Beiträge von Tamar

    Bei Pflegegrad 3 ist nach den Fachlichen Weisungen der BA zu § 10 SGB II gar keine Vollzeittätigkeit zumutbar, sondern maximal 6 Stunden und das auch erst nach Prüfung, wie die Pflegetätigkeit verteilt ist. Da solltest du nochmal mit deiner Vermittlerin, notfalls mit deren Vorgesetzten, sprechen.


    Und wenn du dich nicht krank fühlst, dann brauchst du natürlich keinen Krankenschein. Allerdings kann es dann passieren, dass man dann die Aufnahme einer Teilzeittätigkeit von dir verlangt.

    Nun soll der relevante Leistungszeitraum (größtenteils) nicht mehr überprüfbar sein, da dieser im Jahr 2021 lag...?


    Korrekt. Dem kann man mit einem eigenen Antrag auf endgültige Festsetzung vorbeugen, denn dann hat das Jobcenter nur 6 Monate Zeit zur endgültigen Festsetzung.


    Diverse - damals monatsaktuelle - Hinweise/Schreiben/(auf JC-Anfrage hin) überlassene Kontoauszüge wurden vom JC allesamt nicht berücksichtigt,

    Völlig korrekt, da Recht und Gesetz bei vorläufigen Bewilligungen keine Änderungen nach § 48 oder 45 SGB X für die Vergangenheit zulässt. § 41a SGB II schreibt vor, dass die endgültige Festsetzung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums zu erfolgen hat. Würde man gleich und sofort immer den jeweiligen Monat endgültig festsetzen, würde damit das gesetzlich normiert Saldierungsgebot umgangen werden.


    So wird doch jegliche Leistungsbewilligung für den Leistungsempfänger zum Risiko, da er doch niemals wissen kann, was ihm wirklich zur Verfügung steht und was er für seine Familie und Kinder ausgeben kann+darf.


    Deshalb ist die Bewilligung ausdrücklich "vorläufig". Im Übrigen kann jeder mit gesundem Menschenverstand sehen "Oh, das Jobcenter rechnet 600 Euro Einkommen an. Ich hatte diesen Monat aber 800 Euro, da muss ich 200 Euro zur Seite legen."


    Wie ein Anwalt mal sagte "Der Antragsteller muss nicht schlauer sein als der Sachbearbeiter in der Behörde". Es ist für den Normalbürger schlicht unmöglich, die späteren Einschätzungen und Auslegungen des JC zu erahnen.)


    Wenn der gesunde Menschenverstand nicht reicht, dann sollte man es vielleicht mit einem Taschenrechner versuchen. Sorry, aber eine solche Diskussion ist völlige Zeitverschwendung.

    Aber ist es wirklich so, dass die Rückzahlungsverpflichtung im April nicht zum Abzug gebracht werden kann?

    Ja, dem ist ganz eindeutig so. Sie hätte bei der Wohngeldstelle einen Erlassantrag mit Hinweis auf die Anrechnung beim Jobcenter stellen können.


    Das eine solche Rückzahlungsverpflichtung besteht, ist doch offensichtlich. Insbesondere, da sich Jobcenter und WGB untereinander über die Zuständigkeit verständigt haben.


    Die Rückzahlungsverpflichtung bestand eben nicht sofort bei Auszahlung, sondern erst im April. Und dass das JC gar nicht an die Wohngeldstelle zurück erstatten hätte müssen, habe ich bereits geschrieben.


    Aber: Im abschließenden Bescheid des Jobcenters für den damaligen Leistungszeitraum wurde die Kaution ebenfalls als Einkommen berücksichtigt. Das JC hat also damals den Nettolohn-Betrag der Lohnabrechnung als Einkommen angesetzt, nicht den Betrag, der auf vom AG auf das Konto überweisen wurde.


    Dann kann man jetzt mit Vermögensumwandlung argumentieren.


    Die Annahme, dass die betroffene Leistungsbezieherin dies erkannt habe, ist leider falsch.


    Wieso? Hast du doch selbst geschrieben:


    Diese scheint möglicherweise zum Vorteil des Leistungsbeziehers zu hoch bewilligt - dies von Anfang an. Fehler auf Seiten des JC.

    Wenn das JC es selbst noch nicht weiß, kann es ja nur der LE wissen.


    Resultiert eine solche Überprüfung in einer höheren Rückzahlung, wäre die Leistungsbezieherin nicht in der Lage zur Erstattung, da die Mittel bereits vor langer Zeit verwendet wurden.


    Mehr zurück zahlen wird nicht gehen. Hier greift dann die reformatio in peius.

    Anträge können sogar mündlich gestellt werden, daher reicht das mit Postfachnachricht. Bei Widerspruch ist das was ganz anderes, der Bedarf der Schriftform und das ist analog einer einfachen Mail mit einer einfachen Postfachnachricht nicht getan. Auf welche Weise über JC-digital ein Widerspruch erhoben werden kann, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides. Diese Möglichkeit gibt es nämlich, setzt aber einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion voraus.

    Einseitige Anrechnung als Einkommen im Feb'23 aber Nichtberücksichtigung der Ausgabe für die Rückzahlung an die WGB scheint falsch zu sein.


    Nein. Das Wohngeld ist zugeflossen und damit Einkommen im SGB II. Die spätere Rückforderung der Wohngeldstelle spielt dabei keine Rolle. Selbst Februar und März hätte das Jobcenter nicht zurück erstatten müssen. Das ist seit 2011 nicht mehr klärungsbedürftig, da vom BSG so entschieden. Direkt für Wohngeld auch nochmal hier beim LSG NSB nachzulesen.


    Inkorrekt, da Vermögensumwandlung?


    Kommt darauf an, ob die Kaution damals vom LE direkt von seinem Vermögen gezahlt wurde oder - wie es normal ist - vom ersten Lohn, so dass sie damals mangels Zufluss kein Einkommen war, jetzt aber schon.


    Ich vermute tendenziell, dass JC hätte dies nicht als Einkommen werten dürfen.

    Korrekt, das ist falsch vom Jobcenter.


    Wäre es ggf. cleverer, die 1-monatige Widerspruchsfrist verstreichen zu lassen, damit die Leistungen als abschließend bewilligt gelten und danach die obigen Mängel (Punkte 1 bis 3) im Rahmen eines Überprüfungsantrags zu reklamieren?


    Du denkst, man kann mit einem Überprüfungsantrag erreichen, dass selbst, wenn festgestellt wird, dass schon seit Monaten zuviel Bürgergeld gezahlt wurde, es trotzdem eine Nachzahlung gibt, weil das JC nur prüfen darf, was vorgetragen wird? Da liegst du falsch. Und eigentlich greift Vertrauensschutz schon deshalb nicht, weil sie offensichtlich erkannt hat, dass sie zuviel bekommt.

    Kann ich nicht einen Bescheid aus dem Jahr 2023 im Jahr 2024 überprüfen lassen?


    Ja, aber bei der Ausschlussfrist von einem Jahr geht es nicht ums Bescheiddatum, sondern um den Zeitraum, aus dem man Nachzahlungen erhalten kann. Oder anders: Bescheide kann man eigentlich beliebig lang zurück prüfen lassen, allerdings kann man nur für ein Jahr rückwirkend Nachzahlung verlangen. Und deshalb ist die Rechtsprechung dazu übergegangen, zu entscheiden, dass Überprüfungsanträge, aus denen kein Gewinn mehr bezogen werden kann, abgelehnt werden dürfen:

    Zitat

    Nach gefestigter Rechtsprechung des BSG hat die Verwaltung schon eine Rücknahmeentscheidung nach § 44 Abs 1 SGB X nicht mehr zu treffen, wenn die rechtsverbindliche, grundsätzlich zurückzunehmende Entscheidung keine Wirkungen mehr entfalten kann, also ausschließlich Leistungen für Zeiten betrifft, die außerhalb der durch den Rücknahmeantrag bestimmten Verfallsfrist liegen.


    Anders wäre es nur dann, wenn die endgültige Festsetzung mit einer Rückforderung geendet hätte, da würde die Ausschlussfrist von 4 Jahren gelten.


    Wäre der entsprechende Wortlaut "Antrag auf Überprüfung" explizit erforderlich gewesen oder genügt der sinngemäße Antrag, wenn die entsprechende Absicht / Prüfaufforderung erkennbar ist?


    Das Jobcenter muss das Schreiben als Überprüfungsantrag auslegen, wenn es vom Wortlaut als solcher erkennbar ist.

    Dürfen die das eigentlich wenn wir keine Regelleistung mehr erhalten? (jedoch Miete halt)

    Natürlich.


    Kann ich verlangen, dies auf EINE Gesamtforderung zusammenzusetzen?


    Nein. Bürgergeld ist ein Individualanspruch, so dass bei 4 Personen nunmal 4 Personen überzahlt wurden und daher auch bei 4 Personen aufgerechnet wird. Und das in Höhe von bis zu 30% des Regelsatzes. Also können pro Person 3 Forderungen a 10% aufgerechnet werden.

    Du kannst 2024 keinen Überprüfungsantrag für Leistungen von 2022 mehr stellen. Das geht nur rückwirkend bis 2023. Im Übrigen hat das JC noch bis 8.2.24 Zeit, den Antrag zu verbescheiden. Erst dann ist Untätigkeitsklage möglich.


    Btw: Wenn das Kind durchgehend gearbeitet (auch während der Schulzeit) hat, ist es kein Ferienjob. Dann gibt es nur die 100 Euro Freibetrag für unter 15jährige.


    Und wenn du nicht nachweisen kannst, dass du ab Juni 22 einen Antrag gestellt hast, wird das JC auch da nichts machen.

    Die Frage, die sich mir hier auch stellt ist: Gerade bei solch schwankenden Einkünften dürfte wohl kaum erwartet werden können, dass mehr oder minder monatlich ein Antrag gestellt wird, nur um prüfen zu lassen, ob es für den jeweiligen Monat einen Anspruch gibt oder nicht...?


    Was du damit fragen willst, verstehe ich nicht. Aus genau diesem Grund gibt es ja in solchen Fällen mit schwankendem Einkommen nur eine vorläufige Bewilligung. Dann erfolgte die endgültige Festsetzung bis Mai 22 und für den Zeitraum ab Juni 22 hast du nach Ansicht des Jobcenters gar keinen Antrag gestellt. Was also erwartest du ab Juni 22 vom Jobcenter, wenn es gar keinen Antrag gibt? Wann hast du die Lohnnachweise von Juli bis Dezember eingereicht? Wann Kontoauszüge? Wann und wie nach dem Stand der Bearbeitung gefragt? Warum keine Untätigkeitsklage erhoben? Warum fällt dir im Februar 2024 plötzlich ein, dass da ja angeblich noch ein Antrag für 2022 sein soll?

    Nun wieder zum Bürgergeld Antrag, ist es immer noch richtig, dass ich bei der Frage Nein ankreuze und ich trotzdem Bürgergeld bekomme:

    Ich fühle mich gesundheitlich in der Lage, regelmäßig eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben

    Dann kreuze doch nein an und mach ein Begleitschreiben, dass du zwar von der DRV als erwerbsfähig eingestuft wurdest, du dagegen aber in Widerspruch gegangen bist, weil du und deine Ärzte anderer Meinung sind.


    Ich habe einen Schwerbehindertenausweis aber kein Merkzeichen G oder aG, deshalb Kreuze ich das nicht an.

    Da ist keine Frage. Außerdem bist du offiziell nunmal erwerbsfähig lt. DRV.


    Kann ich irgendwo angeben, dass ich einen Schwerbehindertenausweis habe?

    Da das nicht leistungsrelevant ist: nein. Beim Vermittler solltest du es dann angeben, wenn das im Fachprogramm Verbis nicht eh schon von der Agentur für Arbeit vermerkt wurde.


    Ich bin nicht verheiratet oder geschieden und wohne mit meinem Vater in einer Wohnung und über 25 Jahre alt, das heißt ich habe KEINE Bedarfsgemeinschaft zusammen mit meinem Vater oder?

    Nein.


    Kann oder sollte ich irgendwo im Antrag angeben, dass ich eine Erwerbsminderungsrente beantragt habe? Evtl unter dem Punkt Ansprüche gegenüber Dritten?

    Dazu bist du sogar verpflichtet. Und ja, unter dem Punkt.


    Den Wert meines Autos muss ich nicht angeben, weil es unter 15000€ liegt?

    Jein. Viele JC wollen zur Prüfung, ob es wirklich unter 15.000 Euro Wert liegt, trotzdem Angaben.


    Die Haftpflicht Versicherung kann man angeben aber was ist mit der Vollkakso Versicherung?

    Musst du selbst zahlen. Auch die Kfz-Haftpflicht musst du übrigens selbst zahlen, wenn du kein Einkommen hast.


    Ich habe das Merkblatt SGB II Bürgergeld und die Ausfüllhinweise erhalten und kenne deren Inhalt.....

    Muss ich das ankreuzen?

    Wenn du es erhalten hast.


    Ich habe 2 Konten soll ich das Geld direkt miteinander verrechnen und das Ergebnis angeben oder einzeln im Antrag die Beträge angeben?

    Einzeln.


    Die Agentur für Arbeit hat mich angerufen nachdem mein Erwerbsminderungsrenten Antrag abgelehnt wurde und möchte, dass ich eine Schweigepflichtentbindung ankreuze damit die von der Rentenversicherung Unterlagen bekommen dürfen, muss ich das Unterschreiben?

    Das wird dir niemand sagen können, wenn man nicht weiß, wozu die Agentur das möchte. Es ist wahrscheinlich, dass sie nach Feststellung der DRV jetzt prüfen wollen, ob das Gutachten des ÄD überarbeitet werden muss und es dazu haben wollen. Aber das ist nur eine Vermutung.

    Der Link funktioniert nicht richtig.


    Im Übrigen hat niemand behauptet, dass das Einkommen bei der Mutter angerechnet wird. Über den möglichen Kindergeldüberhang reden wir jetzt mal lieber nicht, ich fürchte, dass dich das überfordern könnte.


    Vorliegend wurde nur darauf hingewiesen, dass es keinen Freibetrag für Erwerbstätigkeit bei einem 6jährigen Kind gibt, da diese Regelung nur für erwerbsfähige Leistungsberechtigte gilt. Denn nur das hat der/die TE gefragt.


    Möglicherweise fehlt den Moderatoren hier etwas Wissen.


    Nun, die Möglichkeit besteht eher im Hinblick auf deine Person.

    Für Schüler gibt es diesen Freibetrag - unabhängig vom Alter.


    Das ist falsch. Bitte einfach mal im Gesetz nachlesen:


    Zitat

    (2b) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 der Betrag nach § 8 Absatz 1a des Vierten Buches von dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit abzusetzen bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die

    Ja. Nein. Vielleicht. Ein "Ich bin der Meinung, dass es nur für die Statistik ist." reicht als Ausrede aber wohl wenig bis gar nicht. Insbesondere, da du ja noch nichtmal einen ganzen Monat zugewiesen bist und Statistiken nicht täglich gefahren werden.


    Ansonsten muss man darauf abstellen, wie lange du schon arbeitslos bist, was du gelernt hast, wieviel Berufserfahrung du hast, Alter, Geschlecht, Eigenbemühungen etc.


    Ganz ehrlich: die knapp 14 Tage Maßnahme machen dich garantiert nicht dümmer und dafür eine Sanktion riskieren?!

    bei der ich - wie so oft in der Großstadt - mich leider nicht anmelden kann


    Wieso nicht und warum soll solch eine Ordnungswidrigkeit normal sein in einer Großstadt?


    Hat jemand Erfahrung mit dieser Situation: Bürgergeldantrag ohne gültige Meldeadresse aber mit monatlichen Mietzahlungen?


    Das wird Probleme geben. Wie willst du beweisen, wo dein tatsächlicher Aufenthalt ist?


    Bitte spart mir Belehrungen über die Meldepflicht, die Situation ist schon nervig genug


    Das kann man nicht ausblenden. Genauso wenig wie die Tatsache, dass man auch unmittelbar nach einem Studium einfach arbeiten könnte...

    Warum macht der Vermieter überhaupt solche Verrenkungen und vermietet nicht einfach die 70qm für den Preis, der für eine Person angemessen ist, an dich?


    Wobei das alles nichts daran ändert, dass du, wenn du dir nicht vorher die Zusicherung des neuen Jobcenters einholst, Gefahr läufst, dass nur die alten Mietkosten berücksichtigt werden. Denn einen richtig wichtigen Grund für einen Umzug sehe ich weder in der aktuellen Wohnungsgröße noch darin, dass Familienmitglieder woanders wohnen. Das war ja mindestens 11 Jahre so und ging auch.

    Jetzt sieht 11 Jahren in einem 1 Zimmer Apartment ohne Waschmaschine usw einfach alles zu eng


    Wieviel Quadratmeter hat die jetzige Wohnung?


    und ja die Miete hier ist billiger


    Dann hole dir schriftlich eine Zusicherung zur Übernahme der neuen Mietkosten, ansonsten kann es problematisch für dich werden, denn mündliche Zusicherungen sieht das Gesetz nicht vor, das hier:


    Also eben dort angerufen.

    Sie meinten Hauptsache bruttokaltmiete passt. Größe der Wohnung wäre ziemlich egal.geheitzt würde mit fernwärme .


    ist Schall und Rauch.