Beiträge von Tamar
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Ohne nochmal in Rechtsprechung und Literatur nachgelesen zu haben, rein nach Gesetz müsste dir die Prämie zustehen. § 87a SGB III lautet nämlich:
Zitat(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten folgende Prämien, wenn sie an einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist:
Das bedeutet, dass die reguläre Ausbildung mindestens 2 Jahre dauern muss. Ob du selbst dazu 2 Jahre gebraucht hast oder weniger, ist unmaßgeblich. Es kommt nur darauf an, dass für die Kinderpflegerausbildung mindestens 2 Jahre vorgeschrieben sind.
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Kommt darauf an. Wenn das JC 500 Euro berücksichtigt, du aber 1000 Euro zahlen musst, dann fragt sich das JC zu Recht, wie du eine Differenz von 500 Euro aus einem Regelsatz von 563 Euro bestreiten und von den restlichen 63 Euro Strom, Lebensmittel etc. bezahlst.
Wenn es nur um ein paar Euro Differenz geht, dann wird da niemand was problematisch finden.
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War die Bedingung um die Wohnung zu bekommen.
Dann gehört die Küche dem Vermieter? Warum vermietet er sie dann nicht mit?
Da das unüblich ist, kann es passieren, dass das JC die Wohnung als zu teuer ablehnt. Letztlich kann das dann nur im Einzelfall das Jobcenter entscheiden.
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Kann ich einen Zuschuss für die Renovierung der neuen Wohnung beantragen? Falls ja, unter welchen Bedingungen wird dieser gewährt?
Wenn es in der Gegend üblich ist, dass Wohnungen unrenoviert vermietet werden und der Zustand der Wohnung dementsprechend ist.
Die neue Wohnung hat bereits eine Küche, die ich übernehmen muss. Kann ich hierfür ebenfalls einen Zuschuss beantragen?
Wieso ist das ein Muss?
Gibt es noch andere Unterstützungen oder Hilfsmittel im Zusammenhang mit einem Wohnungswechsel, die ich eventuell nicht bedacht habe?
Letztlich musst du doch wissen, was neben den genannten Dingen noch fehlt?
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Kontoauszüge dürfen gespeichert werden und es gibt auch kein Anrecht darauf, dass sie umgehend vom SB im Termin gesichtet werden. Im Übrigen haben alle Personen in der Behörde eine Verschwiegenheitspflicht und du auch keinen Anspruch, dass nur ein SB deine Akte bearbeitet. Wie die Behörde da die Arbeit einteilt, ist deren Sache. Wenn also für die Annahme von Unterlagen jemand anderes zuständig ist, dann ist das so.
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Demnächst kommt die Strom Rechnung und wir beide sind hauptmieter also wird die wohl auch 50/50 gehen?!
Strom ist eure Angelegenheit. Das finanziert das Jobcenter nicht, es sei denn, ihr heizt mit Strom.
Was und wie könnte ich dagegen vorgehen, da wir beide als hauptmieter im Vertrag stehen.
Du kannst ihn verklagen. Gegenüber dem Vermieter seid ihr jedoch Gesamtschuldner.
Warum zieht man eigentlich als erwachsener Mensch aus einer eigenen Wohnung in eine WG, wo man dann immer Rücksicht auf eine andere Person nehmen muss und auch von diesem abhängig ist (wie eben, dass der Mietanteil gezahlt wird)?
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Soweit ich weiß, kann z. B. das Amtsgericht die Pfändungsfreigrenze einmalig hochsetzen, wenn du nachweist, dass das Geld aus Sozialleistungen stammt. Ggf. kann die Bank dir da auch weiterhelfen.
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Branche Zeitarbeit.
Welcher Tarifvertrag?
Die Argumentation war das erste die Stundenzettel ausgewertet werden müssen was schon mal dauern kann da manche diese verspätet bringen und erst wenn dann alles komplett ist geht das in ein externes Lohnbüro das dann auch erst einmal die Abrechnungen fertig machen muss...
Blödsinn. Tarif ist Tarif, Gesetz ist Gesetz. Im Übrigen sehe ich keinen Unterschied, ob der erste Stundennachweis ausgewertet wird oder der 120igste.
Wenn du so Angst hast, dass im Juli kein Lohn kommt, gibt es 2 Möglichkeiten: du gehst gegen die Aufhebung in Widerspruch und bittest um Ruhendstellung desselben bis klar ist, wann der erste Lohn nun zufließt. Oder du stellst im Juli einen neuen Antrag, dann wird man eh prüfen, wann der erste Lohn kommt/kam.
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Stimmt. Vielleicht kann der/die TE ja nochmal genaue Daten nennen. 30.4.24 Antrag gestellt, soweit klar. Wann erfolgte der Umzug? Wann wurde sich beim neuen JC gemeldet? Mit welcher Begründung lehnt das erste JC den Antrag ab 1.4.24 bis zum Umzug ab? Jetzt haben wir ja schon Juni...
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Da Bankarbeitstage nur Mo-Fr. Sind sagt hier sogar ein Tarifvertrag der ja zugunsten des AN ist das eine Zahlung ggf. Am 22 des Folgemonats OK ist.
Aber eben nicht am Ende des Folgemonats! Nur, weil man vertraglich etwas vereinbart, heißt das nicht, dass, das uneingeschränkt gilt, wenn, wie hier, eine Partei unangemessen benachteiligt wird und den Lohn für die lange erbrachte Leistung so spät erhält.
Kannst du mir das Bitte genauer erklären, bzw. Verstehe ich nicht was ein Anspruchsübergang gegenüber dem AG bedeuten soll.
Das bedeutet, dass das JC dem Arbeitgeber sagt: "Du hast nicht rechtzeitig gezahlt, deshalb mussten wir Bürgergeld zahlen, zahle uns das aus dem Lohn des Bürgergeldempfängers zurück!"
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Laut Arbeitsvertrag wird das monatliche Entgelts spätestens bis zum letzten Tag des Folgemonats gezahlt.
Dass das rechtlich nicht haltbar ist, ist dir aber klar oder? Maximal bis zum 15. des Folgemonats wird in der Rechtsprechung noch als verhältnismäßig angesehen.
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Ja, das Jobcenter wird dann einen Anspruchsübergang nach § 115 SGB X gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen.
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Das JC hat recht. Das ist im Prinzip nichts anderes als eine Mietminderung wegen der Beeinträchtigungen bei der Nutzung der Wohnung. Da es aber ausgezahlt wird, ist es Einkommen.
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Wenn Neuantrag nur bedeuten soll, dass du nochmal alle Unterlagen dort abgeben sollst, dann ist das durchaus legitim. Das alte JC hat ja abgelehnt und behält deswegen auch deine Unterlagen, für den Fall, dass du gegen die Ablehnung Rechtsmittel erhebst. Wenn damit aber gemeint ist, dass man den Antrag nicht rückwirken lässt auf das Datum der Antragstellung am falschen JC, dann wäre das natürlich rechtswidrig. Dann steht dir aber nach der falschen Entscheidung des neuen JC der Rechtsweg mit Widerspruch und Klage offen.
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Die Wohnung ist vermietet. Mit der Miete bezahle ich die Hypothek und einen Kredit, den ich bei der Bank habe.
Das wird das JC nicht interessieren. Die Mieteinnahmen sind Einkommen, zumindest die Grundmiete.
Was das Jobcenter betrifft, möchte ich wissen, ob es uns weiterhin finanziell unterstützt oder nicht. Mein Mann bezieht jetzt Arbeitslosengeld, da die Firma, in der er gearbeitet hat, geschlossen wurde.
Kommt darauf an, wie hoch das Einkommen aus der Miete zzgl. Arbeitslosengeld und Kindergeld ist. Da der hohe Freibetrag für Erwerbstätigkeit wegfällt, hat man mit "nur" Arbeitslosengeld in manchen Fällen sogar weniger oder gar keinen Anspruch auf Bürgergeld mehr.
Aber als ich erneut einen neuen Antrag einreichte, einschließlich meiner selbst, wollte ich wissen, ob sie ihn wegen einer Wohnung in Spanien ablehnen würden?
Wenn die Wohnung dort wegen Finanzierung noch gar nicht euer Eigentum ist, wahrscheinlich nicht. Aber das Jobcenter wird das im Rahmen der Vermögensprüfung natürlich prüfen.
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Ich habe die Wohnung gemietet, um die Hypothek und den Kredit zu bezahlen.
Meinst du in Wirklichkeit "vermietet"? Ansonsten verstehe ich den Sinn nicht. Und was genau wollt ihr vom Jobcenter wissen?
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sie haben ihn auch bekommen
Woher weißt du das?
Aber selbst, wenn das JC den Zugang nicht bestreitet: Bei den meisten Jobcenters wird inzwischen eine eAkte geführt. Das heißt, dass alles, was per Papier eingeht, erst zum Scannen geht. Das dauert dann unter Umständen auch 3 bis 4 Tage, es es dann der Sachbearbeiter überhaupt in seiner Post in der eAkte hat und bearbeiten kann.
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Sowas macht man ja auch nicht kurz vor knapp. In welcher Form wurde der Antrag gestellt? Papier? Online? Post? Mail? JC-digital? Fax? Persönlich?
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Der Rechner ist zwar Cool, aber entspricht nicht für eine Person wie ich es bin, der mit seinen Eltern zusammen Wohnen,
Man muss natürlich mit den Eltern rechnen. Du bist das Kind in der Berechnung. Das geht sehr wohl.
Soweit ich auch weiß bekommt meine Mutter auch kein Geld.
Warum? Hat sie bisher nicht gearbeitet? Dann habt ihr doch schon immer vom Einkommen des Stiefvaters gelebt.
Das mit der Kündigung wegen Arbeitsunfall kann ich auch nicht nachvollziehen, denn nach der Probezeit ist ein Azubi nur noch fristlos kündbar. Ein Arbeitsunfall wird ja dann wohl kein Grund für eine fristlose Kündigung sein.
Irgendwas solltest du jetzt aber sowieso machen, denn ab 23 musst du dich selbst krankenversichern, wenn du weder arbeitest, noch Ausbildung machst oder zur Schule gehst.
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Wird ein eventueller Antrag ggf. abgelehnt, weil mein Stiefvater als Feuerwehrmann eventuell zu viel verdient und das Amt sagt, dass er doch für mich aufkommen kann? Trotzdessen, dass er momentaner allein Verdiener ist und jetzt nicht die 4k Brutto mitbringt?
Ja, das kann natürlich sein, dass er zuviel verdient. Und deine Mutter hat ja bestimmt auch Krankengeld. Kindergeld wird es auch noch geben, wenn du ausbildungssuchend bist. Es gibt genug Bürgergeldrechner im Netz, einfach mal durchrechnen.
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Schätzungsweise sollte dir diese Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R deine Fragen beantworten.
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