Beiträge von AlternativeSpirit

    Guten Tag Zusammen,


    es geht darum, dass ich mich über das Jobcenter selbstständig gemacht habe und eben jetzt Kleinunternehmer bin.

    Ich baue LED Leuchtbilder, die ich aktuell aber noch nicht verkaufen darf und eben etwas noch mir dazu verdienen muss um das weiter voran zu treiben.

    (Ich plane auch als Folierer noch bzusätzlich die Selbstständigkeit, jedoch brauche ich dafür eben auch noch Material)

    Ich weiss man hat einen Freibetrag den man mit selbstständiger Tätigkeit dazu verdienen darf, irgendwas über 200 € meine ich.

    Darf ich jedoch auch da ich aktuell noch keine Kunden habe, einen Nebenjob annehmen und diese ca. 200 E dazu verdienen und alles darüber wird mit meiner Regelleistung verrechnet?

    Oder darf ich das nicht wiel ich auf dem Weg bin selbstständig zu werden?

    Dies würde mir alles etwas erschweren, da ich aktuell mit einem kleinen Nebenjob die Abhilfe die benötigt wird dazu verdienen könnte.

    Im Kurzen:

    Darf ich als Jemand der sich über das Jobcenter selbstständig gemacht hat, in der Übergangsphase der Wirtschaftlichkeit noch einen kleinen Nebenjob annehmen und muss wenn es mehr als mein Freibetrag ist nur das mit dem Regelsatz verrechnen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Guten Tag Zusammen pleasantry

    ich habe große Sorge und zwar wurde ich am 27.12.19 zum 31.01.2020 fristgerecht gekündigt, den neuen Mietvertrag habe ich aber erst Ende Januar unterschrieben für den 01.02.20 Mietvertrag liegt dem Jobcenter schon vor, die Kündigung habe ich extra noch nicht vorgelegt.

    Ich wollte erst abklären wie ich mich verhalten soll/kann, damit das Jobcenter meine Miete und meine Grundsicherung bezahlt.

    Normalerweise würde das ja nur gehen wenn ich vor der Kündigung umgezogen bin, was nun?

    Zusätzlich ist neue Wohnung 10 qm² größer als sie darf, aber liegt finanziell im Mietspiegel der genehmigt wird.

    Das hatte ich vorher nachgelesen, dass das kein Proble,m darstellt.

    Nur was mache ich jetzt wegen den Datierungen, wie gesagt Kündigung vorher bekommen, aber war halt mit dem Umzug schon alles organisiert etc.

    In aktuellem Schreiben sind erstmal nur folgende Unterlagen gefordert aber denke das ist nur für generelle Leistung und wenn ich nachhake wegen Miete wollen diese bestimmt die Kündigung noch sehen :/

    Bis jetzt geforderte Unterlagen:

    -Antragsbegründung

    -ausgefüllte und unterschriebene EK-Anlage bzw. EKS-Anlage (wegen Kleinunternehmung die aber noch nicht läuft)

    -Kontoauszüge ab 01.01.20 wo Jobcenter auch einsehen kann das ich abschließend nochmal etwas von meinem alten Arbeitgeber überwiesen bekommen habe und diese bestimmt dann Kündigung sehen wollen

    Bitte um Hilfe pardon

    Mit freundlichen Grüßen

    Tommy