Hallo Tamar
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Damit ich das System eben nicht betrüge oder das Gesetz breche, informiere ich mich zunächst, bevor ich die Anträge ausfülle und beim Amt einreiche, um eben solche Konsequenzen zu vermeiden.
Ich habe nun mein Bar "Vermögen" nochmal nachgezählt. Es sind auf den Cent genau 4527,65€. Ich habe gestern meine theoretische Führerscheinprüfung bestanden und konnte sofort die bevorstehenden Fahrstunden bezahlen. Selbst wenn ich diese nicht bezahlt hätte, wäre ich ca 150€ unter den 4950€. Falls ich mich irre, bitte ich um Korrektur.
Noch einige Fragen:
- Ich bekomme monatlich (seit 2 Jahren) 2x 3,50€ überwiesen, da ich mit 2 Freunden die Kosten für ein Netflixkonto teile.
- Desweiteren habe ich von eine Rückzahlung von 15€ erhalten, da ich bei einer Bestellung ausversehen doppelt bezahlt habe.
- Wie bereits in meiner ersten Nachricht erwähnt, habe ich vergangenen Monat 100€ (von meinem Bargeld) auf mein Konto eingezahlt, da das Geld auf meinem Konto meine laufenden Rechnungen nicht mehr abdecken konnte.
- Auch im Juli habe ich einer Freunden Geld vorgestreckt (8€) und sie hat es mir überwiesen.
Ist das problematisch und könnte mir das von meinem Grundbetrag abgezogen werden? Grundsätzlich würde mich interessieren, ob es Probleme gibt, wenn man Geld überwiesen bekommt, was man bspw. vorgestreckt hat. Gibt es da eine Grenze?
Und meine letzte Frage: Muss ich dem WBA Kontoauzüge beifügen oder reicht die Angabe meines aktuellen Kontostands. Und wenn ja, von wie viel Monaten?
Ich bedanke mich im voraus für die Rückmeldung und verbleibe mit den besten Grüßen!