Beiträge von Tamar

    Das Urteil hilft dir nicht, das ist eine veraltete Rechtslage. Das Gesetz ist jetzt schon im Wortlaut ganz eindeutig:


    Zitat

    (3) Würde der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung einer als Nachzahlung zufließenden Einnahme, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht wird, in diesem Monat entfallen, so ist diese Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich ab dem Monat des Zuflusses mit einem entsprechenden monatlichen Teilbetrag zu berücksichtigen.

    ich vermute, dass dies ähnlich bei der Beantragung für das 1-monatige Bürgergeld gilt, wo es ja ebenfalls - wie ich gelesen habe - auf die Fälligkeit der Nebenkostenrechnung ankommt.

    Die Regelung aus dem § 37 SGB II gab es nur für Heizkosten und auch nur bis 31.12.2023:


    Zitat

    Wird ein Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für einen einzelnen Monat gestellt, in dem aus Jahresabrechnungen von Heizenergiekosten oder aus der angemessenen Bevorratung mit Heizmitteln resultierende Aufwendungen für die Heizung fällig sind, wirkt dieser Antrag, wenn er bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt wird, auf den Ersten des Fälligkeitsmonats zurück. Satz 3 gilt nur für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.

    Nein, wir reden nicht aneinander vorbei. Meine Antwort bezog sich auf das "da muss das JC schonmal konkreter werden". Wenn du dieser Meinung bist, dann sag das deiner Vermittlerin, was genau sie von dir möchte und von welchen Stellen (Ärzten).


    Natürlich kannst du nicht einfach so zum ÄD der Agentur oder dem Amtsarzt. Aber ohne jeglichen Anhaltspunkt, dass überhaupt gesundheitliche Probleme vorliegen, wird das niemand machen. Denn jedes Gutachten, das das JC in Auftrag gibt, kostet einen guten Batzen Geld. Das ist ja auch für das JC nicht umsonst.


    Wie kommst du auf krankgeschrieben? Das bin ich nicht.

    Wo soll ich das geschrieben haben?!

    Ja, natürlich, weil es eben ein Indiz ist. Einer von vielen. Im Übrigen kann die BA viele Weisungen erlassen, für den kommunalen Träger, der die KdUH finanzieren muss, gelten die noch lange nicht.


    Diese Urteile zeigen, dass der tatsächliche Aufenthalt und Lebensmittelpunkt in Deutschland ausschlaggebend für den Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II sein können, auch wenn keine Meldebescheinigung vorliegt.

    Das ist soweit korrekt. Nichtsdestotrotz kann und wird es erfahrungsgemäß Probleme geben, wenn Anschrift auf dem Ausweis nicht mit der Anschrift lt. Mietvertrag überein stimmen. Denn, wie bereits geschrieben: ich kann auch 10 Wohnungen anmieten und bezahlen. Gerade Auszubildende und Studenten habe oft Haupt- und Nebenwohnsitz, so dass die Aufklärung, wo nun wirklich der gA ist, über das Normalmaß hinausgeht, so dass der reine Mietvertrag als Nachweis wohl nicht ausreichend sein wird. Der Mietvertrag als Indiz für den gA widerspricht vorliegend nunmal der Meldeanschrift lt. PA, welche ebenfalls ein Indiz ist. Wenn man also Problemen vorbeugen will, sollte man jetzt schnell tätig werden.


    Das erste, was hier weiterhelfen würde, wäre die Information, wieso denn angeblich keine Ummeldung möglich sein soll.

    Sie brauchen lediglich ein amtliches Identifikationspapier. Der Reisepass wäre ein solches.

    Du hast aber schon gemerkt, dass es um den Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes, sprich "Wohnsitz" geht und nicht um Personalausweis ja/nein? PA mit aktueller Anschrift ist nur eine Möglichkeit des Nachweises des gA bzw. ein Indiz. Der Hinweis auf den Reisepass geht in dem Zusammenhang aufgrund des völligen Fehlens einer Anschrift im Reisepass hier vollkommen fehl.


    . Dies hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf den (Unter-) Mietvertrag bzw. den Leistungsanspruch. Wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen tatsächlich Kosten für Unterkunft und Heizung (+ ggf. Mehraufwand) entstehen und Sie diese auch belegen, z.B. in Form von Quittungen, Kontoauszügen oder ähnlichem, steht dem einer Entscheidung nichts entgegen.

    Auch das ist in dieser Absolutheit Unsinn. Es besteht in Deutschland Vertragsfreiheit. Ich kann auch 10 Wohnungen anmieten (und bezahlen), wenn ich das will. Das bedeutet nicht, dass mir das Jobcenter alle 10 Wohnungen bezahlen muss. Der/die TE benötigt nach wie vor einen Nachweis des tatsächlichen/gewöhnlichen Aufenthalts. Auch hier ist ein Mietvertrag nur ein Indiz, mehr nicht.


    Nachdem Sie dann die Wohnungsgeberbescheinigung erhalten haben und sich in Ihrer Stadt anmelden wollen, sollten Sie dies ebenfalls zeitnah nachholen.

    Ich fürchte nach den Ausführungen des/der TE, dass es genau an der Wohnungsgeberbescheinigung ermangelt, wenn der Vermieter nicht möchte, dass die Person sich anmeldet. Da scheint ja wahrscheinlich eine Art Betrug dahinter zu stehen. Vielleicht ist der Vermieter selbst im Leistungsbezug und kassiert vom Amt volle Miete und dazu noch zusätzlich die Untermieteinnahmen oder oder oder.

    Kann ich trotzdem den Antrag auf Kostenübernahme stellen? Wenn ja, was gilt es zu beachten mit Blick auf das Antragsdatum oder evtl. Fristen?

    Ja, natürlich kannst du das. Es gibt eigentlich nichts zu beachten, du solltest halt die komplette Abrechnung schnellstmöglich dem Jobcenter zuleiten. Am besten online, damit es nicht erst zum Scannen muss, dann ist nämlich schon fast eine Woche zur Bearbeitung weg.


    Gilt bei der Bewertung einer Kostenübernahme der Nebenkosten das Datum des Nebenkosten-Schreibens, oder das Datum der Zahlungsfrist (also 30 Tage später, bis Ende Monat August)?

    Wenn du meinst, in welchem Monat die Nachzahlung als Bedarf berücksichtigt wird: das ist zum Zeitpunkt der Fälligkeit.


    oll ich den Betrag zuvor von meinem Regelsatz auslegen, damit ich beim 30 Tage Zahlungsziel nicht in Verzug komme? Oder zahlt das Jobcenter den Nebenkosten-Betrag direkt an den Vermieter?

    Das kannst du so machen, dass du vorleistest. Eine Direktzahlung an den Vermieter erfolgt eigentlich nur, wenn du das selbst so wünschst oder wenn es in der Vergangenheit mal Mietschulden gab.

    Ab dem 01.08. sind absolut keine Finanziellen Mittel mehr vorhanden, den Brief mit den Unterlagen habe ich mir noch einmal durchgelesen und wenn ich nicht absolut irgendetwas falsch verstanden habe, dann habe ich auch alle Unterlagen abgegeben, nur erreichbar sind die nicht, das man nachfragen könnte, ob tatsächlich alles da ist.


    Dann musst du entscheiden, ob du das Sozialgericht anrufen willst oder es doch noch andere Möglichkeiten gibt.

    Wenn tatsächlich zum 1.8. eine Notlage vorliegen sollte (obdachlos wird man mit einer Monatsmiete Schulden noch nicht) und du dir sicher bist, dass du kein Verschulden daran trägst, ist ein Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht möglich.


    Eine Untätigkeitsklage, wie vom Vorschreiben erwähnt, ginge sowieso erst ab 6 Monaten Untätigkeit der Behörde. Die liegt bei Weitem noch nicht vor.

    Mit einer AU aber nicht?

    Du musst trotzdem erklären, dass du dazu bereit bist. Und zumindest einen Tag verfügbar sein.


    Mit der ursprünglichen Frage oben wollte ich wissen, ob nochmal ein neues Gutachten erstellt wird, nachdem die Unterlagen von der DRV dem ärztlichen Dienst vorliegen?


    Das habe ich beantwortet.


    Irgendwas wird der ärztliche Dienst ja bestimmt nochmal dazu schreiben?

    Und das möchte ich anfordern


    Das ist wahrscheinlich, dass der ÄD nochmal eingeschaltet wird und natürlich kannst du dir anschließend das neue Gutachten anfordern.

    Bekomme ich dann weiterhin Geld von der Agentur für Arbeit über die Nahtlosigkeitsregelung?

    Ja/Nein/Vielleicht. Das kommt dovh auf das Gutachten und die ggf. erneute Feststellung des ÄD der BA an. Wenn Erwerbsfähigkeit festgestellt wird, musst du dich mit deinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen.


    Werde ich dann im Bürgergeld als Erwerbsfähig eingestuft?

    Das ist so ähnlich wie bei der Agentur.


    Soll ich nen Zettel dazu schreiben, dass ich gegen die Erwerbsminderungsrenten Ablehnung in Widerspruch gegangen bin?


    Ja. Auf alle Fälle für das JC, damit man dort weiß, dass trotz Ablehnung der Rente Erstattung bei der DRV angemeldet werden muss.


    Würde dann eine Zahlung eingestellt werden?

    Sie erste Antwort. Wenn es zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit kommt und du dich nicht zur Verfügung stellst, gibt es kein Alg mehr. Beim Bürgergeld drohen bei Ablehnung zumutbarer leidensgerechter Arbeit und Maßnahmen dann Sanktionen.


    Richtet sich der ärztliche Dienst komplett nach der DRV?

    Das ist reine Spekulation und hängt garantiert vom jeweiligen Gutachter ab.


    Wird nun ein neues Gutachten des ärztlichen Dienstes erstellt, indem einfach alles von der DRV übernommen wird und ich dann auf einmal plötzlich fälschlicherweise erwerbsfähig bin?

    Zuerst mal: "fälschlicherweise" ist deine Einschätzung. Im Übrigen ist die Frage im Prinzip identisch mit der vorherigen Frage.


    Kann ich dazu gleich jetzt schon mal im Voraus dazu Akteneinsicht anfordern?

    Bei wem? DRV? Agentur für Arbeit? Jobcenter?


    tauschen sich das Jobcenter und die Agentur untereinander aus?

    Über was? Wenn ich dich richtig verstehe, wirst du Bürgergeld doch erst nach Beendigung des Arbeitslosengeldes beanspruchen wollen. Die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung aus Agentur und Kommune arbeiten im Vermittlungsbereich mit demselben Programm wie die Agentur für Arbeit, daher haben diese Jobcenter auf viele Daten, die zu Agenturzeiten erstellt wurden, Zugriff. Wenn aber ein kommunales Jobcenter zuständig ist, dann nicht.


    Was ist wenn ich das ganze nicht unterschreiben würde?

    Dann wird der Gutachter der BA wohl ohne das Gutachten der DRV feststellen müssen, was erwerbsmäßig geht und was nicht. Eigentlich sollte ja in der Aufforderung drin stehen, ob die Einverständniserklärung freiwillig ist oder Konsequenzen drohen.

    Bist du denn irgendwo wegen deiner Probleme in Behandlung? Es geht sicherlich darum, abzuklären, ob du ggf. persönlich vom Ärztlichen Dienst der BA untersucht werden musst, weil es gar nichts Aktuelles zu deinen Erkrankungen gibt oder ob ein Gutachten nach Aktenlage möglich ist, weil du derzeit gut dokumentiert bis x Ärzten in Behandlung bist.

    Denn, wenn du nicht in Behandlung bist, sind deine Einschränkungen doch erstmal nur eine Eigendiagnose. Bzw.: wenn jemand ernsthaft erkrankt ist, dann sollte er doch auch irgendwo in Behandlung sein?

    Dein Whataboutism hilft da auch nicht weiter. Ja, es gibt Gesetze. Beim Jobcenter ist das Hauptgesetz das SGB II, flankiert von SGB I, SGB X und noch so ein paar anderen. Darum, wie andere Behörden oder Stellen ihre Gesetze umsetzen und Missbräuchen nachgehen, hat im Jobcenter niemanden zu interessieren. Wenn durch Zufluss eine Überzahlung entstanden ist, dann ist es Aufgabe des JC, zuviel gezahlte Leistungen zurückzufordern und eben nicht, zu überwachen, ob jemand bei Rot über die Ampel fährt oder anhält.

    Dann wird es schwierig. Das BSG hat mehrfach zu Darlehen unter Verwandten entschieden und hier hohe Anforderungen gesetzt, um Darlehen von verdeckten Schenkungen abzugrenzen. Allein schon die fehlende Schriftform und die damit verbundene fehlende Rückzahlungsvereinbarung ist problematisch. Auch würde ein normaler Miete nicht über einen solchen Zeitraum die Miete stunden, sondern kündigen und Räumungsklage erheben. Alles Indizien dafür, dass deine Mutter dich eben doch unterstützt, du also die Hilfe von Dritten erhältst.

    Nun, ich finde es gerecht, dass der Staat bzw. dessen Steuerzahler nur das an Unterstützung an Hilfebedürftige leisten, was sie zusätzlich zu dem, was sie bereits haben, benötigen. Bürgergeld ist keine unveränderliche Rente. Wenn jemand selbst Einkommen hat, dann kann er sich zum Teil eben selbst unterhalten und benötigt entsprechend weniger vom Staat. In Fällen wie deinen ist dann das zuviel gezahlte Bürgergeld nunmal zu erstatten. Das Zuflussprinzip ist eine unveränderliche Rechtsnorm und wenn es in einem Monat reguläre Zuflüsse aus 2 Einkommensquellen gibt, dann ist das eben so.