Beiträge von Tamar

    Kündigung kam am 14.6.2024. Es besteht somit kein laufendes Beschäftigungsverhältnis.


    Es gibt auch in der Probezeit Kündigungsfristen. Zu wann war die Kündigung?


    LT Krankenkasse: Krankengeld über die Krankenkasse wird in den ersten 4 Wochen eines Arbeitsverhälnitsses


    Krankengeld gezahlt und zwar solange, wie die Krankschreibung dauert. Diese 4 Wochen-Regelung, ob Lohnfortzahlung oder gleich Krankengeld ist nur für den Beginn des Krankengeldbezuges wichtig, nicht für die Dauer.


    Vom Ex-Arbeitgeber bekommt er kein Krankengeld, da kein laufendes Arbeitsverhälntis besteht.


    Vom Arbeitgeber gäbe es überhaupt kein Krankengeld, sondern Lohnfortzahlung. Nochmal: hat jemand noch keine 4 Wochen gearbeitet, muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten, so dass sofort die Krankenkasse Krankengeld zahlen muss. Das hat aber nichts mit der Dauer der Zahlung zu tun. Der Anspruch besteht auch über das Ende der Beschäftigung hinaus.


    Bei wem können wir bzw. bei wem kann er Krankengeld beantragen ?


    Bei seiner Krankenkasse natürlich.

    Ist eigentlich der gleiche ärztliche Dienst für die Agentur für Arbeit und Jobcenter zuständig oder sind das zwei verschiedene ärztliche Dienste?


    Das kann derselbe sein, muss aber nicht.


    Gibt es die Möglichkeit, dass mein Arzt die AU-Bescheinigung elektronisch (eAU) an das Jobcenter schickt? Bzw. das Jobcenter sich die holt?


    Nein.


    Fall nein, kann man die über das Onlineportal / Internetseite hochladen und verschicken?


    Den normalen Krankenschein? Ja, das geht.


    Muss man sich auch immer mündlich oder schriftlich zusätzlich krankmelden?


    Nein. Wenn man aber gerade zufällig einen Termin hat, wäre es schon sinnvoll.


    Nach 6 Wochen Krankschreibung zahlt einfach das Jobcenter weiter ganz normal Bürgergeld? Krankengeld gibt es dann nicht mehr?


    Genau.

    In diesem Monat bin ich von minijob auf 15h Job umgestiegen. Heißt ich habe am 15. mein minijobgehalt von 514€ bekommen und am 28. mein Teilzeitgehalt von 732€.


    Was heißt das? Deine Arbeitsstunden wurden erhöht oder hast du den Job gewechselt? Wann war die vertraglichen Fälligkeiten der Lohnzahlungen? Beides im Februar? Dann wird das tatsächlich wie ein Job gerechnet. Den Freibetrag gibt es auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Und nicht auf Arbeitsverträge. Ansonsten könnte jemand 12 Verträge a 100 Euro haben und hätte dann nach deiner Denke 12 x 100 Euro Freibetrag, also komplette 1200 Euro Lohn anrechnungsfrei. So funktioniert das nicht.


    Und der Rest von Überstunden die ich komplett zurück zahlen muss. Die wurden zu 100% angerechnet.


    Auch das ist Einkommen im Monat des Zuflusses. Vollkommen korrekt.

    Der Gesetzestext stellt auf das Wort "bezieht" ab, also muss Altersrente tatsächlich bezogen werden, so dass eigentlich im November noch Bürgergeld kommen sollte. So auch die fachlichen Weisungen der BA zu § 7 SGB II, Randziffer 7.124:


    Nach meinem Verständnis bin ich kein Teil der Bedarfsgemeinschaft da ich meinen Lebensunterhalt bisher und auch weiterhin aus eigenen Mitteln erwirtschaften kann und zu keiner Auskunft verpflichtet bin.

    Du bist erstmal als U25jähriger grundsätzlich Teil der BG. Erst nach Feststellung des Jobcenters, dass du selbst ausreichend Einkommen hast, bistg du mangels Hilfebedürftigkeit kein Teil der BG. Um das festzustellen, benötigt das JC nunmal diese Unterlagen. Der Freibetrag für U25jährige in Ausbildung beträgt übrigens derzeit 520 Euro, wenn du also bei 1000 Euro brutto ein Netto von knapp 800 Euro haben solltest, werden gerade mal 280 Euro Einkommen angerechnet. Das deckt noch nichtmal den Regelsatz, so dass du sehr wohl Aufstocker werden könntest.


    Du kannst natürlich auch auf Leistungen nach dem SGB II verzichten. Das führt aber dazu, dass ohne weitere Prüfung, ob du das Kindergeld für den eigenen Lebensunterhalt benötigst, dieses in voller Höhe bei deiner Mutter als Einkommen angerechnet wird.

    ich habe einen Weiterbewilligungsantrag gestellt, und darauf hin einen Bescheid erhalten, mit dem die Heiz-/WW-Kosten nicht in der Höhe gedeckt werden, wie sie von meinem Vermieter gefordert werden.


    Sind die Kosten bereits abgesenkt oder handelt es sich erst um das Kostensenkungsverfahren. Wenn schon abgesenkt: gab es vorher eine Kostensenkungsaufforderung?


    Mit diesem Bescheid würden mir jeden Monat 112 € für Heiz-/WW-Kosten fehlen, mein Vermieter würde mir kündigen und ich wäre obdachlos.

    Dafür gibt es normalerweise das Kostensenkungsverfahren, mit dem für 6 Monate auch unangemessene Kosten weiterhin berücksichtigt werden, damit man Vorkehrungen treffen kann, die Kosten zu senken, sei es durch Umzug, Untervermietung, Verhandlung mit dem Vermieter etc. Allein "ich werde obdachlos" reicht sicherlich nicht. Wenn das so einfach wäre, wäre die Regelung, dass nur angemessene Kosten zu berücksichtigen sind, ein totgeborenes Kind und jeder könnte eine Miete jenseits von gut und böse haben.


    Von meinem Vermieter habe ich ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass die Wohnungsgesellschaft von meinem Vermieter einen Betrag X € für Heiz-/WW-Kosten fordert, der nur 1:1 an mich weitergegeben wird. Es ist meinem Vermieter nicht möglich, weniger für Miete und Nebenkosten zu verlangen.

    Möglich ist das immer. Wenn du Uli Hoeneß mit x Millonen auf dem Konto als Vermieter hättest, könnte der dich theoretisch auch kostenlos wohnen lassen. Das Verhältnis zwischen dir und deinem Vermieter wird niemanden interessieren.


    Für mich sieht es so aus, dass auch in meiner Gegend kein erheblicher Wohnungsleerstand besteht, zu dem man ziehen könnte.

    Das wird hier niemand beurteilen können, da keiner weiß, wo deine Gegend ist. Wenn du das aber vortragen willst, musst du es auch beweisen. Allein ein bloßes Lippenbekenntnis reicht da nicht.


    An allen Heizkörpern der Wohnung, sind seit Januar 2024 sparsame Thermostate angebracht. Derzeit kann ich nur schätzen, dass sie die tatsächlichen Heizkosten reduzieren

    Mir ist nicht klar, was Thermostate an Heizkörpern damit zu tun haben. Wenn ich mein Thermostat auf 5 stelle, knallt es mehr als auf "Stern". Da kommt es nicht darauf an, ob das Thermostat nun von Heimeier oder Fa. XYZ ist.

    Natürlich wird eine Abfindung als Einkommen angerechnet.

    Den Werdegang verstehe ich im Übrigen nicht. Die Frau ist ungekündigt. Sie wird krank, nach der Lohnfortzahlung bekommt sie real 72 Wochen Krankengeld (78 Wochen - 6 Wochen Lohnfortzahlung), also knapp 1,5 Jahre. Danach hat sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, soweit die Agentur für Arbeit Erwerbsminderung unter 3h/Tag feststellt (Nahtlosigkeit) oder, wenn Erwerbsfähigkeit festgestellt wird, aufgrund Beschäftigungslosigkeit, soweit der Arbeitgeber keinen leidensgerechten Arbeitsplatz anbietet und sie sich mit ihrem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellt. Bei ersterem (Nahtlosigkeit) muss sie einen Reha oder Rentenantrag bei der DRV stellen. Das Arbeitslosengeld endet nach einem Jahr, dann sind wir bei 2,5 Jahren. Du schreibst, sie ist seit 3,5 Jahren ungekündigt zuhause. Das JC sieht doch nicht seelenruhig dabei zu, dass jemand in ungekündigtem AV ohne Lohn zuhause bleibt?! Und der Bezug von Bürgergeld spricht ja dafür, dass sie weiterhin erwerbsfähig ist?

    In meinem JC haben wir die Voranhilfeprüfung für den Leistungsbereich abgeschafft, nicht jedoch für die Vermittlung. Die Telefonie ist wegen Nichtankaufs der Serviceleistung Servicecenter über einen Rufkreis. Das bedeutet, dass ich als SB Recht die Anrufe betreffend fremder Fälle als auch OwiG und Unterhaltsheranziehung bekomme und mich da garantiert nicht zu einem "dem wird abgeholfen" hinreißen lasse.


    Der Zuweisungsbescheid ging am Dienstag letzter Woche zu. Am Donnerstag soll dann schon der Widerspruch vorgelegen und mit dem SB von der Rechtsbehelfsstelle gesprochen worden sein. Das halte ich für so gut wie unmöglich. Und meine Antwort wäre dann allenfalls "Der ist eingegangen und wird bearbeitet. Sollte er in 3 Monaten noch nicht bearbeitet sein, können Sie Untätigkeitsklage erheben"

    Am 23.02.2023 hat die Wohngeldbehörde mitgeteilt, dass die Haushaltsmitglieder nun Bürgergeld beziehen und das Jobcenter zur Erstattung von 822 EUR verpflichtet sei (für Februar und März 2023). Das Jobcenter hat gemäß Weisung entsprechend die Wohngeldstelle informiert.


    Wenn das stimmt, war die Wohngelderhöhung ab Februar mit einer Rückzahlungspflicht belegt und durfte nicht angerechnet werden.

    Aber zur damaligen Zeit war das gar nicht angerechnet. Das ist erst im abschließenden Bescheid der Fall.


    Das ist doch völlig egal. Es ist zugeflossen und daher Einkommen. Warum die Nachzahlung für Januar überhaupt zurück gefordert wurde, ist im Übrigen unklar. Wegen des Bezugs von Bürgergeld (Ausschlußkriterium für Wohngeld) kann es ja nicht sein.


    Worauf bezieht sich "mehr"?


    Dass das Jobcenter nicht noch mehr als bis jetzt festgestellt zurückfordern wird aufgrund des Verböserungsverbots.