Das ist ein Massengeschäft ohne Zeit für Individualität.
Beiträge von Tamar
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Weil es nur auf den Zeitpunkt der Gutschrift ankommt, nicht darauf, in welchem Zeitraum das Guthaben erwirtschaftet wurde. Wenn das Jobcenter jetzt z. B. 2024 dir voll die Hälfte der Nebenkosten zahlt, du ab Januar 25 aber kein Bürgergeld mehr bräuchtest und im August 25 die Abrechnung für 24 mit einem Guthaben kommt, kannst du das alles wiederum behalten, obwohl das Jobcenter das 12 Monate lang gezahlt hat.
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Das Schreiben hilft nichts. Das Zuflussprinzip ist gesetzlich normiert, davon kann das Jobcenter nicht abweichen. Vereinbare Ratenzahlung.
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Sofern innerhalb der gesetzlichen Fristen nicht über den Antrag entschieden wurde, würde ich Klage beim Sozialgericht erheben.
Nach 6 Monaten dürfte so mancher schon verhungert sein.
Intern wird die Fachkraft von der Widerspruchsstelle dann schon ein „nettes Kommentar“ erhalten.
Wenn es nicht um Widerspruch/Klage/Antragsverfahren nach § 86b SGG geht, wird die Widerspruchsstelle da gar nichts machen, dazu fehlt es an der Weisungsbefugnis.
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Daneben kannst du auch der Behörde mitteilen, was deiner Meinung nach falsch ist. Sie wird dies dann von Amts wegen prüfen (müssen) und ggf. ändern.
Das ist ein Überprüfungsantrag. Eine Überprüfung von Amts wegen ist was anderes.
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Lade bitte den Abhilfebescheid mal hoch.
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Deine Meinung kannst du gern haben. Natürlich ist das Verhalten des Jobcenters nicht korrekt. Aber er ist nunmal derjenige, der sich tot gestellt hat.
Was vor Gericht im Falle eines Eilverfahren ms passieren kann, habe ich geschrieben. Muss er halt selbst entscheiden, ob er sich jetzt schnellstmöglich einen Termin beim Vermittler holt und dann sein Antrag bearbeitet wird oder ob er sich dem Motto "Vor Gericht und auf hoher See" aussetzen mag. Denn: auch, wenn es Eilverfahren heißt, bedeutet das nicht unbedingt, dass das innerhalb von ein paar Tagen geregelt ist. Das kann auch ein paar Wochen dauern.
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Meine Frage: Welche Rechtsmittel? Macht ein Eilantrag beim Sozialgericht Sinn?
Kommt darauf an. Es wird auch Richter geben, die sich bei einem solchen Eilantrag vor die Stirn tippen und sagen "kein Rechtsschutzbedürfnis, die Bearbeitung kannst du ganz schnell und einfach erlangen, indem du deinen Allerwertesten zum Termin im JC schwingst".
Abgesehen davon, dass die Nichtteilnahme an einem Termin weil der Beistand eine Augen-OP hatte, ohne wichtigen Grund erfolgt ist. Einen Beistand dabei zu haben, ist nur ein Recht.
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Wieso grundlos? Entweder muss man was zurück zahlen oder nicht. Wenn man zu Recht zurück zahlen muss, dann liegt auch ein Grund vor.
Wenn du mit "grundlos" auf eine etwaiges Verschulden abstellst, also meinst, das Jobcenter dürfte nur dann aufrechnen, wenn du z. B. Einkommen monatelang verschwiegen hast, dann irrst du dich. In solchen Fällen darf das JC 30% aufrechnen. Wenn man es nicht verschuldet hat, sondern die Überzahlung nur durch einfache zeitliche Überschneidung erfolgt ist, dann sind es die 10%.
Wieso das Jobcenter jetzt von deiner Tochter etwas zurückfordert, also, ob es von ihr verschuldet wurde, oder eine einfache Überzahlung ist, für die sie nichts kann, schreibst du ja nicht.
Oder ob ich die Überzahlung nicht einfach per Ratenzahlung über den Inkassodienst des Arbeitsamtes vereinbaren kann.
Das bestimmst halt nicht du, sondern das JC im pflichtgemäßen Ermessen.
Grundsätzlich sieht es das höchste Sozialgericht Deutschlands so:
ZitatDie Aufrechnung mit Erstattungsansprüchen gegen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe von 30 % des Regelbedarfs über bis zu drei Jahre ist mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar.
Von daher solltest du davon ausgehen, dass eine Aufrechnung erfolgen wird, weil das für das Jobcenter die einfachste und effektivste Lösung ist.
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Vermögen bleibt Vermögen. Das ist ausschlaggebend.
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Zitat
Ausgehend hiervon handelt es sich bei der kapitalbildenden Lebensversicherung des Klägers insgesamt im Aufhebungszeitraum um Vermögen. Denn bereits vor der ersten Antragstellung für den Leistungsfall ab Oktober 2006 verfügte der Kläger über die am 1.4.1991 begonnene, seit 1.1.1998 beitragsfreie und zum 1.4.2008 ablaufende Lebensversicherung bei der Volksfürsorge mit einer Versicherungssumme von 3267 Euro im Ablaufzeitpunkt.
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Das ist kein Einkommen, sondern Vermögensumwandlung. Wenn du mit deinem Gesamtvermögen unter den erlaubten 15.000 Euro bleibst, ist die Auszahlung unrelevant.
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Ist das auch so üblich eigentlich?
So sollte es eigentlich sein, um Fehler bei der Anrechnung zu vermeiden.
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Ist diese Verfahrensweise so üblich?Natürlich. Im Gegenteil, das muss sogar so gemacht werden, wenn sich in den anderen Monaten nichts ändert.
Bist du dir ganz sicher, hab echt voll Angst dass der Sachbearbeiter die anderen Monate bis zum Jahresende vergessen hat?
Kann ich mir trotzdem sicher sein dass der Änderungsbescheid nur für den Monat August gilt?
100%ig sicher.
Ich bin nämlich der Meinung das damals bei meinen Eltern in Änderungsbescheiden immer alle Monate bis zum Ende des Bewilligungszeitraum aufgeführt waren?
Das gibt es natürlich auch. Wenn sich z. B. die monatlichen Heizkosten ändern, dann sind ja auch mehrere Monate betroffen.
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Heißt das danach gilt der vorherige Bescheid wieder?
Ja. Deshalb das Wörtchen "insoweit".
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Nein im Juli war nur ein Eingang von ca 600 Euro.
Und das ist das Bürgergeld für August. Also fehlt das Geld im August.
Dass man da ein Darlehen beantragen kann, hatte ich bereits geschrieben. Was hast du seit dem Hinweis auf die Darlehensmöglichkeit unternommen?
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Da ich selbst gekündigt habe, wollte ich die Zeit bis ich ALG1 erhalte mit Bürgergeld überbrücken.
Aber nicht für 4 Monate (September bis Dezember). Außerdem muss über die vorrangige Leistung entschieden sein, sonst gibt es kein Bürgergeld. Falls der letzte Lohn im Folgemonat kommt, fällt schonmal ein Monat Bürgergeld weg. Bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund kannst du dich auch auf Kostenersatz nach § 34 SGB II einstellen.
Meine Kündigungsfrist ist 1 Monat zum Monatsende, die Kündigungsfrist der Wohnung ist jedoch 3 Monate. Damit wäre noch 1 Monat Miete zu überbrücken (in der ich auch kein ALG1 erhalte)
Es werden definitiv keine 3 Monate Doppelmiete berücksichtigt. Schon gar nicht bei Eigenverschulden.
Das Praktikum würde ich noch am Ort der Zweitwohnung machen. Das wäre also während des Bürgergeld Bezugs.
Dann wäre Doppelmiete eh kein Thema, da du dort wohnen bleibst und das JC an diesem Ort zuständig ist. Und wie gesagt: fließt der letzte Lohn noch im September, gibt es kein Bürgergeld für September.
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Dann stell den Antrag auf Umzugskosten beim Sozialamt, sobald klar ist, wohin du umziehst.
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Umzug würde ich erstmal mit dem Vermieter reden. Er will dich doch ohne Probleme raus haben. Für eine Kaution muss die Miete angemessen sein.
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Was geschieht wenn ich ohne "Erlaubnis" unterschreibe. Nur die Miete nach Mietobergrenze oder ?
Ja, dann müsstest du die Differenz selbst zahlen.
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Du hast doch jemanden nach einer Woche telefonisch erreicht. Was spricht dagegen, nochmal nachzufragen? Solche Regelungen wie "20% mehr" usw. sind örtliche Regelungen. Sowas kann es in Gebieten mit Wohnraumknappheit geben, woanders aber nicht. Kosten der Unterkunft sind -auch im SGB XII (du bist hier eigentlich im falschen Unterforum)- Sache der jeweiligen Stadt/Gemeinde/Landkreis und daher bundesweit nicht einheitlich.
Liegen denn Nachweise vor, dass du gesundheitlich auf eine Erdgeschosswohnung angewiesen bist? Besteht tatsächlich Eigenbedarf? Das zu prüfen, kann durchaus auch mal länger als 3 Wochen dauern und bis zum 31.10. sind auch noch über 2 Monate Zeit. Wahrscheinlich sieht das Sozialamt tatsächlich die Dringlichkeit nicht, insbesondere, wenn eben das jetzige Angebot zu teuer ist. Hast du denn nach der mündlichen Mitteilung, dass es zu teuer ist, wenigstens weitergesucht? Du solltest dich nicht auf "die Wohnung muss es sein und keine andere" versteifen.
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Was ist denn mit normalem Arbeitslosengeld? Ein Erwachsener hat im Normalfall auch seinen Lebensmittelpunkt dort, wo er sich überwiegend aufhält. Wenn du den Arbeitsvertrag gekündigt hast, dann war das doch geplant, wieso dann nicht auch rechtzeitig den Mietvertrag? Doppelmieten werden nur berücksichtigt, wenn sie unvermeidbar waren. Und ich sehe nicht, wieso du die Wohnung in Norddeutschland nicht gleich und sofort mit der Arbeitsvertragskündigung auch kündigen konntest.
Wenn du bei den Eltern wohnst und die dazu nicht kostenfrei bereit sind, ist es der Normalfall, dass die Kosten kopfteilig berücksichtigt werden. Also, wenn ihr 3 Personen seid, dann 1/3 der Miete oder 1/3 der Kosten, die bei Eigentum anfallen.
Und melde ich mich an meinem erst oder Zweitwohnsitz arbeitslos? (Evtl möchte ic auch ein zwei wöchiges, unentgeltliches Praktikum an meinem Zweitwohnsitz absolvieren)
Das kommt jetzt darauf an, ob wir nun von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld sprechen.