Beiträge von Tamar

    Nochmal: du kannst kündigen, nicht der Arbeitgeber.


    Bei der Erstausstattung verstehe ich das auch nicht wegen Hausrat und Heimtextilien...ich habe wirklich nichts gehabt....was soll ich jetzt machen?


    Du bekommst 350 Euro vom Jobcenter und musst dein übersteigendes Einkommen von über 500 Euro auch dafür einsetzen. Also hast du knapp 900 Euro für eine Ausstattung. Mit Gebrauchtwaren und ohne Küche (im Normalfall das teuerste von allem) ist das durchaus für eine Person angemessen.


    enn das Weihnachtsgeld nicht aufgeteilt werden darf


    Wurde es doch auch nicht. Lt. Bescheid wurde alles im November angerechnet. Oder ist es höher als die 950 Euro netto?


    Da kommt ja ein Schreiben noch, das ich Wohngeld beantragen soll ..ist das richtig?


    Bei einem Bedarf von 928 Euro und Einkommen von 730 Euro Krankengeld und 120 Euro Zuschuß vom Arbeitgeber zum Krankengeld = 850 Euro Einkommen, bereinigt dann 820 Euro besteht nur ein Anspruch auf Bürgergeld in Höhe von ca. 100 Euro. Natürlich kann dann Wohngeld höher sein und damit vorrangig.

    Na, die Antwort spricht Bände. Im Übrigen ist das Jurastudium ohne NC. Da gibt es genug Kollegen, die keine drei Sätze fehlerfrei zu Papier bringen.

    Aber wenn du mit deiner Antwort darstellen willst, dass deine Fehler nur darauf beruhen, dass man ja in so einem Forum schreiben kann, wie man will: Das sehe ich anders, denn es ist ein Zeichen von Respekt, sich die entsprechende Mühe zu geben. Dessen ungeachtet, dass ich das bezweifle.

    Begründung es wäre keine richtige Ausbildung.

    Ich fürchte, daran liegt es nicht. Ohne dir nahe treten zu wollen, aber deine Rechtschreibung und Grammatik ist garantiert nicht für den Beruf im Büro ausreichend.

    Nur mal ein Beispiel:

    Natürlich habe ich öfters mal versucht in den Bereich Büromanagement, Computer, Schreibkraft usw. eine Stelle zu bekommen wenn etwas ausgeschrieben war.

    Richtig:

    "Natürlich habe ich öfter mal versucht, in den Bereichen Büromanagement, Computer, Schreibkraft usw. eine Stelle zu bekommen, wenn etwas ausgeschrieben war."

    Muss jede angebotene Arbeitsstelle angenommen werden, egal in welchem Bereich das wäre?

    Solange es zumutbar ist, ja.

    Wie sieht die rechtliche Grundlage dafür aus ? Was ist Zumutbar , was nicht ?

    Steht in § 10 SGB II.

    Kann das JC jemanden verpflichten „versuchen“ eine Stelle egal was es ist anzunehmen?

    Niemand kann dich zwingen, eine Stelle anzunehmen. Notfalls musst du eben mit weniger Bürgergeld leben, weil du sanktioniert wurdest.

    Kann das JC auf bestimmte Arbeiten und Stundenzahl bestehen?

    "Niemand kann dich zwingen...." Das gilt auch für Aufstocker.

    Der neue Sachbearbeiter scheint es jetzt ziemlich dringend mit der Vermittlung zu haben.

    Das ist sein Job. Bürgergeld ist keine Rente auf Lebenszeit. Normalerweise müsstest du ja selbst engagiert suchen.

    Arbeit aufnehmen schön und gut , doch sollte der Arbeitnehmer doch wohl auch ein Mitspracherecht haben dürfen.

    Spricht dir auch niemand ab. Allerdings bedeutet das nicht, dass man, weil man nur als Herzchirurg arbeiten möchte, aber das mit Abgang 6. Klasse nicht möglich ist, einen Anspruch darauf hat, dass einen die Allgemeinheit dann ein Leben lang durchfüttert.

    Oder anders: du kannst nach deinen Wünschen leben wie du willst, wenn du es selbst finanzierst.

    Was würde von meinem Einkommen angerechnet werden? Was würde uns monatlich zu Verfügung stehen?


    Kann man nicht sagen. Wie soll man das denn rechnen bei den Angaben?

    Da fehlt doch z. B. noch Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss für die 3 Kinder der Freundin. Oder in welche Wohnung ihr zieht, denn es werden ja nicht 2 Wohnungen bleiben. Also fehlt die Höhe der künftigen Miete.


    Und bei dir, wofür dieser Unterhalt ist (ein Kind, mehrere Kinder? Exfrau?). Ist er tituliert oder wird er freiwillig gezahlt? Urteil vom Familiengericht oder Jugendamtsurkunde? Dessen ungeachtet, dass der Unterhalt, wenn es Kindesunterhalt ist, sich nach der Geburt ändern müsste, wenn du der Vater des noch ungeborenen Kindes bist. Dann wird das nämlich ein Mangelfall.


    Macht es finanziell gesehen überhaupt Sinn zusammen zu ziehen?


    Ist davon Liebe und Familie abhängig?


    Grob gesehen sollte es angesichts von nur 480 Euro Bürgergeld, wovon ein Großteil Mehrbedarf für Alleinerziehende und für Schwangerschaft sein dürfte, was dann eh wegfällt, kein Bürgergeld mehr geben.


    Eher Wohngeld und ggf. Kinderzuschlag. Allerdings gibt es dann wahrscheinlich ein Problem mit ihrer Krankenkasse, wenn sie nur über das JC pflichtversichert ist (und nicht über Job, Elternzeit o. ä.). Dann kann es sein, dass sie sich freiwillig versichern muss, was so um die 200 Euro kostet. Wenn ihr heiratet, natürlich nicht, dann kann sie in die Familienversicherung und du hättest mit Lohnsteuerklasse 3 auch mehr Netto.

    Schon 3, nicht noch. Da arbeiten die meisten Mütter schon längst wieder, haben sich also rechtzeitig um Kinderbetreuung gekümmert. Warum also wirst du keinen Kitaplatz haben? Es besteht ein Rechtsanspruch darauf, § 24 SGB VIII, du musst ihn nur durchsetzen. 200 Euro ist auch unterhalb des Mindestunterhaltes, davon abgesehen, dass auch dir selbst Unterhalt zusteht.

    Wie war deine Einkommenssituation vor der Geburt? Hättest du Anspruch auf Arbeitslosengeld oder hast du sogar noch einen ruhenden Job?

    Ansonsten kannst du natürlich Bürgergeld beantragen. Du musst aber nachweisen, dass ihr getrennt lebend seid. Im Normalfall, indem du nachweist, dass du bereits einen Anwalt mit dem Scheidungsverfahren beauftragt hast.

    Warum zieht er nicht aus? Wäre es für ihn nicht einfacher, was zu finden, er hat ja anscheinend Einkommen?

    Das war ein Beispiel, wieso das Protokoll noch gar nicht fertig ist, wenn du es möchtest! Ich kenne nicht den Anlass der Inaugenscheinnahme bei dir. Oft wird sowas z. B. bei Erstausstattung oder wenn weitere Möbel beantragt werden, gemacht. Natürlich wird der Außendienst dann Fotos machen wollen, ob die Wohnung leer ist oder das Bett kaputt usw.

    Wenn es solche Verträge gibt, in denen man gleich eine größere Summe einzahlen kann, geht das. Das sollte aber ein Versicherungsvertreter am besten wissen. Hier ist ja keine Vermögensberatung.


    Alternativ kannst du die 3000 Euro auch in ein Auto oder notwendigen Hausrat investieren. Oder einen Urlaub.

    Das ist so nicht korrekt. Ein Recht auf Akteneinsicht hast du nur im Zusammenhang mir einem laufenden Verwaltungsverfahren und auch nur in dem Umfang, in dem es zu deiner Sache notwendig ist. Und ansonsten besteht nur ein Auskunftsrecht bezüglich der verarbeiteten personenbezogen Daten. Das ist definitiv nicht die komplette Akte.


    Im Übrigen war das nicht deine Frage. Die war, ob du gleich und sofort eine Kopie erhalten kannst. Ubd das wird wohl schon allein deswegen nicht der Fall sein, weil sich so ein Außendienst meist nur Stichpunkte aufschreibt und den richtigen Bericht (ggf. mit Bildern) erst später im Büro erstellt.

    ich möchte aber nicht das man meine Schränke oder sonstige Schubladen auf macht das werde ich nicht dulden


    Das ist, wie auch den Zutritt zu gewähren, dein gutes Recht. Es bleibt aber dabei: lässt sich deshalb der Sachverhalt nicht aufklären, geht das zu deinen Lasten.


    falls dann noch fragen gestellt werden möchte ich diese Schriftlich beantworten,


    Auch hier genauso.


    und kann ich eine Kopie vom Protocol sofort zum ende der Kontrolle verlangen lg.

    Können kannst du alles. Allerdings gibt es auf das "sofort" keinen Anspruch.

    muss ich beide reinlassen oder darf ich sagen das ich nur ein reinlassen möchte ????.


    Du musst überhaupt niemanden reinlassen. Wenn aber deswegen der Sinn und Zweck der Inaugenscheinnahme nicht erreicht wird, geht das dann wahrscheinlich zu deinen Lasten. Und sehr wahrscheinlich wird man das Ansinnen zurück weisen, denn der Auftritt zu zweit hat etwas mit Absicherung der Amtspersonen zu tun.


    Da ich alleine bin möchte ich noch ein Bekannten anrufen der währe dann in 15 Minuten bei mir damit ich ein Zeugen habe.


    Dann bittest du die Ermittler, solange zu warten, bis dein Beistand da ist und gut.

    Zum einen würde mich interessieren, ob ich verpflichtet bin nach Einreichung der letzten drei Monate meier Kontoauszüge, über entsprechende Geldeingänge von einer privatperson Auskunft zu geben?


    Du hast von jemandem etwas überwiesen bekommen und das JC will wissen, was das ist und von wem? Wenn ja: da das Einkommen sein könnte, muss das Jobcenter das natürlich wissen.


    Des weiteren sagte man mir dann, dass zwei Personen vom Jobcenter bei mir vorbeikommen wollen und meine aktuelle Wohnsituation zu überprüfen. Warum und wie kommt sowas Zustande und was für Voraussetzungen, müssen dafür gegeben sein?


    Warum kann dir hier niemand beantworten. Vielleicht vermutet man, dass du nicht allein wohnst. Oder, wenn du nicht allein wohnst, dass du mit der/den anderen Personen eine Bedarfsgemeinschaft bildest oder sie dich unterstützt/unterstützen. Das kann man mit den völlig fehlenden Angaben zu deiner Situation überhaupt nicht vernünftig beantworten.


    Ist das alles rechtens?


    Zumindest ist eine Inaugenscheinnahme, wie es gesetzlich heißt, ein Mittel, dass eine Behörde in Ausübung ihrer Amtsermittlungspflicht (§ 21 SGB X) durchaus anwenden darf.

    Was du hier grad erklärst ist kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze - es geht aber um einen Freibetrag.


    Das ist mir egal, wie du es nennen willst. Es ist eine Nichtanrechnungsgrenze. Und die wird überschritten. Es gibt keinen gesonderten Freibetrag auf Kapitalerträge.


    Doch, es gibt Bürgergeld. Gut 30000 Euro Tagesgeld (1. Jahr mit 40Tsd. Schonvermögen) bei über 3% Zinsen,


    Nun, dann Glück auf.

    Kann ich denn einfach so ein Datum bestimmen, ab wann ich den neuen Antrag laufen lassen will?


    Kannst du machen. Das JC prüft ja so oder so deine Hilfebedürftigkeit. Hast du den Antrag zu früh gestellt und du liegst dann noch über dem Vermögensfreibetrag, gibt es halt eine Ablehnung.


    Ich dachte, dass es - egal wann ich es dann im Dezember beantrage - immer zum 1. des Monats, also zum 1. Dezember rückdatiert wird.


    Natürlich gilt der Antrag als zum 1. des Monats gestellt. Das heisst aber doch nicht, dass man auch zum 1. des Monats Anspruch hat. Wenn du bis zum 15.12. im Knast sitzt, hättest du auch erst ab 16.12. Anspruch. Für den Zeitraum 1.12. bis 15.12. gibt es dann ein einfaches "abgelehnt". Nichts anderes ist es mit Vermögen. Wenn du erst zum 16.12. unter die Freigrenze fällst, hast du halt auch erst ab dann Anspruch.

    Wenn du 17.000 Euro drüber bist, muss erst alles bis zum zulässigen Freibetrag verbraucht werden. Wenn du also am 6.12. ein Auto kaufst, dann bestünde ab 7.12. ein Anspruch. Nur, weil du das Geld von unbar durch Abhebung in bar umwandelst, verschwindet es ja nicht.


    Und der Anspruch auf Bürgergeld bestünde auch nur, wenn zwischenzeitlich auch die dann noch übrigen 2000 Euro zuviel verbraucht sind, denn ein Kfz ist nur bis zum Wert von 15.000 Euro geschützt. Wenn du 17.000 zuviel hast und 15.000 Euro über das Auto geschützt werden können, sind dann ja immer noch 2000 Euro offen.