Hallo,
ein Hartz IV Rechner ist eine unverbindliche vorläufige Berechnung des möglichen Anspruches auf SGB II Leistungen, die keine abschließende Prüfung ist. Hierbei wird lediglich grob ein möglicher Anspruch ermittelt. Aufgrund Ihrer Angaben wird ermittelt, welche Höhe an SGB II Leistungen Sie erwarten könnte.
Der Regelbedarf beträgt, wie sie bereits gesagt haben 432,00 Euro. Bei der Prüfung eines Anspruches kommen jedoch weitere Kriterien hinzu. Neben dem Regelbedarf kommen ggf. Kosten für die Miete (Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten) hinzu.
Bei der Anspruchsermittlung werden zunächst mögliche vorrangige Leistungen geprüft, z. B. Wenn Sie geschieden sind, ob ihr Ex-Partner ihnen gegenüber Unterhaltsverpflichtungen hat. Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, kann eventuell eine Unterhaltsverpflichtung Ihrer Eltern bestehen. Ob Sie Vermögen (Auto, Haus, Lebensversicherung, Sparkonto usw.) besitzen spielt auch eine Rolle. Jegliches Einkommen kann Ihren Anspruch verringern. Des Weiteren werden alle gesetzlich möglichen vorrangigen Leistungen geprüft (z.B. Wohngeld, ALG I, Kindergeld, UVG, BAföG, BAB usw.). Über den Leistungsanspruch und die genaue Höhe kann nur das Jobcenter eine rechtlich verbindliche Aussage treffen.
Wenn Sie also jetzt schon wissen, dass sie vermutlich bald SGB II Leistungen brauchen, empfehle ich Ihnen frühzeitig einen SGB II Antrag zu stellen.
Ich hoffe die Antwort hilft Ihnen weiter.
Liebe Grüße Laura