Beiträge von Tamar

    Die Klage läuft seit 2019 und ich habe erst durch Erhalt von Krankengeld im August 2022 Leistungen beanspruchen müssen .

    Dann gilt die gesetzliche Prozessstandschaft:


    • Unterhaltsansprüche ab Rechtshängigkeit: Hier greift die gesetzliche Prozessstandschaft, § 265 Abs. 2 ZPO. Danach hat die Abtretung auf den Prozess keinen Einfluss. Der Forderungsübergang auf den Leistungsträger ab Rechtshängigkeit beeinträchtigt die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs durch den Unterhaltsberechtigten im eigenen Namen nicht. Der Unterhaltsberechtigte muss aber seinen Klageantrag auf Zahlung an den Leistungsträger umstellen.

    https://www.iww.de/fk/archiv/unte…anpassen-f13874


    Dein Anwalt soll sich mit dem JC in Verbindung setzen

    Die müssen ihren Anspruch beziffern, damit er den Antrag umstellen kann.


    Für Zeiten ohne Leistungsbezug musst du nichts machen.

    Der Einfachheit halber hier nochmal, was ich dir an anderer Stelle bereits geschrieben habe:


    Es ist seitens des Vermittlungsbereichs der Jobcenter immer wieder erstaunlich, wie schlecht dort der Unterschied zwischen Alg und Bürgergeld hinsichtlich der Anforderung der Verfügbarkeit bekannt ist. Die Aussage wäre korrekt, wenn du normales Arbeitslosengeld bekommen würdest, denn dann wärst du während des Praktikums nicht verfügbar und hättest keinen Anspruch.

    Beim Bürgergeld spielt Verfügbarkeit aber keine Rolle. Es gibt kein Verbot, selbst ein Praktikumsvertrag abzuschließen und es nur als Maßnahme machen zu dürfen. Mit der Zuweisung als Maßnahme hast du halt nur den Vorteil, dass eventuelle Kosten (Fahrtkosten) erstattet werden, du bei Unfall versichert bist und im Falle einer Schwarzarbeitkontrolle einen Nachweis hast, dass du eben nicht schwarz arbeitest.

    Allerdings kannst und solltest du Unfallschutz über den Praktikumsvertrag regeln und der ist natürlich auch ein Nachweis, dass nicht schwarz gearbeitet wird.

    Lange Rede, kurzer Sinn; Du kannst das Praktikum ruhig machen, es gibt dadurch weder Anlass für eine Sanktion (soweit du nicht aufgrund des Praktikums irgendwas anderes verweigerst) noch für eine Leistungseinstellung.

    Du meinst sicherlich das Jobcenter, oder? Der Anspruch auf Unterhalt ist für die Zeit, in der du ALG2/Bürgergeld erhalten hast, gem. § 33 SGB II an das Jobcenter übergegangen. Das heißt, dass du gar nicht aktivlegitimiert bist, für diese Zeit selbst Unterhalt geltend zu machen. Jedenfalls nicht bis zu dem Umfang, in dem du Leistungen des Jobcenters erhalten hast. Leistet dein Ex daher an dich, wäre es für ihn nicht schuldbefreiend. Logisch, dass er das geklärt haben möchte.


    Setze dich mit dem Jobcenter in Verbindung. Die sollen entweder als Beteiligte mit in den Prozess einsteigen oder dir die Befugnis rückübertragen und ihren Anspruch beziffern.


    Genaueres kannst du auch hier nachlesen. Allerdings ist das für einen juristischen Laien keine einfache Materie. Selbst Anwälte haben sehr oft ein Problem, zu verstehen, dass ihr Mandant den Prozess so gar nicht führen kann und ggf. Anträge auf das Jobcenter umzustellen sind. Hast du denn keinen Anwalt? Beim Familiengericht gilt doch normalerweise Anwaltszwang. Daher sollte es dir doch dein Anwalt erklären können?

    Wenn die zu mir sagt, in meinem Fall ist keine Antragstellung sinnvoll, weil mir kein Arbeitslosengeld zusteht, dann muss ich das glauben.

    Das darfst du auch glauben. Allerdings braucht man eben sowas gelegentlich schriftlich, wie du gerade jetzt erkennen kannst.


    Warum also zunächst ein sinnlosen Antrag stellen, nur um ein Stück Papier zu erhalten?

    Weil der Bäcker (Jobcenter) zwar so ähnliche Sachen macht wie ein Konditor (Agentur für Arbeit), aber eben nur so ähnlich. Und weil es nur so ähnlich ist, kann der einzelne JC-Mitarbeiter eben nicht wissen, ob es nicht doch ein Schlupfloch bzgl. Alg für dich gibt. Immerhin gibt es ja auch einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab Vollendung des 1. LJ des Kindes und es könnte durchaus sein, dass das jetzt zutrifft.


    Den Antrag auf Alg kann man mWn inzwischen auch online stellen.

    Die Leistungsabteilung hat Unmengen an Unterlagen verlangt während ich 40-50 Stunden pro woche im Praktikum war, welches Teil einer Weiterbildung mit garantierter Jobzusage war.

    Dies ist jetzt das 2te mal das mich das Jobcenter/Leistungsabteilung an der Arbeitsaufnahme hindert....oder Verhindert aufgrund fehlender Unterlagen...


    Geht es bitte etwas verständlicher? Was genau wurde verlangt und wie wurde die Arbeitsaufnahme verhindert? Wenn eine Firma jemanden einstellen will, wird ein Arbeitsvertrag geschlossen und fertig. Wie kann das verhindert werden?

    Wo ist denn das Problem, den Antrag zu stellen und dann die Ablehnung einzureichen? Dann hat es das Jobcenter von der zuständigen Behörde schwarz auf weiß und gut. Die Agentur für Arbeit ist nunmal die zuständige Stelle, zu entscheiden, ob Anspruch besteht oder nicht. Nicht das Jobcenter und nicht du. Wenn aus irgendeinem Grund doch Anspruch bestanden hätte und der nicht mehr realisiert werden kann, weil das JC dich nicht hingeschickt hätte, wäre es ggf. schadenersatzpflichtig. Die Antragstellung ist ja nun wirklich nur eine Formalie.

    Es dürfte noch ein Anspruch auf Aufstockung herauskommen. Ob dann allerdings Wohnung und bei Kind dann Kinderzuschlag höher wäre und ihr deshalb darauf verwiesen werdet, kann man jetzt noch nicht abschätzen.

    Wenn ihr aus dem Bürgergeld fallt und du nicht krankenversichert sein solltest, kann das Jobcenter einen Zuschuss zu den Kosten der KV/PV zahlen. Oder ihr denkt über Heirat nach, dann wärst du familienversichert.

    Wird mir das alles angerechnet?


    Ja, natürlich.


    Gibt es eine Möglichkeit die Schenkung zugunsten jemand anderem abzulehnen?

    Wenn du gern xxx Euro über Kostenersatz bei schuldhaften Verhaltens an das Jobcenter zurück erstatten willst, ohne dann überhaupt was von dem Geld gesehen zu haben, kannst du das machen. Oder eine Schenkungsrückforderung betreiben zu müssen...


    Oder anders: ohne schlimme Konsequenzen - NEIN.


    Da nicht alles Geld verbraucht wurde

    Was ist denn damit eigentlich gemeint? Verbraucht wofür?

    Hör bitte auf mit solchen dummen Ratschlägen. Es gibt überhaupt keinen Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch erhoben werden kann, weil der WBA einfach nicht weiter bearbeitet wird lt. Schilderung des TE.


    Und eine Frist von 14 Tagen für die Bearbeitung eines Widerspruchs zu setzen und dann einfach Klage zu erheben, ist einfach nur lächerlich. Für eine zulässig erhobene Klage muss ein Widerspruchsbescheid erlassen sein. Und den Erlass desselben kann man mit einer Untätigkeitsklage frühestens nach 3 Monaten erreichen.


    Deine ansonsten recht belanglosen Antworten a la "Geh zum Anwalt." kann man ja noch ignorieren. Aber bitte nicht solche rechtlich vollkommen falschen Tipps!

    Na davon liest man doch immer wieder - auch hier im Forum.

    Wo denn bitte?


    Da es ein kommunales Jobcenter ist, kannst du ggf. mal erforschen, ob es eine Beschwerdestelle gibt

    Warum soll ich das erforschen? Und vor allem: wie? Ein kommunales Jobcenter ist, wie der Name schon sagt kommunal. Da gibt es keine bundeseinheitliche "Beschwerdestelle".


    Ich hatte erst gestern in einem Beitrag den Rat gelesen, wenn die Beschwerde beim Vorgesetzten nichts bringt, könne man sich an die Beschwerdestelle wenden. Leider finde ich den Beitrag aktuell gerade nicht.

    Das wundert mich jetzt nicht. Es gibt nichts, was offiziell "Beschwerdestelle" heißt.


    Jedes Berliner Jobcenter hat eine Beschwerdestelle, ein so genanntes Kundenreaktionsmanagement.

    Und warum nennst du es nicht so, wenn du weißt, dass es gar nicht Beschwerdestelle heißt?


    Ich suchte eben die für das entsprechende Jobcenter zuständige Stelle, da ich fürchte, wenn es zu weit oben angesiedelt ist, landet man auch wieder unter "ferner liefen".


    Es gibt sowas für kommunale Jobcenter nicht. Du kannst dich beim Landrat oder Oberbürgermeister beschweren.

    Dass mein Ex-Partner die Kündigung unterschreibt und auszieht.

    Das ist ein rein mietrechtliches Problem, keines mit Bürgergeld. Selbst, wenn er Millionen verdienen würde, könnte er da nunmal Probleme bereiten und die Kündigung torpedieren. Dann musst du zivilrechtlich die Mitwirkung durchsetzen.


    Mit "Fass aufmachen" meine ich den Gang zum Anwalt. Wenn ein Hauptmieter raus will, der andere nicht, kann der andere zur Mitwirkung an der Kündigung verpflichtet werden.

    Genauso. Das ist die Konsequenz, wenn er die Kündigung nicht unterschreiben möchte. Seine Bürgergeldproblematik soll dich dabei nicht tangieren.

    Jetzt möchte ich da ungern ein großes Fass aufmachen und einen Anwalt mit der Frage beschäftigen. M

    Für was ein Fass aufmachen? Worum geht es dir eigentlich?


    Mein nächster Schritt wäre statt dessen, eine Mail an das örtliche Jobcenter zu schicken, um von dort eine "offizielle" Aussage zu bekommen.

    Was soll das bringen? Aus Datenschutzgründen wird man dir gar keine Auskunft geben.


    Wenn du dort wohnen bleiben willst und dir die Wohnung auch allein leisten kannst, dann soll ihn der Vermieter aus dem Mietvertrag entlassen und gut. Dann muss er sich sowieso eine andere Wohnung suchen, du kannst ihn ja jederzeit an die frische Luft setzen.

    Weil es nur auf den Zeitpunkt der Gutschrift ankommt, nicht darauf, in welchem Zeitraum das Guthaben erwirtschaftet wurde. Wenn das Jobcenter jetzt z. B. 2024 dir voll die Hälfte der Nebenkosten zahlt, du ab Januar 25 aber kein Bürgergeld mehr bräuchtest und im August 25 die Abrechnung für 24 mit einem Guthaben kommt, kannst du das alles wiederum behalten, obwohl das Jobcenter das 12 Monate lang gezahlt hat.