt im Voraus die Antragsformulare angesehen und mich mit ALG 2 näher beschäftigt.
In der Anlage EK (Punkt 2. Einkommen) gibt es den Punkt „Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (auch in der Land- und Forstwirtschaft)“.
Muss ich hier „ja“ oder „nein“ ankreuzen (gelte ich für das Jobcenter als selbständig oder nicht mehr)?
Muss ich das Gewerbe abmelden - ist das nötig? Und wenn ja vor Antrag oder geht das auch noch während der Antragsstellung?