Die Klage läuft seit 2019 und ich habe erst durch Erhalt von Krankengeld im August 2022 Leistungen beanspruchen müssen .
Dann gilt die gesetzliche Prozessstandschaft:
- Unterhaltsansprüche ab Rechtshängigkeit: Hier greift die gesetzliche Prozessstandschaft, § 265 Abs. 2 ZPO. Danach hat die Abtretung auf den Prozess keinen Einfluss. Der Forderungsübergang auf den Leistungsträger ab Rechtshängigkeit beeinträchtigt die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs durch den Unterhaltsberechtigten im eigenen Namen nicht. Der Unterhaltsberechtigte muss aber seinen Klageantrag auf Zahlung an den Leistungsträger umstellen.
https://www.iww.de/fk/archiv/unte…anpassen-f13874
Dein Anwalt soll sich mit dem JC in Verbindung setzen
Die müssen ihren Anspruch beziffern, damit er den Antrag umstellen kann.
Für Zeiten ohne Leistungsbezug musst du nichts machen.