Ja, klar kann man das. Am besten mit Kontoauszug die Zahlung nachweisen, dann kann das Jobcenter einen Nachforschungsauftrag stellen, dass nach der Summe, die um den xx. xx.ten eingegangen ist, gesucht wird und dass sie dann umgebucht wird. Oder direkt bei der Zentralkasse oder der Stelle, von der die Mahnung kam anrufen. Das wichtigste ist diese Vertragsgegenstandsnummer. Das ist quasi dein Konto beim Jobcenter.
Beiträge von Tamar
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Heute bekomme ich ein Schreiben vom Amt, dass sie ihr Geld noch nicht bekommen haben. Was ist da los?
Offenbar ist das Geld nicht auf die Forderung gebucht worden. Wenn der Vermieter den Verwendungszweck (Vertragsgegenstandsnummer, wenn es an den Inkassoservice Recklinghausen gehen sollte, meistens was mit 620xxxxxxxxxx) nicht angegeben, ist das logisch. Du musst bedenken: das ist eine zentrale Kasse, bei der täglich tausende Zahlungen eingehen. Die werden automatisch verbucht. Wenn da irgendwo ein Zahlendreher ist, kann dann so eine Zahlung natürlich nicht zugeordnet werden. Das Geld wird dann auf einem separaten Konto ("Interimskonto") gelagert, bis sich die Zugehörigkeit geklärt hat.
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Bekommt sie auch den Zuschlag für Schwangere wenn ich der Hauptantragsteller bin?
Ja.
Außerdem was passiert wenn ich wieder einen Job finde und dann ist meine Freundin auch nicht krankenversichert.
Beiträge selbst zahlen oder früher heiraten.
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Als Bedarfsgemeinschaft zählt es erst wenn man ein Jahr zusammen gelebt hat.
Aber doch nicht, wenn sie schwanger ist! Außerdem wäre sie dann zum Zwecke der Arbeitsaufnahme hier und nicht als "Familienzusammenführung".
Da dein ALG 1 so gering ist, solltet ihr zusammen den Antrag stellen und gut.
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Das Alg reicht nicht für euch beide? Sie allein kann kein Bürgergeld beziehen. Nur ihr beide gemeinsam, wenn eure Einkommen niedriger sind als eure Bedarfe.
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Wirst du nicht finden. Dazu ist solch eine Konstellation zu selten. Notfalls muss man die Auffassung gerichtlich prüfen lassen.
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Die Steuervorauszahlung sollte eigentlich als mit der Erzielung des Einkommens verbundene Ausgabe im Monat der Fälligkeit als Absetzung von der Rente berücksichtigt werden. Also, dass weniger Rente als Einkommen angerechnet wird.
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Ist es rechtlich zulässig, dass ich in Zukunft die Zahlungsempfänger auf meinen Kontoauszügen zensiere, sodass nur noch der Betrag sichtbar ist?
Nein.
Und muss ich auf die Forderung nach einer Stellungnahme eingehen, wenn die Ausgaben für Lebensmittel und Hygieneprodukte nicht direkt auf den Kontoauszügen zu sehen sind?
Nein. Allerdings wird dein Antrag dann eben ganz einfach wegen Zweifel an der Hilfebedürftigkeit abgelehnt.
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Würde ich also mit dem Bürgergeld einfach wieder dort fortsetzen können, wo ich aufgehört habe?
Ja.
Muss ich irgendwas beachten?
Allenfalls das Zuflussprinzip, das heißt, dass du z. B. im ersten Monat noch Anspruch auf Bürgergeld hast, falls der Lohn im Folgemonat gezahlt wird. Und, dass du im ersten Monat der Arbeitslosigkeit dann keinen hast, weil da noch der letzte Lohn kommt.
Was ist, wenn ich während dieser Tätigkeit durch das Gehalt (reines Beispiel) 5.000 EUR angespart habe - zählt hier der Vermögens-Freibetrag?
Das ist Vermögen.
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Nein, habe ich nicht. Allerdings hätte das Geld spätestens am 31.3. auf dem Konto sein müssen und da war es ja noch gar nicht geschlossen. Das ist zuerst mal klärungsbedürftig, wieso dein Geld angeblich nicht auf das zu dem Zeitpunkt noch existente Konto gebucht wurde.
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Der Verkauf der Aktien ist, zumindest, was den reinen Erlös ohne Gewinn betrifft, Vermögensumwandlung. Ich sehe kein anrechenbares Einkommen. Wenn es bereits einen Bescheid gibt, musst du in Widerspruch gehen, wenn es erst eine Anhörung ist, dann entsprechend antworten, dass es ab Oktober nur 20 Euro Gutschrift als Zufluss gab.
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Ist es nicht möglich eine erneute Überweisung auf das neue Konto zu überweisen? Bzw. warum sollte das drei Monate dauern
Weil das bereits gezahlte Geld als ausgezahlt gebucht ist und es nichts gibt, was dir ausgezahlt werden kann. Wie lange es dauert, bis das Geld wieder zurück gebucht wird, kann niemand wissen. Die 3 Monate gelten m. W. n. bei verloren gegangen Barschecks, weil die eine gewisse Laufzeit haben.
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Nie gehört. Vielleicht ist das ein vom dortigen Jobcenter selbst erstelltes Formular. Ggf. die Bestätigung der Agentur für Arbeit, dass deine Arbeitslosigkeit unfreiwillig ist und du Arbeitnehmerstatus hast?
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Der Unterschied ist gewaltig. Im SGB XII gibt es das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft nicht. Dort ist die Haushaltsgemeinschaft ausschlaggebend, § 39 SGB XII.
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Also ist es das Problem der anderen Person. Warum machst du dir darüber Gedanken?
Wie man nach einem Jahr den Gegenbeweis antritt, wird davon abhängig sein, was das JC überhaupt annimmt. Das ist extrem einzelfallabhängig.
Von was für einer Grundsicherung reden wir überhaupt? Grundsicherung für Erwerbsminderung und im Alter (SGB XII) oder Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld - SGB II)?
Du schreibst hier im Bürgergeldforum!
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Meine Betreute möchte mit einer Freundin zusammen wohnen.
Und warum will sie ihr selbstbestimmtes Leben (ein Zusammenleben mit einer weiteren Person benötigt immer gegenseitige Rücksichtnahme) aufgeben, wenn keine innere Bindung vorliegt?
Was muss man bezüglich der Vermeidung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft beachten? Ist es sinnig das beide einen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließen? Kann es eventuell besser sein das meine Betreute Hauptmieterin ist und sie die Räume untervermiet an ihre Freundin.
Das ist völlig schnurz. Wir auch immer die vertraglichen Regelungen ausgestaltet werden, spätestens nach einem Jahr wird die Beweislastumkehr eintreten und deine Betreute muss beweisen, dass sie nicht in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Des Weiteren ist das Problem dass die Miette 970€ mit Nebenkosten kostet. Der Richtwert für die Stadt beträgt 413€ Miete mit Nebenkosten und Ab-/Wasser.
Dann ist die Wohnung unangemessen. Und ein wichtiger Grund für den Umzug liegt sowieso nicht vor.
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Durch Investitionen mache ich schon ohne Tilgungsraten nur einen kleinen Gewinn, ja.
Der dann wegen des Freibetrags für Erwerbstätigkeit nicht angerechnet wird? Und dann wirst du anstatt des kleinen Gewinns Verluste erzielen? Bei denen sich das JC dann die Frage stellen muss, wie du diese monatlichen Verluste kompensierst? Dir ist klar, dass das zu Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit führen kann? Niemand kann im Normalfall mit Bürgergeld einen monatlichen Verlust von z. B. 500 Euro kompensieren.
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Das ist eine Frage für ein Schuldner- oder ein Bankenforum, denn das hat nichts weiter mit Bürgergeld zu tun. Das hätte dir ja mit Rente, Lohn, Krankengeld, ALG 1 etc. genauso passieren können. Ich glaube nicht, dass da jemand tatsächlich soweit Kenntnis vom Bankenrecht hat, um dir zu helfen.
Vom Jobcenter kannst du vielleicht einen Vorschuss für das April-Bürgergeld bekommen. Allerdings sind das nur 100 Euro.
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Nein, ist es nicht. Es geht nunmal im Bürgergeld ums Existenzminimum. Aber vielleicht ist das ein Anreiz, aus dem Leistungsbezug rauszukommen.
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hast 200 Euro weniger zum Leben
was bedeuten würde, die neue Wohnung soll 200 Euro mehr kosten als die alte. Wieso, weshalb, warum?
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Das Gold ist heute wieviel wert? Soweit ich weiß, ist der Goldwert doch ständig am Steigen?
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Soweit ich weiß, gibt es in Berlin nur diese "AV Wohnen", also wird wohl das gesamte Gebiet als eins betrachtet. Ob dem so ist, kannst du aber verbindlich nur bei deinem JC erfahren.
Eine Zustimmung in dem Sinne brauchst du gar nicht. Die dient nur der Sicherheit, ob die künftigen Kosten übernommen werden und eben für Kaution und Co ist sie zwingend.
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Das kommt darauf an. Das, was du schreibst, gilt nur, wenn man innerhalb des Vergleichsraums umzieht, also im Normalfall innerhalb der Zuständigkeit des bisherigen Jobcenters. Zieht man in eine andere Zuständigkeit um, ist nur die Angemessenheit ausschlaggebend für die künftigen Kosten der Unterkunft. Der Umzugsgrund ist nur wichtig, wenn man Umzugskosten, Kautionsdarlehen etc. möchte.
Gehen wir also davon aus, du willst innerhalb deiner Gemeinde umziehen und die neue Wohnung ist teurer als die alte, einen wichtigen Grund für den Umzug hast du nicht. Dein Konstrukt "ein Monat abmelden" wird dir da nicht helfen, es sei denn, in dem einen Monat hat eine sogenannte "echte Überwindung der Hilfebedürftigkeit" vorgelegen, d. h., dass du z. B. aufgrund Arbeitslohn nicht hilfebedürftig warst.