Bei Darlehen muss zuerst das Schonvermögen eingesetzt werden.
Beiträge von Tamar
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Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es nicht ausreichend ist, wenn ich für das JobCenter telefonisch und per Post erreichbar bin?
Nein.
Darf die Sachbearbeiterin mich ständig zu Gesprächen antazen lassen?
Ja. Jedenfalls spricht nichts gegen den von dir genannten Umfang.
Das habe ich meinem behandeldem Arzt auch gesagt und er meinte, dass ich das so dem JobCenter mitteilen soll
Dann soll er dich doch krank schreiben.
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In meinem Beispiel? Das ist die Frage eines Users gewesen und kein Beispiel.
Rechtsgrundlage ist § 11 Absatz 2 SGB II, das Zuflussprinzip. Wenn etwas nur im Monat des Zuflusses Einkommen ist, ist es logischerweise danach Vermögen.
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Da es sich um eine Beihilfeleistung handelt und nicht nur um ein Darlehen, darfst du Vermögen haben. Derzeit im ersten Jahr Bürgergeldbezug 40.000 Euro.
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Gab es bereits eine Kostensenkungsaufforderung? Hast du, so wie hier, bereits erklärt, dass du nicht bereit bist, die Kosten zu senken und in der Wohnung verbleiben willst?
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Da sie, wenn deine Aussage stimmt und nur dann! zu Zeiten ohne Bürgergeldbezug auszieht, gilt die U25 Regel nicht für sie, so dass, wenn sie wieder hilfebedürftig wird, auch die Wohnungskosten berücksichtigt werden müssen.
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Ich kann dir leider nicht mehr folgen, sorry.
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Ich habe mich nur auf Bürgergeld bezogen. Dort wird Bafög und Kindergeld als Einkommen angerechnet und auch darauf gibt es Freibeträge, die dann aber, wenn Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt wird, wahrscheinlich wegfallen werden.
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Wenn Sie kein Bürgergeld will und nicht ihr die Miete bekommt, sondern sie direkt an den Vermieter zahlt, müsst ihr nur mitteilen, dass sie ausgezogen ist.
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Du kannst jederzeit verdienen. Soviel du willst. Für unter 25 jährige, die eine bafögfähige Ausbildung absolvieren, gibt es den höheren Freibetrag bis zu 538 Euro. Allerdings kann es dann sein, dass es keinen Freibetrag aufs Bafög oder Kindergeld mehr gibt, wenn du den bisher erhalten haben solltest.
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Ihr könnt soviele Wohnungen anmieten, wie ihr wollt, berücksichtigt werden beim Bürgergeld nur die Kosten der Unterkunft, in der ihr tatsächlich wohnt.
Deine Tochter sollte (trotz Untermietvertrag) die Miete direkt an den Vermieter zahlen. Dem soll es doch egal sein, von welchem Konto er seine Miete bekommt.
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Warum sollte eine Untervermietung nicht erlaubt sein, wenn Dee Vermieter ja schon zugestimmt hat?
An welche Art Probleme (außer, dass die Tochter die Wohnung selbst bezahlen muss) hattet ihr denn gedacht?
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In Bezug auf was? Bafög, Bürgergeld, Kindergeld, Wohngeld? Sorry, deine Frage lässt sich so doch gar nicht einordnen.
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Man wird aber eine Bedarfsgemeinschaft vermuten und du musst das widerlegen. Du solltest also davon ausgehen, dass das kein Durchwinken wird bei der Antragstellung.
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Hat jemand Erfahrung mit dem Einstiegsgeld und in welche Höhe kann man die erwarten?´
Die Höhe kann man in der Einstiegsgeldverordnung nachlesen.
2. Frage, wie viel wäre der Anrechnungsfreie Beitrag ,während man 6 -12 Monate beim Jobcenter ist ?
Was meinst du damit? Den Freibetrag für Erwerbstätigkeit? Was hat das mit 6 - 12 Monate zu tun?
3.Ist das Einstiegsgeld empfehlenswert oder eher weniger ? Ich brauch das Geld nicht unbedingt , aber würde es natürlich trotzdem als Support nehmen.
Auch hier: was meinst du damit? Das Einstiegsgeld ist einfach eine mögliche Förderleistung.
4.Falls man nach 6 Monaten als Beispiel soviel verdient, dass man vom Bürgergeld befreit wird, wo wird man versichert ?!
Und hier stellt sich mir die Frage, ob du dich wirklich mit den Generalien einer Selbstständigkeit befasst hast. Was denkst du denn, wo Selbständige, die kein Bürgergeld beziehen (also z. B. der Elektikermeister von nebenan oder der Gaststättenbeteiber, Bäckereibesitzer...) versichert sind und wer die Beiträge bezahlt?
5. Muss ich die "EKS" nach 6 Monaten beim Amt vorzeigen oder wird das monatlich gemacht?
Eine vorläufige erstellt man vor Beginn des Bewilligungszeitraums und eine endgültige danach.
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Wer will es dir verbieten, dort zu wohnen, wenn du im Mietvertrag stehst? Ansonsten gibt es ja sicher eine Möglichkeit, zu beweisen, dass du dort jetzt erstmals einziehst und nicht schon länger dort lebst.
Schwierig wird es trotzdem, zu erklären, warum man einfach irgendwann mal gemeinsam mit einem wildfremden Menschen (mit dem man weder Beziehung führt noch einstehen will) einen Mietvertrag schließt und sich dadurch verpflichtet, für seine Miete einzustehen (gesamtschuldnerische Haftung).
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Die Bedürftigkeit endet mit dem Erbfall, wenn das Vermögen verfügbar und oberhalb der Freigrenze ist.
Und jetzt beantworte bitte erstmal die Frage, ob es hier überhaupt um einen tatsächlichen Fall geht und was das ständige Hinzuerfinden neuer Sachverhalte soll.
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Langsam frage ich mich, was das soll. Ist das ein tatsächliches Problem oder sollen wir deine Hausaufgaben machen?
Es fängt doch schon damit an, dass Festgeld durchaus verwertbar ist und dass das Bürgergeld eingestellt worden wäre, bis der Betroffene unter dem Vermögensfreibetrag liegt. Denn die Schulden beim Jugendamt hat er sicher nicht 2 Minuten nach Zufluss des Erbes bezahlt.
Das ist doch alles an den Haaren herbeigezogen.
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Eigentlich recht schnell. Wenn Mittwoch nichts da ist, solltest du mal nachhaken.
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Ihr könnt schon aufgrund des Alters keine Bedarfsgemeinschaft bilden, allenfalls eine Haushaltsgemeinschaft. Da greift theoretisch § 9 Absatz 5 SGB II, die sogenannte Unterhaltsvermutung. Aber die kann man widerlegen, außerdem ist die Rechnung, ab wann er finanziell einstehen könnte, wesentlich höher als der normale Bedarf nach dem SGB II. 2000 Euro netto ist ja jetzt kein Spitzenverdienst.
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Dann werden die 726 Euro angerechnet. Die Ausgabe für Steuerberatung ist unnötig und daher nicht abzuziehen:
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001223633
ZitatVon einer gem § 11 SGB 2 als Einkommen zu berücksichtigenden Steuererstattung ist das Steuerberaterhonorar für die Anfertigung der Steuererklärung nicht als mit der Erzielung des Einkommens verbundene Ausgabe iS des § 11 Abs 2 S 1 Nr 5 SGB 2 aF bzw § 11b Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 2 nF abzusetzen. (Rn.19)
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Sind die vollen 726 Euro auf dein Konto zugeflossen oder nur die 581 Euro?
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Anerkannt muss es erstmal werden. Stellt sich aber die Frage, ob es dauerhaft angemessen ist.
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Wenn er in MV arbeitet und nur ab und zu bei dir schläft, aber noch keine neue Wohnung bezogen hat, wo hat er sich in der übrigen Zeit aufgehalten? In Berlin doch sicher nicht, wenn er täglich arbeiten muss?
Sorry, aber so geht das nun wirklich nicht. Man kann doch nicht die Vorteile des Getrenntlebens nutzen wollen, obwohl man zusammen wohnt. 4 gemeinsame Kinder sprechen doch wohl für sich. Dann mag er bitte auch finanziell dafür einstehen.
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Das doppelte von 810 Euro sind aber 1620 Euro. Woher kommt diese eklatante Differenz, wenn dir doch 50% gehören? Und wieso wird die Erbauseinandersetzung nicht betrieben?
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Kann ich, solange beim jetzigen Jobcenter noch nicht alles bezüglich des Umzuges geklärt ist, mein zukünftiges Jobcenter wegen der Kaution bereits Bescheid geben?
In welcher Art Bescheid geben? Die Kaution ist doch schon bewilligt?
Oder wird nach meinem Umzug erst meine "Akte" dem zukünftigen Jobcenter übergeben?
Ob überhaupt eine Akte übergeben wird, kann ich nicht beurteilen. Ich habe keine Erfahrungen wie das in Jobcentern mit mehreren Standorten läuft.
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Also außerhalb der Selbstständigkeit? Hast du die aufgegeben? Warum kommt das Honorar erst jetzt?