Beiträge von Tamar

    Wow, dafür opfert man gerne seine Zeit... Was verstehst du denn nicht daran, dass man nicht alle Probleme, die ein Jobcenter mit deinem Fall haben könnte, voraussehen kann und das es besser ist, dass du, wenn du deinen Antrag gestellt hast und es tatsächlich Probleme gibt, hier wieder mit dann konkreten Fragen aufschlägst?!


    Ich habe dir nur einige Probleme aufgezeigt. Ob das zuständige Jobcenter die überhaupt sieht oder vielleicht ganz andere, das weiß doch niemand. Warum soll man sich einen Kopf über ungelegte Eier zerbrechen? Bzw: den habe ich mir zerbrochen, den Dank dafür kann ich gerade nachlesen.

    Warum sollte ich Strom nicht rechnen? Telefon auch nicht?

    Weil solche Sachen im Regelsatz enthalten sind. Solltest du eigentlich wissen,, wenn du bereits schonmal Leistungen erhalten hast.


    Ich könnte ggf die Rente auf ihr Konto gehen lassen.

    Unrelevant, solange du darauf Zugriff hast.


    Daher nochmal meine Frage, wie das jobcenter die Rente meiner Mutter mit einbeziehen, bzw berechnen würde.

    Das kann dir niemand sagen, weil du eben nicht nur mit einer Verwandten,, die Einkommen hat, zusammen lebst, sondern darüber hinaus über dieses Einkommen auch verfügen kannst, ohne dass da jemand das überwacht.


    Jedem Hans und Franz stehen Bürgergeld und Miete und was nicht noch alles vom jobcenter zu.

    Das ist falsch und bringt dich auch überhaupt nicht weiter.


    Es gibt ja extra vom jobcenter diese Regelung für pflegende Angehörige (Pflegestufe 4 + 5 ist keine Arbeit oder massnahme zumutbar).

    Das hat nichts mit dem Problem, ob du überhaupt als hilfebedürftig angesehen wirst, zu tun. Es geht um den Leistungsanspruch und nicht darum, ob dir Arbeit zumutbar ist.


    Gäbe es notfalls die Option, das jobcenter würde mich zumindest Krankenversichern?

    Nein.


    Habt ihr den eine andere Idee wie ich mich weiter um meine Mutter kümmern könnte?

    Ich habe es dir bereits geschrieben:


    Grundsätzlich solltest Du erstmal den Antrag stellen, denn es geht auch um deine Krankenversicherung, wenn Alg1 tatsächlich eingestellt wird. Und wenn es konkrete Probleme gibt,, dann melde dich wieder.

    Es ist schlicht Zeitverschwendung, sich über alle Eventualitäten vorab einen Kopf zu machen. Das geht nicht. Niemand weiß, wie das JC auf deinen Antrag reagiert, was es für Probleme geben wird, ob es überhaupt Probleme geben wird. Stell den Antrag. Wenn dann das Jobcenter in nicht positiver Hinsicht reagiert, dann komm wieder, denn dann kann man konkret auf die vom Jobcenter aufgeworfenen Punkte eingehen.

    ich wechselte auf Nachtarbeit um mich tagsüber zu kümmern. Dieses ging auch nur eine Zeitlang und ich war lange AU geschrieben und fiel dann irgendwann ins Alg1, welches ich aktuell auch beziehe.

    Bist du jetzt ungekündigt im Alg1, weil Krankengeld geendet hat oder wurdest du irgendwann gekündigt?


    Kann mir jemand was dazu sagen wie es mit meinem Haus aussieht?


    Das Haus ist mit 120qm vom Vermögen her geschützt. Die Kosten erscheinen mir allerdings für ein Haus ohne Kredit sehr hoch. Ich lebe mit Mann und Kind + Schwiegermutter ähnlich wie du. SM im Erdgeschoss und wir im 1.OG + ausgebautem kleinen Dachboden, aber wenn ich unsere Kosten auf den Monat umrechnen würde (Wasser, Abwasser, Müll, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger...) komme ich nie im Leben auf 450 Euro. Strom darfst du z. B. nicht dazu rechnen. Telefon interessiert auch niemanden.


    Mit der Rente und Versorgungs Bezüge meiner Mutter?

    Das ist eher ein Problem, da du darüber verfügungsberechtigt bist und es deshalb für dich nutzen könntest. Hinzu tritt § 9 Absatz 5 SGB II, der besagt,, dass das JC das auch vermuten darf, wenn man mit Verwandten zusammen lebt.


    dort steht am Ende, mir würden so um die 0,00 - 350,00€ Bürgergeld incl Miete mtl zustehen.

    Du hast doch gar keine Miete. Und Hauslasten werden im SGB II nicht auf den Monat ungerechnet, sondern bei Fälligkeit berücksichtigt. Wenn Wasser alle 3 Monate fällig ist,, dann wird es auch nur in diesen Monaten berücksichtigt. Wenn der Schornsteinfeger im August kommt, dann wird das auch nur im August berücksichtigt. Wenn ihr mit Öl heizt und einmal für 3000 Euro tankt, dann wird das auch nur in dem Monat berechnet usw.


    Grundsätzlich solltest Du erstmal den Antrag stellen, denn es geht auch um deine Krankenversicherung, wenn Alg1 tatsächlich eingestellt wird. Und wenn es konkrete Probleme gibt,, dann melde dich wieder. Ansonsten sind hier zuviel Wenn und Aber drin, dass man wirklich alles Denkbare ansprechen könnte.

    Es hat sich nichts geändert. Hinsichtlich der unnötigen Kopien von PA, Bankkarte etc. kannst du den Datenschutzbeauftragten des Jobcenters anschreiben, man möge das aus der Akte nehmen,, da es sich um Daten handelt, die nicht gespeichert werden müssen.

    Hinsichtlich des Gesprächs mit der Fallmamanagerin: du solltest es wahrnehmen, es wird wahrscheinlich darum gehen, in welchem Zeitraum du wieder arbeitsfähig bist oder ob es auf ein ggf. temporäre Erwerbsminderung hinausläuft. Um das abschätzen zu können, ist es sicherlich nicht schlecht, wenn du Diagnosen nennst. Ohne jegliche Informationen dazu kann ja niemand abschätzen, wie es weiter gehen soll. Atteste oder so sind dazu aber unnötig. Sollte es auf eine Begutachtung beim ÄD hinauslaufen, dann reichst du alles, für den ÄD ein oder erteilst Schweigepflichtsentbindung.

    Ich bin mir sehr sicher. Allein die Vorschriften zur Ortsabwesenheit, § 7b SGB II, sprechen gegen einen Anspruch:


    Zitat

    (1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Leistungen, wenn sie erreichbar sind. Erreichbar sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, wenn sie sich im näheren Bereich des zuständigen Jobcenters aufhalten und werktäglich dessen Mitteilungen und Aufforderungen zur Kenntnis nehmen können.


    Hinsichtlich der Wohnungsproblematik könnt ihr sicherlich mit dem Jobcenter verhandeln. Hat er denn schon eine Zusage von der Uni ab nächstem Jahr, so dass wahrscheinlich ist, dass er wirklich in euren Haushalt zurückkehrt? Aber selbst wenn, gibt es erstmal kein Anrecht darauf. Gerade bei jungen Menschen kann sich in einem Jahr der Zukunftswunsch extrem ändern. Andere Uni, Verbleib im Ausland, Liebe etc.

    Rente ist logischerweise kein Erwerbseinkommen. Deshalb gibt es es dafür auch nicht den hohen Freibetrag für Erwerbstätigkeit. Sondern nur die normalen Absetzungen wie Versicherungspauschale oder Kfz-Haftpflichtversicherung.

    Unter Berücksichtigung Ihrer Worte sollte meine Mutter jedoch auch ohne meine Bescheid schnellstmöglich Einspruch gegen die Entscheidung einlegen.Sie hat gerade kein Geld zum Leben.

    Eben nicht. Wenn das Problem nur das ist, dass die volle Miete an den Vermieter bezahlt wurde, obwohl das JC nur die halbe Miete als Bedarf berücksichtigt, dann geht es rechtlich nicht um die Höhe der Leistungen, sondern um die Auszahlung. Die Auszahlung der korrekt berechneten Leistungen ist aber ein Realakt und kein Verwaltungsakt. Gegen einen Realakt ist ein Widerspruch unzulässig. Da muss Leistungsklage erhoben werden und da es eilt ggf. eine einstweilige Anordnung beim SG beantragt werden. Sie sollte sich dazu einen Anwalt suchen.

    Jetzt weiss ich auch nicht wie ich das mit der Fachärztlichen Bescheinigung machen sol

    Das habe ich geschrieben:


    Vielleicht gibt es dort auch einen sozialpsychatrischen Dienst, der dir mit ersten Schritten und einer Bestätigung helfen kann.


    Ich habe gelesen das man einen wiederspruch einlegen sollte! wenn ich das richtig verstanden habe braucht man den nicht begründen sondern einfach nur schreiben das man dem bescheid wiederspricht! würde das sinn machen?


    Ein Widerspruch ohne Begründung macht eher wenig Sinn. Wenn, dann begründe es, wie du hier geschrieben hast. Hast du den Termin in 2 Monaten schriftlich oder kannst du ihn dir bestätigen lassen? Dann reiche das mit ein. Oder frage, ob das Jobcenter den Psychologischen Dienst der Agentur für Arbeit einschalten kann. Auch das wäre eine Möglichkeit.

    Sache ist aber, dass ich meinen Minijob nun gekündigt habe.

    Warum?


    wird mir dieser Betrag für die nächsten 12 Monate angerechnet bzw abgezogen?

    Nein. Bzw: wenn der letzte Lohn jetzt erst zufließt, wird er natürlich angerechnet. Wenn keiner zufließt,, dann nicht. Allerdings wird man wohl eine Sanktion aufgrund der Kündigung prüfen.


    Sagen wir mal ich arbeite wieder irgendwo auf Minijob Basis, muss man nach Beantragung immer wieder zeigen wie viel man monatlich dazuverdient?

    Ja, natürlich.


    Oder wie weiss es sonst das Jobcenter wie viel ich verdiene? Man beantragt ja das Bürgergeld wie ich lese alle 12 Monate. Weist man nur ein mal nach wie viel man dazu verdient?


    Das kommt darauf an, ob du ein gleichbleibendes Gehalt hast oder monatlich unterschiedlich. Ist es monatlich unterschiedlich, wird Bürgergeld nur für 6 Monate und vorläufig mit einem geschätzten Einkommen bewilligt. Nach Ablauf der 6 Monate musst du dann den tatsächlichen Lohn nachweisen. Ist es monatlich gleich, wird mit dem Gehalt gerechnet und dann sollte es ja auch für die nächsten x Monate stimmen. Das wird auch kontrolliert, in welchem Abstand und Umfang, bestimmt das Jobcenter.


    Der Jobcenter möchte auf ein BAFÖG Nachweis. Diesen habe ich aber nie beantragt, wirkt sich dies auch auf meinen Antrag aus?

    Dann frag doch beim zuständigen Studierendenwerk nach einer Negaticbescheinigung nach.

    Das hat soweit eigentlich nichts mit Bürgergeld zu tun. Du stellst einfach schriftlich einen Antrag auf Erteilung eines WBS, dann muss die Behörde auch reagieren. Falls es eine Ablehnung gibt, steht dir dann der Rechtsweg frei.

    Was verstehst du nicht? Im SGB II kommt es nicht darauf an, ob du die Unterkunftskosten Miete, Nutzungsentschädigung, Kostenbeteiligung oder sonstwie bezeichnest.


    Im SGB II gilt:

    Zitat

    § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung

    (1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.


    Und wenn das Jobcenter sagt, dass deine Kosten der Unterkunft jetzt unangemessen sind, dann hilft dir kein Urteil zu Unterkunftskosten in München, wenn du in Buxtehude wohnst. Die Unterkunftskosten bestimmen sich nach örtlichen Richtlinien. Und daher kann dir mangels Kenntnis des Wohnortes auch niemand sagen, ob es aktuelle Urteile gibt, die besagen, dass die Richtlinie deiner Kommune ein schlüssiges Konzept darstellt oder nicht.


    Urteile, die besagen, dass es dem JC nicht erlaubt ist, eine Kostensenkungsaufforderung zu erlassen, weil es irgendwann früher mal von der Umsetzung einer vorherigen Kostensenkungsaufforderung abgesehen hat, gibt es nicht. Im Gegenteil, es gibt nur solche, die besagen, dass bei nicht konsequenter Umsetzung eben eine neue Kostensenkungsaufforderung gemacht werden muss. Das Spiel kann also jederzeit problemlos wieder begonnen werden.

    Wenn du nicht in der Lage bist, deinen Lebensalltag zu meistern, und dazu gehören nunmal auch Termine bei Behörden, dann solltest du dich an die örtliche Betreuungsbehörde wenden und dir einen Betreuer zur Seite stellen lassen. Vielleicht gibt es dort auch einen sozialpsychatrischen Dienst, der dir mit ersten Schritten und einer Bestätigung helfen kann.

    Deine gesundheitlichen Probleme gehen ja schon eine ganze Weile, ohne dass du den Versuch unternommen hast, daran etwas zu ändern. Hauptaufgabe des Jobcenters ist es aber nicht, dir eine lebenslange Rente zu zahlen, sondern, dich wieder unabhängig vom Bürgergeld zu machen, was nur mit der Aufnahme einer Arbeit zu erreichen ist. Und davon bist du nach eigenem Befinden meilenweit entfernt. So du derzeit erwerbsunfähig bist, ist Bürgergeld die falsche Sozialleistung und auch das muss das Jobcenter ermitteln. Dazu ist nunmal ein Mindestmaß an Mitwirkung erforderlich. Kontoauszüge müssen natürlich auch abgegeben werden, wenn das verlangt wird.

    Krankenversicherungstechnisch bist du nächsten Monat noch safe, da man einen Monat nachversichert ist. Danach muss man sich freiwillig versichern oder rutscht in die sogenannte Versicherung der Nichtversicherten. In beiden Fällen muss man dann den Beitrag zur Krankenkasse selbst zahlen, da ansonsten nur Notfallbehandlungen bezahlt werden.

    Deine Mutter hat keine Mieteinnahme. Die Aufteilung auf sie und dich ist lediglich ein sozialrechtliches Konstrukt namens "Kopfteilsprinzip".


    Hast du deinen Bescheid und den deiner Mutter zur Hand? Lade bitte von beiden Bescheiden den Berechnungsbogen hoch. Dann kann ich wahrscheinlich sagen, ob Widerspruch oder Leistungsklage erhoben werden muss.

    Ihr Krankenversicherungsschutz ist jedoch - unabhängig vom Leistungsbezug- weiterhin gewährleistet. ff."

    Was genau heißt das? Danke für die Antworten.

    Keine Ahnung. Für einen Monat gilt die Nachversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Danach müsste man sich freiwillig versichern und Beiträge selbst zahlen oder rutscht in die sogenannte Pflichtversicherung der Nichtversicherten. Auch da muss man Beiträge selbst zahlen. Kommt man mit 2 Monate in Verzug, bezahlt die Krankenkasse nur noch die Kosten für Notfälle.


    Wahrscheinlich ist daher die grundsätzliche Versicherungspflicht in Deutschland gemeint.

    Ob Widerspruch oder Leistungsklage richtig wäre, kann ich nicht sagen, weil du meine Frage, was der zitierte Text bedeutet, nicht beantwortet hast.


    Und auch jetzt schreibst du wieder teilweise unverständlich:


    Der Antrag von HG enthält Informationen darüber, dass die Einziehung der Miete für die Wohnung durch einen Verwandten zum Einkommen zählt und der Steuerabrechnung unterliegt

    Der Antrag von HG? Wer ist HG? Wieso enthält ein Antrag Informationen? Ich verstehe nicht, was du da schreibst.

    Im Antrag teilte mir das Amt mit, dass der Betrag, den meine Mutter eventuell von mir für die Wohnung erwartete, ihrem Einkommen entsprachen wurde,

    Kannst du das nochmal verständlich formulieren?


    In eurer Konstellation sollte jeder die Hälfte der Miete als Bedarf bekommen. Also auch du. Und eine Direktzahlung an den Vermieter ist auch nur in der Höhe möglich, also bei jedem separat. Bei deiner Mutter hätte nicht die volle Miete abgehen dürfen.

    Meine Fragen hierzu: wie hoch ist mein Selbstbehalt (Stichwort anrechenbare Aufwendungen)?

    Was für ein Selbstbehalt? Du bildest mit deinem Partner eine Bedarfsgemeinschaft. Da gibt es keine Selbstbehalte. Schulden werden tatsächlich nicht berücksichtigt. Es gibt einen Freibetrag für Erwerbstätigkeit, der bei dir mindestens 348 Euro sein sollte, aber das war es dann auch.


    Wer haftet für die ausständigen KK-Beiträge?

    Der Schuldner. Allerdings sollte er die Beiträge prüfen lassen, die sind für die paar Monate bei Null Einkommen viel zu hoch.


    Über Fairness rede ich dann lieber nicht - das sind ja keine Luxusschulden, weil ich einen ausschweifenden Lebensstil habe, sondern das waren allesamt notwendige Ausgaben, die einfach zum Zeitpunkt des Anfalls die Finanzen gesprengt hatten.

    Bürgergeld ist nunmal für den aktuellen Lebensunterhalt gedacht. Zur Schuldentilgung gibt es keine Steuermittel. Du musst zusehen, ob du die Tilgungen irgendwie mindern kannst. Ggf. - das hört sich jetzt nicht schön an, ist aber so - solltet ihr über Heirat nachdenken. Er wäre dann familienversichert und du könntest in Steuerklasse 3 wechseln, so dass du monatlich mehr Nettolohn hättest.