Person A hat bis mehr als sein Bedarf verdient und ist von Leistungen ausgeschlossen. Aktuell kann sein Bedarf aber nicht gedeckt werden.
Person B erhält normal Leitungen die Mehreinkünfte von Person A werden aber hier mit verrechnet.
Person C gemeinsames Kind erhält Kindergeld.
Beiträge von Mikaela
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Hallo ihr Lieben,
folgendes konnte ich leider nicht nachrecherchierten:
Ein Bedarfsgemeinschaft mit 3 Personen, bestehend aus zwei Personen(a und b) denen SGB II zu steht und eine Person (c) der keine Leistungen erhalten darf (Student).Alle Personen stehen im Verhältnis sodass alle Einkommen von Person c für die Bedarfsgemeinschaft angerechnet wurden.
Nun fällt das Einkommen für Person c aus. Sodass sein eigener Bedarf nicht gedeckt ist.
Bei der Berechnung wird nun für 2 Personen der Bedarf berechnet und das Kindergeld als Einkommen angerechnet sodass sogar etwas von den Leistungen abgezogen wird.
Wie richtig ist die Anrechnung des Kindergeldes wenn Person C gar nicht sein Bedarf decken kann?
Die ganze Zeit wurde der "Überfluss" von Person C auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet und nun wird sein Bedarf nicht mehr bei der Berechnung berücksichtigt und das Kindergeld wird nur für die zwei leistungsberechtigten Personen angerechnet.
Ich würde mich sehr freuen wenn ihr Fälle mit entsprechenden Situationen mir nennt oder eure Erfahrung mit mir teilt.
Liebste Grüße -
Das Geld ging erst an mich und ich habe es den KfW zurück bezahlt.
Danke erstmal. -
Also wird nicht berücksichtigt, dass die 3000€ für die Schulden der letzten 6 Monate zurück bezahlt wurden? Das Geld existiert ja gar nicht. Bzw die KfW Bank hat es bereits.
Muss das nicht auch für die letzten 6 Monate berücksichtigt werden?
Meine nächste Frage wäre, es gibt doch einen Vermögensfreibetrag von 2000Euro betrifft es nicht für diese Einmalzahlung?
Die Rechnung überhaupt nicht auf, ich muss entscheiden ob ich die Festkosten bezahle oder esse.. -
Guten Morgen,
ich habe nach mehrere Wochen Wiedersprüche und mangelnde Reaktion und Ratlosigkeit der Mitarbeiter am Telefon einen Fall, worüber ich euch gerne nach Rat und Erfahrungen fragen möchte.
Ich bin mit meine Lebenspartner in einer Bedarfsgemeinschaft. Ich bin Student, erhalte Bafög und arbeite als Hiwi auf 450€ Basis.
Seit März habe ich in einen abenteuerlichen Achterbahnfahrt erst keinen Bafög zugesprochen bekommen und nach 6 Monaten Bearbeitung eine Rückzahlung in höhe von ca. 3000 Euro. Das Jobcenter hat mir bereits in März erklärt ich als Student habe keinen Recht auf Leistungen und soll zu sehen wie ich überlebe.
In diesen 6 Monaten habe ich einen KfW-Studien-Kredit beantragt und so meinen Unterhalt einigermaßen finanziert.
Nach der Rückzahlung, zahlte ich den Kfw Bank meine Schulden zurück und kündigte das Jobcenter an, dass ich Leistungen von Bafög-Amt erhalte.
Und da geht der Spaß nun los: Das Jobcenter rechnet mir nun 3000€ als einmal Einnahme ein und teilt es auf die nächsten 6 Monate auf (Außerdem hat man auch schon bereits eine Rückzahlung bei mir gefordert). Die Kreditkartenlimit ist erreicht und heute gab es das erste Gespräch mit den Sachbearbeiter: Er habe es weitergeleitet ich solle doch weitere 2 Wochen warten, aber er sei sich sicher: Es werde sich nicht viel ändern. Ich könnte zum Sozialgericht "laufen" wenn es mir nicht passt.
Zu aller erst: Gibt es einen Notfallplan wie ich unseren Unterhalt finanzieren kann bis die Sache geklärt ist in Form von Krediten vom Jobcenter?
Ist das rechtens was da passiert? Man hat sich 6 Monate lang nicht drum gekümmert wie ich in einer Krisenzeit überlebe und teilt jetzt die Rückzahlungen auf die nächsten Monate auf und berechnet nicht dass ich Schulden aufgebaut habe?
Wo wäre meine nächste Anlaufstelle?
Vielen Dank und viele Grüße -
Danke Grace, schade das Google lieber 100 ungenaue Rechner anzeigt statt einen richtigen wie die von Tacheles.
Mir stellt sich nun die Frage als was ich meinen Mann eintragen muss. Sollte ich ihn als ein Teil der BG eintragen oder nicht?
Also unter "Anzahl an Personen die in der Wohnung leben aber nicht zu BG gehören", "0" oder "1" eintragen.Bei 0 berechnet es 180€ im Monat. Und zusätzlich 340€ Wohngeld.
Für 1 berechnet es 0 € im Monat. Und 340€ Wohngeld.
Nun bin ich ratlos. Beide Ergebnisse sind weit weg von dem was wir erhalten. Und die Frage stellt sich mir mit dem Versicherungsbeitrag immer noch. -
Hallo!
Schön dass es ein Forum gibt wo man sich austauschen kannIch bin seit 6 Monaten auf staatliche Hilfe angewiesen und kann die Berechnungen leider nicht nachvollziehen und wollte euch nach euren Erfahrungen und Meinungen fragen.
Mein Lebenspartner ist Student und beendet sein Studium hoffentlich nächstes Jahr. Er erhält BAfög und arbeitet als Werkstudent in einen Unternehmen.
Da er über 450€ verdient, muss er 108€ für seine Versicherung bezahlen und kann nicht Familienversichert sein.
Unser Antrag auf Berücksichtigung dieser Versicherungsbeiträgen in Höhe von 108€ wurden nun erstmalig abgelehnt.
Unsere Kosten werden wie folgt eingerechnet:
Miete: 500€Nebenkosten: 110€
Heizkosten und Warmwasser: 144€
Die Einkommen meines Ehemannes werden wie folgt berechnet:Brutto: 980€ Netto: 959€
BAfög: 744€
=> Unsere Leistungen berechnen sich dadurch auf: 95€
Nun habe ich zwei Fragen:- Nach meiner Onlineberechnung stehen uns 120€ zu. Wie genau kann ich das manuell selber berechnen, wenn meinen Lebenspartner keine Leistungen zu stehen (BAfög + Student) aber sein Einkommen berücksichtigt werden müssen
- Die 108€ Versicherungsbeitrag fehlen uns monatlich und belasten uns sehr. Müssen diese nicht als Werbekosten berücksichtigt werden?
Ich freue mich auf eure Antworten. Liebe Grüße