Tamar, vielen Dank für Deine Antwort. Aber ich glaube, Du hast mich missverstanden.
Ich habe vor einigen Jahren ein Grundstück mit renovierungsbedürftigem Altbestand gekauft und mit meiner Tochter einige Jahre dort gelebt. Für potentielle Käufer ist es ein Abrisshaus. Der Baugrund ist was wert. Ich werde hier sicher keine Beträge nennen, aber für die Höhe meiner monatlichen Belastungen würde man nicht mal eine 1-Zimmer-Wohnung bekommen, würde man Miete bezahlen müssen. Meine Verwertungsbemühungen sind nachweisbar!
Ich bezahle mein Darlehen und sämtliche Nebenkosten für das zum Verkauf stehende Objekt, sowie auch die Nebenkosten für das Haus, in dem ich jetzt wohne.
Nirgends habe ich geschrieben, dass ich die NK nicht bezahle.
Eigentlich wollte ich wissen, ob Punkt 4 auf dem Antrag auch irgendwie für mich gelten kann.
"Ich wohne zur Miete" ---> ja mietfrei. Ich bezahle keine Miete aber sämtliche Nebenkosten, die eben so anfallen.
"Ich wohne im Eigentum" ---> nein, aber "Schuldzinsen ohne Tilgungsraten" und Nebenkosten bezahle ich ja trotzdem.
Das JC bewertet das Eigentum als "Vermögen", ja ok. Das Eigentum spielt eine Rolle. Sollte es dann bei Punkt 4 nicht auch irgendwie eine Rolle spielen?