Wer sagt dir denn, dass ich nicht seit April ununterbrochen krankgeschrieben bin???
Das hier:
Der schrieb mich dann für eine Woche krank bis 05.04.24. ALG I ist am 30.03.24 ausgelaufen.
Krankengeld erhielt ich tatsächlich für 1 Woche bis 05.04.24, sorry, das hatte ich nicht erwähnt.
Wärst du seit 29.3. durchgehend krank geschrieben, würdest du weiterhin Krankengeld bekommen. Und nicht nur bis zum 5.4.
Nur für Dich offensichtlich ein wesentlicher Faktor.
Natürlich, weil es Deine Geschichte unstimmig macht. Wenn man aus einem Versicherungspflichtverhältnis heraus krank wird, hat man solange Anspruch auf Krankengeld, bis die Arbeitsunfähigkeit endet.
Es gibt kein Krankengeld für freiw. gesetzl. Versicherte, wenn sie nicht selbständig tätig sind
Man muss sich im Krankengeldbezug überhaupt nicht freiwillig versichern. Man ist während des Krankengeldes beitragsfrei.
Mich ärgert, dass geschilderte Fakten offensichtlich nicht richtig gelesen, völlig falsch verstanden und nach Lust und Laune – die offensichtlich gerade mal wieder nicht so gut ist – verdreht und völlig falsch interpretiert werden.
Deine Fakten passen eben nicht. Wärst Du seit 29.3. durchgehend krank geschrieben, wärst Du im Krankengeldbezug. Da Du mir anscheinend nicht glauben magst, lies doch einfach selbst:
Zitat
Arbeitslosengeldempfänger, die krank werden und über die Bezugsdauer des regulären Arbeitslosengeldes hinaus arbeitsunfähig bleiben, haben weiterhin Anspruch auf Krankengeld. Das gilt unabhängig davon, ob und welche Sozialleistungen sich an das Arbeitslosengeld I anschließen, urteilte das Bundessozialgericht in Kassel (Az.: B 1 KR 12/07 R).
Ich muss feststellen, dass ich hier wohl leider völlig falsch bin. Typisch Forum halt.
Dein Problem ist, dass Du was anderes lesen wolltest als "da stimmt was nicht, wenn das so wäre müsstest du Krankengeld bekommen" und "die 35.000 Euro + restliches Vermögen übersteigt deinen Vermögensfreibetrag und daher kann es erstmal nur ein Darlehen geben".