Die letzten Jahre gab es während Conona und bei Einführung des Bürgergeldes immer Sonderregelungen, wonach eine Kostensenkungsaufforderung nicht möglich war. Jetzt, nach Ablauf des ersten Jahres Bürgergeld ist das halt wieder möglich und anscheinend sind die Angemessenheitsgrenzen in deiner Gemeinde niedriger als deine tatsächliche Miete. Das hat überhaupt nichts mit der Sachbearbeiterin zu tun, die muss sich nunmal an die Vorgaben der Gemeinde zu den Mietpreisen halten.
Wenn du gesundheitliche Einschränkungen hast, die dich an einem Umzug hindern, dann weise das nach, Wenn es keinen angemessenen Mietraum gibt, dann weise das auch nach. Für sowas gibt es ja die Kostensenkungsaufforderung, nämlich mit dem Jobcenter in Dialog zu treten, ob eine Senkung überhaupt möglich ist. Du solltest auch darauf hinweisen, dass deine realen Kosten aufgrund der ständigen Betriebskostenguthaben in Wirklichkeit auch noch ein Stück geringer sind (200 : 12) und dass ein Umzug aufgrund der damit verbundenen Kosten, für das JobCenter finanzieren müsste, unwirtschaftlich ist.
Sollte es trotzdem ab November zur Kostensenkung kommen, kannst du die Differenz erstmal selbst zahlen und mit Widerspruch und ggf. Klage dagegen vorgehen.
Dass es Erwerbsminderung gibt, darauf würde ich mich nicht verlassen. Die Hürden dafür hat die Deutsche Rentenversicherung echt hoch gebaut.