Hallo,
ein etwas komplizierter Fall. Aber wir bräuchten nun dringend gute Tipps..
Vorgeschichte: Wir (Mann & Frau) haben uns in Berlin kennengelernt. Jeder hatte seine eigene Wohnung. Ich (m.) habe noch ein Kind (3J.), welches unregelmäßig mal bei mir wohnt (6 bis 18 Tage pro Monat) und sonst bei der Mama wohnt.
Als die Mama auch einen neuen Freund gefunden hatte, wurde dieser Freund schnell agressiv & gewalttätig. (zuerst zerstörte er 3 Fensterscheiben bei der Mama, ein paar Tage später dann bei mir das gleiche und er schlug mehrfach auf mich ein). Trotz Polizei gab es danach keine Sicherheit für mich & meinen Sohn. Ich musste sehr schnell handeln. So mietete ich mir schnell & „heimlich“ einen Bungalow, außerhalb von Berlin. Von dort aus suchte ich eine Wohnung & fand diese auch, aber erst ein Jahr später.
Dann entschloss sich meine Freundin ebenfalls Ihre Wohnung in Berlin zu kündigen & mit mir (+ zeitweilig meinen Sohn) in diese Wohnung umzuziehen.
Wir bekamen beide eine Zusage aus Berlin, dass wir umziehen dürfen. Ebenfalls bekamen wir eine Zusage vom neuen Jobcenter, dass diese Wohnung dann auch bezahlt wird. Als Grund gaben wir (leider uninformiert) u.a. an: „Zusammen wohnen mit dem Partner“.
Aktuell:
In dem neuem Mietvertrag stehen aktuell beide Namen. Der Mietvertrag beginnt am 01.04.2020.
Ich telefonierte mit dem neuen Jobcenter um uns dort anzumelden & um die richtigen Formulare zu bekommen. Ich sagte, dass wir uns als WG anmelden möchten. Ich war so ehrlich, dass ich sagte: „Wir haben was miteinander, aber Beziehung würde ich das noch nicht nennen. Wir wirtschaften getrennt & möchte dies auf jeden Fall beibehalten.“
Wir bekamen dann folgende Anträge:
- nur einen Hauptantrag (HA)
- 2mal Anlage EK
- 1mal Anlage VM / WEP / KI / Umgangsrecht + Anlage BB / KdU / UH3
- 2mal Erstkontaktbogen
- 3mal Befragung Migration
- 1mal Antrag Befreiung Rundfunkbeitragspflicht
Nun, bisher waren wir nicht informiert, welche Schwierigkeiten sich daraus ergeben könnten.
Soweit ich nun weiß, muss ich Angst haben, dass wir als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden.
Unsere Fragen:
1.) Dürfen wir uns legal als Wohngemeinschaft anmelden?
(ja, trotzdem wir Sex zusammen genießen../ definieren tun wir uns als offene Affäre & gute Freunde / jeder hat sein eigenes Zimmer; kein gemeinsames Zimmer, außer Küche & Bad / mein Sohn bekommt ein kleines Kinderzimmer, aber nur ich versorge meinen Sohn)
2.) Falls wir uns als WG anmelden dürfen, welche Anträge brauchen wir ein mal und welche Anträge brauchen wir zwei mal? (brauchen wir dann nicht 2 mal einen Hauptantrag?)
3.) Falls wir uns als WG anmelden dürfen, sollte dann der gemeinsame Mietvertrag evtl. noch verändert werden? (wäre ja möglich, entweder nur ein Mieter & ein Untermieter oder evtl. 2 getrennte Mietverträge für eine Wohnung..?)
4.) Falls wir uns nur als Bedarfsgemeinschaft anmelden dürfen, würde sich meine Freundin eine eigene kleine Wohnung suchen. Wäre innerhalb von 3 Monaten machbar, aber....
Wo ist da der Sinn??? - Wie viele Hartz4 Sex „Freundschaften“ machen das extra so, damit sie nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft verdonnert werden? - Wozu gibt es die Möglichkeit zu heiraten, wenn man als Hartz4 Empfänger sozusagen zu fast dem gleichen verdonnert wird? - Wie viele „Zweitwohnungen“ sind somit in Wahrheit gar nicht bewohnt? (auf Kosten aller Steuerzahler...)
5.) Darf man als Hartz4 Empfänger zusätzlich zur Wohnung, einen Bungalow mieten?
(in unserem Fall, per Miete – kein Eigentum)
Werden die Ausgaben überprüft oder nur evtl. Einnahmen?
Muss man den Bungalow irgendwie offiziell anmelden?
Mit freundlichen Grüßen & vielen lieben Dank!!!