Wenn das JC eine ordentliche Unterhaltsstelle hat, erhältst du eine sogenannte Rechtswahrungsanzeige, mit der dir mitgeteilt wird, dass Frau und Kind Leistungen beantragt haben bzw. erhalten. Dazu gibt es einen Fragebogen, den du ausfüllen musst und die Aufforderung, Nachweise zu Einkommen und Vermögen beizubringen. Dazu gibt es auch einen vom Arbeitgeber auszufüllenden Vordruck, aber manchen JC reicht das nicht, die wollen die richtigen Lohnbescheide (natürlich nur in Kopie). Dazu kannst du selbst noch Nachweise beibringen, die positiv für dich berücksichtigt werden können (Fahrtkosten, Versicherungen etc).
Beiträge von Tamar
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Nein, ist sie nicht. Das lässt sich aber auch eindeutig dem anderen Thread entnehmen. Die 100 Euro Regelung ist einfach nur eine Verwaltungsvereinfachung. Wenn nur Kapitalerträge bis 100 Euro anfallen, braucht das JC nichts zu machen. Wenn sie über 100 Euro sind, sind sie anzurechnen. Und was du als Freibetrag errechnet hat, ist der Freibetrag für Erwerbstätigkeit. Kapitalerträge sind keine Erwerbstätigkeit.
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Die Rechnung ist richtig.
Wenn das JC eine Aufrechnung verfügt (wie gesagt, es kann, es muss aber nicht), dann mit 10% des Regelsatzes. Ansonsten meldet sich -wenn es kein kommunales JC ist- der Inkassodienst der BA bei dir wegen Rückzahlung und du kannst individuelle Raten vereinbaren.
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Gerade mal 6 Beiträge unterhalb deines Themas wurde das doch bereits ausführlich diskutiert:
ThemaKapitalerträge - Freibetrag und Einkommen Anrechnung
Hallo an Alle,
ich habe als einziges Einkommen in der Höhe schwankende monatliche Kapitalerträge zwischen 0-150 Euro. Abzusetzen wären im meinem Fall der 100€ Freibetrag/Jahr auf Kapitalerträge, außerdem die 30€/Monat Versicherungspauschale und die KFZ-Haftpflicht in der tatsächlichen Höhe (in meinem Fall 204 Euro/Jahr).
Nun macht es aber finanziell einen Unterschied, in welcher Reihenfolge die erwähnten Punkte abgesetzt werden. Wird die Versicherungspauschale in der monatlichen Berechnung…campezino27. November 2024 um 13:29 -
Reklamieren? Das ist nicht der Ottoversand. Wenn, dann musst du schon in Widerspruch gehen.
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Dann bestehe halt auf einen Bescheid. Der sollte dann ja eine Begründung enthalten.
Es scheint für das Jobcenter keine Regeln oder Abläufe zu geben.
Wie kommst du darauf? Erstmal musst du ja begründet haben, warum du weiter Einstiegsgeld benötigst. Wenn das so wie hier "habe noch nichts mit dem Gewerbe verdient" war, wozu braucht es da noch irgendwelche Zahlen, um eine Entscheidung zu treffen?
Ansonsten beantworte meine Fragen.
was es mit deiner Selbstständigkeit auf sich hat, wenn du dir nach 4 Monaten immer noch nicht wenigstens die Ladenmiete leisten kannst usw.
Alles andere ist schlicht und einfach Zeitverschwendung, da es nur Gejammer ist.
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Wenn du die Herkunft der Gelder nachweisen kannst bzw. zum Gewinn, dass die Ausgaben dafür höher waren, sollte eigentlich nichts angerechnet werden.
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Der Gewinn wird aufgeteilt. Du hast ja sicherlich nicht nur die 2400 Euro als Einnahme, ohne dass du Betriebsausgaben hast.
Der Gewinn wird als Einkommen angerechnet, darauf gibt es dann einen Freibetrag, korrekt.
Überzahlungen können mit künftigem Bürgergeld aufgerechnet werden.
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Nehmen wir an, dass von den 20.000 Euro 19.000 Euro als Gewinn verbleiben. Die werden auf 6 Monate aufgeteilt, also 3167 Euro/Monat. Nach Abzug Freibeträge verbleibt noch soviel, dass es wohl euren Bedarf übersteigt. Daher wird dann wohl das komplette Bürgergeld, also alles, zurück gefordert.
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Ist es richtig, dass wenn ich dem Sachbearbeiter Nachweise über die Wohnungssuche zukommen lasse,
Das hättest du während des Kostensenkungsverfahrens machen müssen.
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Deine Sachverhaltsschilderung kann nicht stimmen. Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII kann es nicht vom Jobcenter geben. Die sind für Leistungen nach dem SGB II zuständig.
Welchen BMI hast du? Lade bitte mal so einen Ablehnungsbescheid (anonymisiert und als PDF) hoch. Normalerweise sollten Bescheide eine Begründung enthalten.
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Jetzt zu meiner Frage: kann das Jobcenter mir deswegen die Geldleistungen einstellen?
Nein. Es kann aber entweder verlangen, dass du vom Vermieter die Abrechnung, alternativ die gezahlten Nebenkosten zurück verlangst, also den Vermieter verklagst (über eine Rückabtretung). Oder es kann das auch selbst machen, § 33 SGB II.
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Da kann dir aus der Ferne niemand helfen. Das ist eine reine Ermessensleistung. Die mindestens 6 Monate, die das Gesetz regelt, wurden ja eingehalten. Und die genauen Gründe, keine Verlängerung zu gewähren, was es mit deiner Selbstständigkeit auf sich hat, wenn du dir nach 4 Monaten immer noch nicht wenigstens die Ladenmiete leisten kannst usw. darüber schreibst du ja nichts.
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Der Vermieter schreibt dir, dass du 2500 Euro von ihm bekommst. Das Jobcenter schreibt daraufhin, dass du ihm diese 2500 Euro quasi weiterleiten sollst.
Wo ist das Problem? Du hast einen Anspruch gegen den Vermieter. Lass es dir auszahlen und dann überweist du es ans Jobcenter.
Oder wie soll es deiner Meinung nach richtig laufen?
Ansonsten lade das Schreiben vom Jobcenter anonymisiert und als PDF hoch. Ohne dem ist es eh Rätsel raten.
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Ist halt eine schlechte Zeit um die Feiertage rum. Da gibt es allenfalls Notbesetzungen oder die Behörden sind komplett zu.
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Wenn die Miete unangemessen ist, übernimmt das Jobcenter schon den Maximalwert. Jeder Cent, der darüber hinaus ist, wird dann nicht berücksichtigt. Ob nun laufende oder einmalige Kosten. Das ist dann eben dein Risiko, da du die Kosten nicht senken wolltest, ob nun durch Umzug, geringeren Verbrauch, Untervermietung oder was auch immer.
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Nur von dir natürlich. Die üblichen Anlagen wie EK und VM natürlich auch.
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Hauptantrag und Anlage HG. Wenn du freiwillig versichert bist, dann gib das so an. Wenn du Bürgergeld bewilligt bekommst, wird das automatisch zur Pflichtversicherung. Deine Schulden musst du aber bei der Krankenkasse abstottern, sonst gibt es Probleme, wenn du dann Arbeit hast.
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Wer sagt, dass da nochmal jemand kommt? Du hast falsche Angaben gemacht und den Zutritt verweigert. Die Indizien dürften für die Rückforderung reichen.
Ggf. auch für eine Betrugsanzeige.
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Bist du weiblich? Du + Freund können ja nicht eheähnlich sein, höchstens Lebenspartner.
Ansonsten steht doch schon alles zum Verhalten bei Inaugenscheinnahme im Thread. Verhinderst du die notwendige Ermittlung, geht das zu deinen Lasten.
Dir ist klar, dass wir hier schon im Bereich des Betrugs sind, wenn du falsche Angaben im Antrag gemacht hast?
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Hast du Jura studiert, oder woher kennst du dich so gut aus?
Ich bearbeite Widersprüche und Klagen in einem JC.
Okay und dann den Mietvertrag zwischen meinen Eltern und dem Vermieter anfügen?
Wenn der dem Jobcenter noch nicht vorliegt, ja.
Wo würde man dann schreiben, dass ich mich zu 1/3 an den Kosten beteilige?
Eigentlich gar nicht, weil das Kopfteilsprinzip dem JC bekannt ist. Da es bisher aber wohl nicht gelebt wurde, kannst du ggf. ein formloses Schreiben von deinen Eltern anlegen, dass sie dich nicht mehr kostenfrei wohnen lassen können. Aber wie gesagt: hoffe da nicht zu sehr.
Und eine Kostenbeteiligungsvereinbarung ergibt keinen Sinn?
Ob ihr das mündlich oder schriftlich vereinbart, ist völlig egal. Es kommt darauf an, ob du einer wirklichen Forderung der Eltern ausgesetzt bist, sie dich also bei Schulden tatsächlich raus schmeißen würden. Und das glaube ich nicht. Ich bin da ehrlich, bei mir würdest du unter diesen Umständen keinen Mietanteil bekommen, eigentlich sind deine Eltern ja für deinen Lebensunterhalt zuständig, da du nicht arbeiten kannst. Von Scheinverträgen rate ich ab. In anderen Foren wirst du da sicherlich anderes hören, aber im Fall der Fälle kann sowas sogar als Betrugsversuch ausgelegt werden.
denn zur Miete wohne ich selbst ja nicht
Aber du wohnst als Haushaltsangehöriger deiner Eltern "mit" zur Miete. Die Formulare sind Standard, die bilden nicht jeden Einzelfall ab.
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In dem Moment gehe ich davon aus, dass das Jobcenter Gnade vor Recht hat ergehen lassen und Bürgergeld (Regelsatz abzüglich Kindergeld + KV/PV) trotz der Unterhaltsverpflichtung bewilligt hat?
Das ist kompliziert, zu erklären. SGB II und BGB sind da nicht identisch. Vorliegend greift halt nur die Unterhaltsvermutung, die aber eben definitiv, da sogar Unterhaltspflicht nach BGB besteht. Die Unterhaltsvermutung hat aber auch rechnerische Grenzen, das heißt, den Eltern muss natürlich selbst genug zum Leben bleiben. Letztlich hat ja auch das Gericht wohl so entschieden.
In KdU muss ich ja ankreuzen, dass ich „zur Miete oder in einem sonstigen Wohnverhältnis“ wohne.
Dann ist es eben ein "sonstiges". Du wohnst mit 3 Personen und trägst die volle Miete ein.
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Wenn du quasi nicht auf eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit verwiesen werden kannst, weil du dauerhaft krank bist, sind deine Eltern als Verwandte 1. Grades sogar unterhaltsverpflichtet. Die Unterhaltspflicht nach dem BGB zwischen Verwandten 1. Grades besteht nämlich ein Leben lang. Bei volljährigen Kindern, die nicht in der Schule oder Ausbildung sind, ist es eben nur so, dass die eigentlich arbeiten können und das Vorrang vor Unterhalt hat (Erwerbsobliegenheit). Ich sehe daher keine Chance im Hinblick auf Miete. Versuchen kannst du es natürlich trotzdem, indem du die Anlage KdU entsprechend mit 1/3 der Kosten ausfüllst. Aber mach dir nicht zu große Hoffnungen. Ich glaube, du kannst in der Situation froh sein, wenn es den vollen Regelsatz + KV/PV gibt.
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Der Normalfall ist die kopfteilige Berücksichtigung der Miete. Dagegen steht aber die Unterhaltsvermutung des § 9 Absatz 5 SGB II und bisher haben deine Eltern dich ja auch unterstützt. Ob das Jobcenter jetzt also glaubt, dass sie dich vor die Tür setzen? Eher nicht. Auch dann müssen sie ja zu zweit die Miete weiter selbst bezahlen.
Grundsätzlich ist es eben in der Konstellation nicht einfach. Da helfen meist auch keine Beteuerungen, dass jetzt alles anders ist, ob nun mündlich oder schriftlich.
Ein Teilzeitstudium macht man eigentlich berufsbegleitend. Was hindert dich am arbeiten, dass du lieber ein Jahr lang wegen Bürgergeld klagst? Wann willst du mit dem Studium fertig sein, wann ins Berufsleben einsteigen? Deine Eltern sind wirklich zufrieden mit deiner Situation? Dass du ihnen so auf der Tasche liegst?