Beiträge von Tamar

    Wie oft kann ein JC dieses Verfahren überhaupt anwenden, wenn doch bereits der erste Versuch an der Realität scheiterte?

    Immer wieder. Gescheitert ist ja nichts, man hat nur den Rechtsweg vermieden.


    Gibt es eine nachvollziehbare gesetzliche Grundlage für das JC, wo man offensichtlich annimmt, dass sich mit dem Namen der Leistung auch der Rest grundlegend verändert, zumal doch bereits im Ergebnis alles ausreichend geklärt ist?

    Du hast den falschen Ansatz. Geklärt ist die kommunale Richtlinie für die Kosten der Unterkunft und Heizung erst dann, wenn - im höchstmöglichen Fall - das Bundessozialgericht entschieden hat, dass diese Richtlinie kein sogenanntes "schlüssiges Konzept" ist.


    Hat jemand eventuell eine Information wie z. B. Gerichtsurteile, die das eindeutig klären oder aber in einem Gesetzestext eine Passage dazu entdeckt, die eine solche Zahlung (ausgelöst durch diese benannte Baumaßnahme) ganz klar nicht der Miete zuzuordnen ist?

    Das ist Unfug. Natürlich gehört eine Mieterhöhung wegen Modernisierung zur Miete. Im Übrigen vermischst du Mietrecht und SGB II. Im SGB II kommt es auf die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft an. Ob man diese Kosten nun als Miete, Nutzungsentschädigung, Kostenbeteiligung oder sonstwas bezeichnet, ist völlig egal.

    Wann ist denn der Termin und von wann bis wann bist du ortsabwesend? Anscheinend ist die Dauer der Ortsabwesenheit doch länger als du verzichten willst, ansonsten könnte es dir ja egal sein, denn ob nun Verzicht oder Aufhebung der Leistungen wegen Ortsabwesenheit: das läuft ja beides darauf hinaus, keine Leistungen zu erhalten.


    Oder geht es dir um eine mögliche Sanktion?

    Dann frage nach, was mit den Heizkosten im April ist und gehe bei einer unbefriedigenden Antwort in Widerspruch. Manche Jobcenter erstellen für einmalig anfallende Heizkosten extra Bescheide, kann also sein, dass, da noch was kommt und Widerspruch nicht notwendig ist. Und fürddeine Frau stelle umgehend rückwirkend den Antrag beim Sozialamt mit dem Hinweis auf § 28 SGB X und die Ablehnung des Jobcenters für sie.

    Selbst mit dem Bedarf deiner Frau würden es nur 1650 Euro Bedarf sein, gegen die dein Einkommen von 2350 Euro steht. Den KV Beitrag musst du selbst zahlen.


    Ob die Ablehnung von Leistungen für deine Frau richtig ist, kann man anhand deiner Beschreibung und dem Bruchteil des Berechnungsbogens nicht sagen. Gilt sie als erwerbsgemindert? Oder ist sie schon über der Altersgrenze? Aufenthaltstitel? Steht dazu was im Bescheid? Auch zum Heizöl?


    Warum bekommst du eigentlich kein normales Arbeitslosengeld? Sperrzeit? Kein Anspruch? Wenn du keinen Anspruch hast, weil du z. B. noch keine 12 Monate beitragspflichtige Arbeit zusammen hast: wovon hast du vor Jobaufnahme gelebt? Wovon hat deine Frau davor gelebt?

    Deine Umstände sind im Forum nachlesbar, es ist ja nicht dein erstes Auftreten hier. Du wurdest wiederholt auf deine Mitwirkungspflichten hingewiesen und trotzdem kommt immer noch ein "das Jobcenter ist Schuld". Was erwartest du also bei so einer falschen und frechen Aussage?

    Was schreibe ich nun im Antwortbogen?
    Beziehe ich Stellung oder nicht?

    Deine eigene Entscheidung.


    Wenn die Leistungen falsch berechnet worden sind, ist das nicht meine Schuld

    Wessen sonst, wenn du das Guthaben nicht mitgeteilt hast? Glaskugeln benutzt das Jobcenter noch nicht und die sind auch technisch nicht ausgereift.


    Bei dem Unrechtsbewusstsein hoffe ich wirklich, dass da noch ein schönes Bußgeld hinterher kommt.


    Manches kann einen nur noch sprachlos machen.

    Aber die Gutschrift ergibt sich aus der Dezember-Soforthilfe für Heizkosten, wieso wird das angerechnet?

    Wer hat denn die Heizkosten gezahlt? Doch auch das Jobcenter!


    Außerdem habe ich dem Jobcenter die Betriebskostenabrechnung von 2022 umgehend zugeschickt als es Sie es für meinen Weiterbewilligungsantrag für 2024 gefordert haben.


    Die Gutschrift hast du umgehend und selbst zu melden. Das ist deine Mitwirkungspflicht!

    Die Betriebskostengutschrift wird trotzdem bedarfsmindernd angerechnet für Kosten der Unterkunft?

    Natürlich, was dachtest du denn? Das Jobcenter hat ja deine Miete gezahlt, wieso sollte das Guthaben für dich sein? Wahrscheinlich droht sogar noch ein Bußgeld.


    Die Nachzahlung von 2023 ergibt sich aus der Jahresendabrechnung meines Stromanbieters.

    Strom musst du selbst aus dem Regelsatz zahlen, die Ablehnung ist daher korrekt.

    Ich verstehe nicht wieso die Betriebskostengutschrift für 2022 angerechnet werden aber die Betriebskostennachzahlung für 2023 abgelehnt wird, oder habe ich die Briefe falsch verstanden?


    Das Guthaben ist Einkommen, deshalb wurdest du überzahlt, das heißt, du musst Bürgergeld zurück zahlen. Dazu hört man dich an.


    Zur Ablehnung der Nachzahlung kann ich nichts sagen, da dein Beitrag nicht verständlich ist. Was soll das hier heißen:


    Zitat

    vom 30.01.2024 handelt es sich nicht um die Bei der von Ihnen eingereichten Jahresendabrechnung Betriebskostenabrechnung für Ihre Wohnung. Diese hatten Sie mit Schreiben vom 29.11.2023 von Ihrem Vermieter erhalten.

    Für die Behörden ist eigentlich nur die Feststellung der Deutschen Rentenversicherung bindend. Die wenigstens Sozialämter werden nur aufgrund des Gutachtens des ärztlichen Dienstes gleich Grundsicherung oder Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII zahlen. Daher solltest du einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Wenn dich das JC auffordert, auch einen Antrag beim Sozialamt zu stellen, dann mache das. Sollte dann das Sozialamt der Feststellung des ärztlichen Dienstes widersprechen (intern gegenüber dem JC), wird das Verfahren nach § 44a SGB II eingeleitet, das heißt, man schaltet die Rentenversicherung zur Begutachtung ein. Solange die Rentenversicherung nicht entschieden hat, muss das Jobcenter zahlen.

    Von mir werden aber 5 Monate angefordert, was hat das mit dem Frag deinen Anwalt Fall zu tun?

    Ich wollte dir aufzeigen, dass du gar nicht weißt, wie der Ausgang des dortigen Verfahrens und daher auch nicht, ob die Antwort des Anwaltes korrekt war. Zusätzlich noch, dass hier ein JC ganz offensichtlich für 6 Monate angefordert hat, wie in der verlinkten Rechtsprechung.


    Wenn es eine klare Regelung von 6 Monaten geben würde, dann wäre die Sache klar,

    Die gibt es und die hat Schorsch sehr gut geschildert. Genauso wie das LSG im verlinkten Urteil.


    aber von mir werden 5 Monate angefordert.

    Was eben falsch ist, deshalb auch mein


    Was jetzt dein JC macht, steht in den Sternen,

    Kann ja sein, es gibt in dem Jobcenter doch noch jemanden, dem die korrekte Rechtslage bekannt ist und der das nicht ändert.


    Außerdem widersprichst du dich selbst.

    Ich wüsste nicht wo.

    Nein, wie mehrfach geschrieben wollen Sie die EKS nur für 5 Monate.

    Ich schrieb über den Fall bei "frag einen Anwalt".


    Was jemanden auf "frag einen Anwalt" zu einem "Wald- und Wiesen-Anwalt" macht kannst du mir gerne erklären,

    Die ganz offensichtlich fehlende Rechtskenntnis darüber, dass bei Selbständigen im SGB II Leistungsbezug einiges anders läuft als für Arbeitslose oder unselbständig Beschäftigte.


    Die Diskussion wird im Übrigen auch müßig.

    Kann ich ruhig Nein ankreuzen, ohne dass mir dann eine Zahlung verweigert wird oder Nachteile entstehen, oder

    Ja.


    Muss man zwingend arbeitsfähig sein, um Bürgergeld zu erhalten? Was ist, wenn man nicht arbeitsfähig ist?

    Man muss erwerbsfähig sein. Ist man es nicht, wird die Rentenversicherung eingeschaltet. Stellt sie Erwerbsminderung fest, wird man im Normalfall ans Sozialamt verwiesen.


    Ist es ratsam mich noch kurz vor ALG2 Beginn krankschreiben zu lassen?

    Das sollte aufgrund des Gutachtens des ÄD unnötig sein.


    stimmt der Betrag, der da herauskommt, auch mit der Wirklichkeit überein oder wird die EM Rente anders berechnet als die normale? Oder zieht die DRV noch andere Sachen bei der EM Rente ab? Bei Teilerwerbsminderung bekommt man die Hälfte?

    Keine Ahnung.


    Gibt es auch den Weg von ALG1 direkt in die Grundsicherung?

    Wenn Erwerbsminderung noch während Alg1 festgestellt wird und die Rente nicht zum Leben reicht..


    welche Möglichkeiten gibt es dann noch?

    Außer Widerspruch und Klage? Wohl nichts weiter, wenn das Ziel Rente sein soll.


    bleibt mir ja nichts anderes als Bürgergeld, oder?

    Reich heiraten, im Lotto gewinnen....


    Ist es sinnvoll oder Pflicht für die EM Rente in die Krankenversicherung der Rentner von der gesetzlichen Kranversicherung zu wechseln?

    Was für eine Krankenversicherung für Rentner?!

    Natürlich drehen wir uns im Kreis. Du hast hier Antworten erhalten und woanders auch. Die Antworten differenzieren. Was bei "frag einen Anwalt" überhaupt letztlich heraus gekommen ist, steht sowieso in den Sternen. Das JC wollte ja nicht umsonst die EKS für 6 Monate. Und das eben nicht aus Versehen, wie der Wald- und Wiesen-Anwalt dort vermutet hat. Was jetzt dein JC macht, steht in den Sternen, du wirst es eh nicht groß beeinflussen können. Im Zweifelsfall wirst du dann eben zu einer aktuelleren Rechtsprechung beitragen. Ansonsten hat Schorsch sehr eindringlich und korrekt die Rechtslage dargestellt.


    Im Übrigen:


    Zitat

    In anderen Worten wurde das Urteil auch damit begründet, dass in dem Einzelfall die gemachte Prognose über das Einkommen im BZ unzutreffend war.


    ist das ja wohl logisch. Wenn das geschätzte und das tatsächliche Einkommen überein stimmen würden, bedarf es gar keiner endgültigen Festsetzung. Aber bei welchem Selbständigen bitte ist denn das geschätzte Einkommen letztlich genauso hoch wie das dann tatsächlich erzielte?! Es sei denn, er war 6 Monate krank und hat weder Einnahmen noch Ausgaben gehabt.