Diese sind tatsächlich auf ein anderes Konto gekommen jedoch wurde mir dieses Konto gekündigt und es existiert gar nicht mehr.
Justament genau zu dem Wechsel ALG 1 auf Bürgergeld, also Ende Dezember 24 bzw. Anfang Januar 25? Da ja im Normalfall die Kontoauszüge der letzten 3 Monate verlangt werden, hättest du ja dann trotzdem die Kontoauszüge von Oktober bis Dezember 24 von diesem Konto einreichen müssen, oder nicht?
Wie soll ich mich dazu äußern?
Na so:
Das Geld wurde mir geliehen da ich jetzt schon seit über 2 Monaten keinen Cent vom Amt erhalte!
Sie fragen mich noch wie ich meine Miete bezahle den laut Auszügen sind keine Mieterzahlungen ersichtlich. Kann es auch gar nicht da ich meine Miete bar bezahle. In meinem Mietvertrag ist das auch so vermerkt, da sieht man mal wie gründlich die Sachbearbeiter die Unterlagen sichten 🙄
Glaube mir, genau diese Nachfrage zeigt, dass die SBs gründlich arbeiten. Bargeld fällt nämlich nicht vom Himmel. Auch, wenn du etwas bar zahlst, musst du es ja vorher vom Konto abgehoben haben. Also z. B. Miete von monatlich 500 Euro, aber Barabhebungen in den letzten Monaten von 100,00 Euro - das ist nicht logisch, denn dann muss es monatlich mindestens 400 Euro geben/gegeben haben, die irgendwo anders her kommen.
Es wird wieder von mir verlangt das ich die Mietbescheinigung ausfüllen lasse dabei habe ich ihnen klipp und klar gesagt das ich dazu gar nicht verpflichtet bin.
Wo ist das Problem, das Ding vom Vermieter ausstellen zu lassen? Der will doch sein Geld haben und eine Quittung stellt er dir ja wohl anscheinend auch jeden Monat aus, da ist doch das Ausfüllen von so einem Vordruck kein Hexenwerk. Er scheint ja irgendwo bei dir in der Nähe zu sein, sonst würde das mit Bargeld und Quittungen nicht klappen. Würdest du Wohngeld beantragen, wäre er dazu sogar verpflichtet, das Ding auszufüllen. Was genau das JC veranlasst, die Höhe der Miete nochmals mit Bescheinigung haben zu wollen, kann man aus der Ferne nicht abschätzen.
Es ist letztlich deine Entscheidung, ob du eine schnelle Lösung möchtest oder eine, die ggf. länger dauert und nach dem Motto "vor Gericht und auf hoher See" auch nicht garantiert, dass sie positiv für dich endet. Die erste Möglichkeit ist, alles wie gewünscht einzureichen, die zweite wäre eben, mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung dich an das zuständige Sozialgericht zu wenden.