Hallo zusammen,
ich beziehe ALG II und meine Schwester ist Rentnerin (Erwerbsminderungsrente). Sie hat ein Eigenheim und sich angeboten, dass ich bei ihr wohnen darf, da meine bisherige Wohnsituation für mich psychisch sehr belastend war. Da sie das Haus gerade erst gekauft hat, hat sie noch Abtragungen zu zahlen und rechnet mit der Einnahme meiner Miete. Ansonsten wirtschaften wir aber getrennt. Wir haben auch getrennte Konten, etc.
Muss ich das verwandtschaftliche Verhältnis dem JC angeben? Welche Nachteile können sich für meine Schwester daraus ergeben? Ich möchte nämlich nicht, dass sie in irgendeiner Weise finanziell zur Unterstützung herangezogen wird, bzw. dass ihr Einkommen auf meine Leistungen angerechnet werden, was bei mir dann abgezogen wird.
Wie werden wir beim JC angesehen? Wir sind ja laut § 9 Abs. 5 SGB II keine Haus- bzw. Wirtschaftsgemeinschaft. Also brauche ich sie auch nicht bei einer HG-Anlage mit anzugeben, oder?
Ich habe einen schriftlichen Mietvertrag und die Höhe der Kosten befinden sich innerhalb der Vorgabe.
Ich danke schon mal für eure Antworten
Gruß Heike