Beiträge von Tamar

    Man weiß wo man seine Information herholen soll. Ihr sagt das eine, ein geprüfter Anwalt im Netz etwas anders, das Jobcenter wieder etwas anders.


    Was willst du hören? Fakt ist, dass hier das Zuflussprinzip des § 11 Abs. 2 SGB II nicht in der dort normierten Form gilt, weil für Selbständige abweichend die Berechnung des Einkommens in § 3 der Bürgergeld-Verordnung (vorher ALG II-VO) geregelt ist. Und dies wurde gerade deswegen


    Genauso wenig wie der Normalverdiener sich am 22. des Monats "abmelden" kann, weil sein Monatslohn laut Chef am 23. auf dem Konto aufschlägt, können sich Selbständige vor den fetten Monaten des Bewilligungszeitraums abmelden.

    damit du nach 4 schlechten Monaten nicht einfach ein oder 2 fette Monate für dich einsteckst. Denn gerade ein Selbständiger kann wesentlich einfacher regulieren, wann ihm die Früchte seiner Arbeit zufließen.

    Dir steht es - nach erfolgter Entscheidung des Jobcenters- natürlich frei, die Rechtslage von einem Gericht prüfen zu lassen.

    Das mag deine Überzeugung sein. Diese kann aber nicht stimmen. Du darfst davon ausgehen, dass sämtliche große Firmen ohne Sozialleistungen entstanden sind. Im guten alten BSHG war nämlich nach spätestens einem Jahr Schluss mit der Unterstützung, da hat man die Aufgabe der Selbständigkeit und Aufnahme einer Arbeit als zumutbare Selbsthilfemöglichkeit erwartet.


    bekomme seit 1,5 Jahren einen kleinen Betrag


    Ein kleiner Betrag?


    380€ beim Minijob verdienen können und ca. 150€ Wohngeld bekommen können. Insgesamt ist es ca. 80€ weniger als ich momentan insgesamt an Bürgergeld-Kosten


    380 + 150 + 80 = 610 Euro. Das ist ein kleiner Betrag?


    Es steht dir frei, jederzeit wieder Bürgergeld zu beantragen, wenn du mit Lohn, Gewinn und Wohngeld nicht auskommst. Allerdings darfst du davon ausgehen, dass, je länger du im Bürgergeldbezug bleibst, der Druck zur Aufnahme einer auskömmlichen Arbeit erhöht wird.


    Genaueres könnte man eh sowieso nur sagen, wenn man wüsste, was genau für eine Selbständigkeit du ausübst, in welcher Region, mit welchem Kundenkreis, welche Ausbildung du hast usw. Also äußerst einzelfallabhängig. Es ist ja nunmal ein Unterschied, ob man im Kneipenbezirk von Franfurt/Main eine gut gehende Kneipe übernimmt oder ob man sich in Hintertupfingen mit 50 Einwohnern ohne Internetanschluss als Schreibkraft selbständig macht.


    439D046814

    Ich fand es von Schorsch halt recht verharmlost.

    Der TE hat nach Möglichkeiten gefragt. Und vom Bürgergeld "anzusparen" oder einen Job aufzunehmen, sind solche Möglichkeiten. Ich sehe auch keine Verharmlosungen. Dagegen sind deine kruden Berechnungen eher nicht zielführend.

    Allein schon dieses

    Wenn man annimmt, das der Regelsatz zum Leben reicht, könnte er durch einen Job Geld dazuverdienen. Darf aber halt nicht alles verdiente behalten.

    ist doch völliger Nonsens. Man darf den kompletten Lohn behalten. Niemand nimmt auch nur einen Cent davon weg. Insofern sind deine Beiträge irreführend.

    Ich muss Ende Juni aus meiner jetzigen Wohnung ausziehen.

    Warum?


    Habe vor einiger Zeit einen Bürgergeldantrag gestellt, diesen aber noch nicht abgegeben.

    Wann genau? Und warum noch nicht abgegeben? Wovon lebst du? Wie bist du krankenversichert?


    Außerdem benötige ich Umzugskostenbeihilfe und eine Erstausstattung.

    Warum Erstausstattung? Lebst du derzeit in einer leeren Wohnung?


    besteht die Möglichkeit, einer geeignete Wohnung anzumieten, ohne Wohnberechtigungsschein und ohne bewilligten Antrag?

    Wenn du sie + Kaution und Co. bezahlen kannst..


    gibt es eine Möglichkeit, die aktuelle Situation zu beschleunigen?

    Welche Situation? Wohnungssuche? Arbeitssuche? Antragstellung? Umgang mit den Kindern?


    Fakt ist: Ohne Antragsabgabe wird sich beim Bürgergeld über kurz oder lang gar nichts ergeben. Außer vielleicht einem Versagungsbescheid.

    Also mich würde jetzt auch interessieren, was das JC bis dato dazu sagt. Wenn er im laufenden Leistungsbezug ist, müssen sich ja aufgrund Umzug in die Mietwohnung die Unterkunftskosten eklatant erhöht haben, da im Eigentum nur Betriebskosten angefallen sind. Hat das Jobcenter seine Zusicherung zum Umzug gegeben? Warum ist die Immobilie nicht zu halten?


    Ansonsten hat er bis Ende des Jahres ein Vermögen von 40.000 Euro frei, danach 15.000 Euro. Solange er aber nicht mehr in dem Eigentum wohnt, kann er Bürgergeld nur als Darlehen erhalten, da im SGB II nur eine selbstbewohnte Immobilie geschützt ist.

    Nach Masterstudium in der Regelstudienzeit seien ihr zwei Wochen Urlaub gegönnt.

    Gerne doch. Es macht dir dann sicher nichts aus, ihr den Urlaub zu finanzieren.


    Sie hat sich ihr Studium mit vielen Nebenjobs und Unterhalt der Eltern mühsam erarbeitet.

    Das machen viele junge Menschen so.


    Arbeitgeber haben kein Interesse sie für 2 Monate einzustellen.

    Deine hellseherischen Fähigkeiten hast du dir wann und wo erworben? Ansonsten halte ich das für ein recht falsches Gerücht.

    .Fälligkeit bis zum 15.1.22 und bei der jetzigen die im März kam. bis 15.12.22Für die abschläge 2024 stand nach der Rechnung vom 6.3.2024 Fälligkeit am8 .4 2024

    Würde es dir etwas ausmachen, verständlicher zu schreiben? 2022 und dann erst 2024 kann ja nicht sein.


    Hab hab aber ne mail bekommen,das ich ab den 8.12024 den alten Abschlag bis zur neuen abrechnung zahlen soll.


    Lade die Mail mal bitte hoch. Das ist sehr unüblich und ungewöhnlich.

    Richtig wäre sogar, dass du eine abschließende EKS für den gesamten ursprünglichen Bewilligungszeitraum erstellen musst. Der vorzeitige Verzicht bezieht sich nur auf die Auszahlung der Leistungen. Das ändert aber nichts daran, dass die Einkommensermittlung für Selbständige für den gesamten ursprünglichen Bewilligungszeitraum zu erfolgen hat und dann mit dem Durchschnitt anzusetzen ist. Diese gesetzliche Regelung soll nämlich verhindern, dass Selbständige ihre Rechnungen so steuern, dass sie für beispielsweise 5 Monate volle Leistungen beziehen und dann im 6. Monat ihren Gewinn einsacken.

    Schaust du z. B. hier.

    Ich wohne in einem Eigentumshaus deswegen kann ich daraus keinen Sinn schließen, da Heizkosten für den Winter einmal jährich vom Amt auf Antrag getragen werden (nur das Brennholz für Ofen). Zählt dazu auch Warmwasser welches durch einen 5L-Boiler und für die Dusche mit einem Durchlauferhitzer Aufbereitet wird? Gleichzeitig Heizen wir die Kinderzimmer aber auch mit Strom, da wir nur einen Ofen und einen Schornstein haben.


    Dann teile mit, dass du mit Holz heizt und dieses erst in der Zukunft beschafft wird, weil noch welches vorhanden ist. Für die Stromheizung reichst du den Nachweis zum Stromabschlag ein und fotografiere Typenschild von Durchlauferhitzer, Boiler und der Kinderzimmerheizung und gib eine Schätzung der Betriebsdauer der jeweiligen Geräte ab, dann können die Kilowattstunden und damit die Kosten berechnet werden.


    Eine Gebäudeversicherung haben wir nicht aus finanziellen Gründen. Muss ich jetzt extra noch schnell eine Versicherung abschließen oder wird das irgendwie anders geregelt?


    Dann schreib, dass, du keine hast.


    Für Abwassergebühren und Grundsteuer: Kann ich dazu einfach Rechnungen des Abwasserverbands und der Grundsteuer abgeben?


    Ja.